Kfz Werkstattrechnungen

In einer kfz-Werkstatt wird im Rahmen einer Zusatzgarantie ein Teil ausgetauscht. Die Zusatzgarantie gilt für Arbeitslohn und Teilkosten gemäß KFZ-Herstellervorgaben.
Die Werkstatt braucht für den Austausch länger als vorgegeben.
Frage: Ist die Werkstatt berechtigt die über die Vorgaben hinausgehenden Kosten in Rechnung zu stellen?

vielen Dank für Eure Antworten

Moin!

In einer kfz-Werkstatt wird im Rahmen einer Zusatzgarantie
ein Teil ausgetauscht. Die Zusatzgarantie gilt für Arbeitslohn
und Teilkosten gemäß KFZ-Herstellervorgaben.

Die Werkstatt braucht für den Austausch länger als
vorgegeben.

Frage: Ist die Werkstatt berechtigt die über die Vorgaben
hinausgehenden Kosten in Rechnung zu stellen?

Wenn Du die Fehlerbeseitigung in Auftrag gegeben hast, schätze ich, kann sie das tun.
Du wiederum könntest Dich an die Versicherung wenden.

Wenn Du die Fehlerbeseitigung im Rahmen der Versicherungsleistung beauftragt hast, könnte das anders aussehen.

Gruß,
M.