KFZ Wertgutachten im Schadensfall

Hallo auch,

wie funktioniert eigentlich ein KFZ Wertgutachten im Schadensfall? Beispiel: Ein 20 Jahre altes Fahrzeug hat noch einen „Schwacke“ Wert von 4000 Euro. Nun wurden aber massive Umbauten , wie Leistungssteigerung, Optik, etc. vorgenommen. Ein Wertgutachten besagt, nun das der Wagen einen Wert von 45.000,- Euro hat. Dieses spricht man mit der Versicherung ab (Vollkasko), um im Schadensfall nicht nur die 4000,- Euro für den originalen Wagen zu bekommen und zahlt dementsprechend auch höhere Beiträge.

Wie geht eine Versicherung denn nun mit so einem Wertgutachten um und was bedeutet dabei Wiederbeschaffungswert?

Danke!

Hallo,

das ist eine völlig pauschale Aussage, da fehlen noch weitere Details? Wieso fragen Sie nicht Ihren Versicherungsmarkler, wo Sie das Auto versichert haben?

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Weil ich ihn nicht erreichen kann… :frowning: . Ist im Urlaub, der glückliche.

Hallo,

sorry, kann nicht persönlich darauf antworten, kann aber die Frage an einen Bekannten (selber Gutachter) weiterleiten, wenn noch Interesse besteht.

Grüße,

Tania Ebeling

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Das wäre sehr nett! Danke!

Hallo Deacon2000,

wenn du mit der Versicherung einen Vertrag gemäß Wertgutachten abgeschlossen hast (und die Versicherung hat das Gutachten geprüft und akzeptiert) dann ist dieser Wert die obere Leistungsgrenze im Schadenfall.
Den aktuellen Marktwert, also die Kosten um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen, bekämst du bei einem Totalschaden ersetzt. Wenn du dir bezüglich deines Vertrags unsicher bist, dann erkundige dich bei deiner Versicherung, bis zu welcher Höhe sie im Schadenfall leistet.

Hallo auch,

wie funktioniert eigentlich ein KFZ Wertgutachten im
Schadensfall? Beispiel: Ein 20 Jahre altes Fahrzeug hat noch
einen „Schwacke“ Wert von 4000 Euro. Nun wurden aber massive
Umbauten , wie Leistungssteigerung, Optik, etc. vorgenommen.
Ein Wertgutachten besagt, nun das der Wagen einen Wert von
45.000,- Euro hat. Dieses spricht man mit der Versicherung ab
(Vollkasko), um im Schadensfall nicht nur die 4000,- Euro für
den originalen Wagen zu bekommen und zahlt dementsprechend
auch höhere Beiträge.

Wie geht eine Versicherung denn nun mit so einem Wertgutachten
um und was bedeutet dabei Wiederbeschaffungswert?

Danke!