KFZ: Wiederbeschaffungswert / Restwert

Hallo liebe Wissenden,

nach einem Unfall bekommt der VN den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, wenn der Wagen nicht repariert werden kann (Totalschaden, unwirtschaftlich, etc.) Soviel zum „Schulbuch“…

  1. Wenn nun ein höherer Restwert erzielt werden kann (oder auch ein niedriger) gehört dieser dem VN oder dem VU?

  2. Wenn das VU den Verkauf des PKW (zB als Serviceleistung) in die Hand nimmt, hat der VN dennoch ein Recht auf den höheren Restwert?
    Kann der VN dem Verkauf durch das VU widersprechen sofern in den Bedigungen nichts geregelt ist?

  3. Gibt es einen Unterschied zwischen der Abwicklung dieses Falles in der VK und in der HV?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

VG
Mela

Hallo,

grundsätzlich gibt es keine Unterschiede zw. VK und KH, die Berechnung ist immer gleich. Aber die Ansprüche unterscheiden sich.

  1. Wenn nun ein höherer Restwert erzielt werden kann (oder
    auch ein niedriger) gehört dieser dem VN oder dem VU?

Der „gehört“ dem Kasko-VR bzw. dem Schädiger. Kommt auch sehr selten vor, da über die RW-Börsen die höchsten Gebote geholt werden. Ausnahme: im KH-Fall unternimmt der Geschädigte außergewöhnliche („überobligatorische“) Anstrengungen für den höheren RW - dann kann er den vereinnahmen, hängt aber vom Einzelfall ab (Rechtsprechung).

  1. Wenn das VU den Verkauf des PKW (zB als Serviceleistung)
    in die Hand nimmt, hat der VN dennoch ein Recht auf den
    höheren Restwert?

Nein, siehe oben.

Kann der VN dem Verkauf durch das VU widersprechen sofern in
den Bedigungen nichts geregelt ist?

Hier ist offenbar VK gemeint. Da das Fz Eigentum des VN ist, kann dieser ohnehin frei disponieren, und muss somit gar nicht widersprechen. Aber er hat die Weisungen des VR zu beachten und darf nicht einfach so verwerten wie er will.

  1. Gibt es einen Unterschied zwischen der Abwicklung dieses
    Falles in der VK und in der HV?

Jein, siehe oben :smile:

Grüße, M

Zunächst vielen Dank für die Antwort!

  1. Wenn nun ein höherer Restwert erzielt werden kann, gehört dieser dem VN oder dem VU?

Der „gehört“ dem Kasko-VR bzw. dem Schädiger. Kommt auch sehr
selten vor, da über die RW-Börsen die höchsten Gebote geholt
werden.

Das bedeutet, bei freihändigem Verkauf durch den Eigentümer des Fahrzeuges müsste dieser dem VU einen evtl. höheren Verkaufspreis mitteilen, richtig?

VG
Mela