Hallo liebe Wissenden,
nach einem Unfall bekommt der VN den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, wenn der Wagen nicht repariert werden kann (Totalschaden, unwirtschaftlich, etc.) Soviel zum „Schulbuch“…
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Wenn nun ein höherer Restwert erzielt werden kann (oder auch ein niedriger) gehört dieser dem VN oder dem VU?
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Wenn das VU den Verkauf des PKW (zB als Serviceleistung) in die Hand nimmt, hat der VN dennoch ein Recht auf den höheren Restwert?
Kann der VN dem Verkauf durch das VU widersprechen sofern in den Bedigungen nichts geregelt ist? -
Gibt es einen Unterschied zwischen der Abwicklung dieses Falles in der VK und in der HV?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
VG
Mela