Hallo,
ich habe meinen Hauptwohnsitz in BW und meinen Nebenwohnsitz in Hessen.
Ich arbeite in BW und bin dort auch die überwiegende Zeit.
Da zuvor mein Hauptwohnsitz (und auch einziger Wohnsitz) in Hessen war, ist mein Auto dort angemeldet.
Im Juni bin ich nun nach BW umgezogen und musste meinen Hauptwohnsitz auch dort hin ummelden.
Bei der Anmeldung wurde mir gesagt, dass ich mein Auto nicht unbedingt ummelden müsste, aber die Dame vom Amt war sich nicht sicher.
Heute Abend bin ich in eine Polizei-Kontrolle gekommen und ich wurde darauf hingewiesen, dass die Adresse auf meinem Führerschein mit meinem KFZ-Schein übereinstimmen müsste.
Ich habe meine Situation erklärt und mir wurde gesagt, dass ich mein Auto ummelden müsste.
Ist dies richtig?
Danke,
Anette
Heute Abend bin ich in eine Polizei-Kontrolle gekommen und ich
wurde darauf hingewiesen, dass die Adresse auf meinem
Führerschein mit meinem KFZ-Schein übereinstimmen müsste.
Ich habe meine Situation erklärt und mir wurde gesagt, dass
ich mein Auto ummelden müsste.
Hi,
hab gerade mal auf meinem Führerschein nachgeschaut, da steht keine Adresse drauf. Oder meintest du vielleicht den Personalausweis?
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
ja, sorry, meinte Personalausweis.
War gestern vielleicht schon zu spät 
Gruß
Anette
Hallo Anette,
kann nur sagen dass das KFZ-Amt mir beim Anmelden mitgeteilt hat, dass ich mein Auto auch am Zweitwohnsitz anmelden könnte. Getan habe ich es allerdings nicht aus verschiedenerlei Gründen.
Ralph
Ich habe mein Auto am Nebenwohnsitz angemeldet, weil davon die Versicherungsprämie abhängt und sie in OLDENBURG sehr viel niedriger ist als in KÖLN.
Das geht also definitiv.
Levay
Hi,
hier ein Auszug aus der StVZO = Straßenverkehrs-zulassungs-ordnung:
§ 23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen.
(1) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.
Natürlich sind viele Auto´s meistens nicht auf den regulären regelmäßigen Standort zugelassen, weil die Halter diesen Zustand gegenüber Zulassungsstelle und Polizei eben glaubwürdig… rüberbringen.
Auch haben die Versicherungen manchmal Einwände, wenn das Fahrzeug bisher auf Landtarif versichert war, man dann in die Stadt zieht (der Stadttarif ist entsprechend teurer - also wollen die auch dass man das Fahrzeug auf die neue Stadt ummeldet).
Wichtig ist halt der oben beschriebene Paragraph.
Gruss
Sid