Liebe „Wer Weiss Was“ Community,
wer kann hier weiterhelfen ?
Wenn Paul seinen Hauptwohnsitz in der Stadt X und noch
zusätzlich einen Nebenwohnsitz im Ort Y hat, beide Örtlichkeiten
aber zwei verschiedene Kreise sind, ist es dann auch möglich
dass er sein KFZ in der Zulassungsstelle vom Nebenwohnsitz anmeldet
(also mit KFZ Kennzeichen von Y) ?
Sein Vater Günther ist der bisherige Halter des Fahrzeugs.
Paul ist jetzt älter geworden und es wäre für Ihn versicherungstechnisch
günstiger wenn er das KFZ jetzt auf seinen Namen ummeldet.
Wie ist hier die Rechtslage und was hat Paul zu tun ?
Hi
seit kurzem (diesem Jahr?) müssen Autos am Hauptwohnsitz angemeldet werden. Die FzV (§ 46 Abs.2 Satz 1) müsste da genauer Auskunft geben können.
Gruß
HaWethie
Hi,
bin kein Fachmann, aber:
Bin vor einigen Jahren mal vom neuen Arbeitgeber (Großstadt - Steuer/Versicherung teuer!) darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Wagen dort angemeldet werden muss, wo er vorwiegend bewegt wird (in dem Falle am neuen Nebenwohnsitz).
Zu der Zeit war ich gerade mit der Ausbildung fertig und hatte meinen Wagen noch bei den Eltern (Kreisstadt - billig!) als Hauptwohnsitz angemeldet.
Gilt das noch?
Gruß
NEIN, das gilt nicht mehr - ich schrieb ja oben, dass seit „kurzem“ ein Auto am Hauptwohnsitz angemeldet werden muss. § 46 Abs. 2 Satz 1 FzV ist da eindeutig.
Gruß
HaWeThie
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