KFZ-Zulassung durch Händler?

Hallo zusammen,

mir wurde gesagt, dass nach einem KFZ-Kauf der Händler den Wagen auf den neuen Eigentümer zulassen kann. Sogar mit Wunschkennzeichen.

Ist dies korrekt?

Dies wäre nämlich ganz gut, da man ja selbst berufstätig ist und wenig Zeit hat.

Wäre dies Gebührenpflichtig?
Welche Unterlagen müssen dem Händler vorliegen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

mir wurde gesagt, dass nach einem KFZ-Kauf der Händler den
Wagen auf den neuen Eigentümer zulassen kann. Sogar mit
Wunschkennzeichen.

Hi,

kann er, gehört eigentlich zum Service eines guten Händlers.

Wäre dies Gebührenpflichtig?

Kommt auf den Händler an. Er kann es kostenlos machen, oder etwas verlangen.

Welche Unterlagen müssen dem Händler vorliegen?

Alle die jeder bei einer Zulassung braucht, und eine Vollmacht.

Also die Fahrzeugpapiere hat der Händler, Versicherungsbestätigung, Einzugsermächtigung fürs Finanzamt.

Q-Gruß

Hi,

mir wurde gesagt, dass nach einem KFZ-Kauf der Händler den
Wagen auf den neuen Eigentümer zulassen kann. Sogar mit
Wunschkennzeichen.

Ist dies korrekt?

ja, kostet normalerweise schon einiges. z.B. €120.- wobei man selbst natürlich auch Kosten hat: Gebühren, Schilder, Fahrtkosten…
Ob der Händler das macht wenn du außerhalb seines Zulassungsbezirkes wohnst musst du ihn aber selbst fragen. Vom Dorf zur nächsten größeren Stadt geht es bestimmt, umgekehrt wohl eher nicht.

VG,
J~

Hallo,

kann er, gehört eigentlich zum Service eines guten Händlers.

Sehe ich auch so.

Kommt auf den Händler an. Er kann es kostenlos machen, oder
etwas verlangen.

Wenn der Händler das kostenlos macht, ist das eigentlich ein Zeichen, dass das Auto zu teuer gekauft wurde. Deswegen würde ich schon - je nach Händler und Zulassungsgebiet - mit Kosten von 100-200 EUR rechnen.

Also die Fahrzeugpapiere hat der Händler,
Versicherungsbestätigung, Einzugsermächtigung fürs Finanzamt.

Die Versicherungsbestätigung heißt inzwischen eVB (elektronische Versicherungsb.). Und der Ausweis bzw. Reisepass wird auch benötigt.
Formulare für Vollmacht mit Einzugsermächtigung sollte der Händler griffbereit liegen haben. Auf jeden Fall Vordrucke nehmen, selbstgeschriebenes kann man vergessen.

Beste Grüße
Guido