Kfz-Zulassung Eigentümer/Halter

Hallo allerseits,

ich beabsichtige mir einen Gebrauchtwagen zu kaufen, welchen ich über meine Eltern versichern möchte. Ist es dabei für die Versicherung von Bedeutung, wer in den Fahrzeugpapieren steht? Werden die Papiere vom Autohaus ausgestellt oder von der Zulassungsstelle? Muss ich das Autohaus darauf hinweisen, dass Halter und Eigentümer nicht die selbe Person sein werden?

Vielen Dank im Voraus

Moien!

ich beabsichtige mir einen Gebrauchtwagen zu kaufen, welchen
ich über meine Eltern versichern möchte. Ist es dabei für die
Versicherung von Bedeutung, wer in den Fahrzeugpapieren steht?

Ja, das isses. Sind Halter u Versicherungsnehmer identisch, wirds eindeutig günstiger.
Tipp: Haste deinen Führerschein seit weniger als 3 Jahren, würd ichs komplett über die Eltern abwickeln. Is der Erwerb aber länger als 3 Jahre her, fängste mW mit ~120% an. Immerhin ein ganzes Stück weniger als die üblichen 270% ^^

Werden die Papiere vom Autohaus ausgestellt oder von der
Zulassungsstelle?

?! Zum Fahrzeug gibts die Zulassungsbescheinigung Teil I u Teil II. Das bekommste vom Verkäufer. Damit u mit der eVB der Versicherung gehste zur Zulassungsstelle u lässt das Fahrzeug zu. Soll die Zulassung auf eine andere Person als dich erfolgen, brauchste von demjenigen den Perso u ggf ne Vollmacht; dazu einfach mal auf der Zulassungsstelle anrufen u fragen, wie sie´s gerne hätten.

Muss ich das Autohaus darauf hinweisen, dass
Halter und Eigentümer nicht die selbe Person sein werden?

Das Autohaus is nur der Verkäufer, der seine Euros für ein verkauftes Auto haben will. Vom wem, is dem Verkäufer absolut Bockwurst. Und ob du den Hobel anmeldest, oder ihn in ne Scheune stellst u vergammeln lässt, interessiert auch keinen im Autohaus :wink:

Vielen Dank im Voraus

Gruss

Mutschy

Hallo zusammen,

im Prinzip alles richtig, trotzdem erlaube ich mir mal, ein paar Punkte etwas genauer zu erklären:

Die Versicherung muss bei der Erstellung der eVB (elektronische Versicherungsbestätigung; früher Doppelkarte) angeben, dass ein abweichender Halter erlaubt ist.

Die Zulassungspapiere werden von der Zulassungsstelle erstellt. Ob Du das selber machst, oder der Händler das für Dich erledigt, ist eine andere Sache bzw. eine Frage des Geldes.

Wenn der Halter eine andere Person ist, als die im Kaufvertag steht, würde ich dem Händler das auf jeden Fall gleich sagen, bevor der die Vollmacht falsch ausfüllt bzw. unterschreiben lässt und sich die Zulassung ggf. dadurch verzögert.

Sollte das Fahrzeug über irgend eine Bank (egal ob über den Händler oder die Hausbank) finanziert sein, würde ich auch mit denen vorher absprechen, ob irgend etwas gegen einen abweichenden Halter spricht.

Beste Grüße
Guido