letztens hat sich beim Ummelden von Kraftfahrzeugen ja etwas getan. Ich kann umziehen, muss mir aber nicht mehr ein neues Kennzeichen holen, wenn ich den Zulassungsbezirk wechsle. Ich kann also von Berlin nach Hamburg ziehen und mein Fahrzeug darf weiterhin B-ZB 1234 “heißen“ (Kennzeichen ausgedacht).
Wie sieht es aber aus, wenn ich mein Fahrzeug in meinem Zulassungsbezirk anmelden möchte, aber mit den Buchstaben eines anderen. Wenn ich zum Beispiel Pierre Müller heißen würde und deshalb ein Kennzeichen aus PM haben wollte? Geht das auch?
Umzug und Kennzeichenwechsel --> dazu ein Beispiel.
So, wie ich das gelesen habe, ziehst du z.B. von Berlin nach Hamburg um.
Erfundenes Kennzeichen: B-ZB 1234.
Jetzt bist du umgezogen, selbstverständlich kannst du auch weiterhin dein Berliner Kennzeichen weiter behalten. Solltest du aber den Wunsch auf Wechsel haben, kannst du selbstverständlich auch dieses durch ein sogenanntes Wunschkennzeichen ersetzen, sofern dieses auch frei ist. Das heißt: B-ZB 1234 auf HH-ZB 1234. Wie gesagt, wenn es frei ist.
Mein Beispiel: Mein Freund hat die ganze Zeit in Lichtenfels (LIF) gelebt. Nun hat er geheiratet. Jetzt lebt er in Johannisthal (Landkreis Kronach). Auch er hatte den Wunsch auf Kennzeichenwechsel, sprich Wunschkennzeichen. Dieses Wunschkennzeichen war tatsächlich frei. Sein Kennzeichen gebe ich hier nicht bekannt!!! Das heißt (nicht real!): LIF-JT 3245 auf KC-JT 3245. Wie gesagt, sofern es frei ist.
Auch wenn aus meiner Sicht die Frage schon beantwortet wurde, werde ich mal etwas konkreter. (Alle Namen und Kennzeichen sind ausgedacht, orientieren sich aber am realen Beispiel).
Mein Bekannter wohnt praktisch seit immer in Berlin. Er heißt Peter Müller. Seine Frau heisst Susanne Müller. Beide haben im Jahr 1985 geheiratet.
Das Kennzeichen des Autos lautet PM-SM 1985. Er hat es also irgendwie geschafft, sein Auto in Potsdam Mittelmarkt zuzulassen, nur um beide Initialen im Kennzeichen zu haben.
Und mich interessierte, wie viel Aufwand er dafür wohl betrieben haben mag.
Das wirst du ihn wohl fragen müssen. Nochmal, solche Kennzeichen sind Wunschkennzeichen. Diese kann man schon vorher via Homepage bei der jeweiligen Behörde abfragen, ob frei oder nicht frei.