KFZ - Zulassung nach Kauf meines Leasing- Wagens

Hallo,
habe meinen Wagen nach Beendigung des Leasing-Vertrages abgekauft.
In kleinem Fahrzeugschein bin ich von Anfang an mit meinem Namen eingetragen.
Muss ich trotzdem zur Zulassungsstelle was ändern?
Versicherung ist abgeändert, Teuer zahle ich wie bisher.
Danke
Grüße

Ja und nein.
Um den Wagen weiterhin zu fahren musst Du nichts ändern. kennzeichen udn Halter bleiben ja gleich.
Aber im FahrzeugscheinTeil 1 steht ja als Eigentümer die Leasing Ges. drin.

Das musst Du ändern lassen, denn sonst könntest Du den Wagen ja nicht selbst verkaufen.
Wie gesagt, muss nicht gleich sein, aber lange aufschieben würde ich es auch nicht.

mfG
duck313

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Vielen Dank für die super Klärung!
Viele Grüße.
iww

Sicher?
Steht nicht in beiden Teilen immer nur der Halter?

Ich erwarte erst von der Leasing VW Fahrzeugschein und stark vermute, die haben nichts eingetragen.
Deswegen meine präventive Frage um Termin in Berlin im Voraus zu buchen.

Moin,

Die Leasinggesellschaft ist der Eigentümer, die hat den Wagen ja gekauft. Im Teil 1 steht jedoch immer der Halter drin, der mit dem Eigentümer nicht deckungsgleich sein muss und ist das, was man landläufig Fahrzeugschein nennt.

Was den Teil 2 angeht, dem, was man Brief nennt, aus https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein.

oder aus https://www.juraforum.de/news/kraftfahrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz_247533

Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.

-Luno

Danke Luno,
Fazit: So muss ich mich doch als Eigentümer eintragen lassen.
Gruß
iww

Moin,

Der Halter steht in den Papieren. Das ist der, deren den Behörden gegenüber verantwortlich ist. Deine Eigenschaft als Eigentümer spielt keine Rolle.
Da du beides bist, ist das egal, du selber wirst der neue Halter sein.
-Luno

Frage: (ich habe in meinem Leben zu selten Autos zugelassen, als dass ich dazu eine Aussage treffen könnte)

Ist es überhaupt vorgesehen / möglich, dass bei der Zulassung Teil I und II unterschiedliche Namen/ Adressen tragen?

Grüße
Pierre

Ja, das war und ist eben noch mein Fall
Eigentümer: Leasing
Halter: Ich

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Moin,

Gerade bei Leasing ist das ja der Fall, Halter in Teil 1, der Eigentümer (nun ja, nicht ganz so automatisch) steht in Teil 2. Aber das ist kein Eineigentumsnachweis, da: https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/fahrzeugbrief-ratgeber/

Aber: Wer den Fahrzeugbrief in den Händen hält, ist nicht automatisch der Eigentümer des Fahrzeugs . Das wurde vor Gericht schon oft diskutiert. Es ist ein Nachweis über die Eigentumsübertragung notwendig. Das ist der Kaufvertrag. Eigentümer ist dann, wer das Fahrzeug erworben hat, egal, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht. Sonst könnte jeder Dieb ein Fahrzeug mit Fahrzeugbrief als sein Eigentum ausgeben.

Von daher kann es passieren, dass bis zu 4 verschiedene Personen (oder Unternehmen) auftauchen:

  • Halter
  • Eigentümer
  • Besitzer
  • Versicherungsnehmer

Das ist ein eher untypisches Szenario, ist aber möglich.

-Luno

Wo denn?
In der Zulassung Teil I und II sicher nicht, dort wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung NICHT als Eigentümer ausgewiesen wird.

In beiden wird derselbe Halter eingetragen. Die EIntragung eines davon abweichenden Eigentümers ist nicht vorgesehen, da gibt es noch nicht einmal ein Feld für.

Aus diesem Link:

Was ist der Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief bezeugt als amtliches Dokument, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist
Mit dem Fahrzeugbrief kannst du nachweisen, dass du der Eigentümer des Fahrzeugs bist.

Boah ey!
Ein paar Zeilen darunter drucken die noch ein Bild der Zulassung Teil II ab - und da kann man lesen, dass der Inhaber der Bescheinigung NICHT als Eigentümer ausgewiesen wird.

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Finde das jetzt auch etwas verwirrend. Habe selbst ein Privatkundenleasing und stehe in beiden Dokumenten drin: Allerdings ist der Brief (den ich hier habe) offensichtlich nur eine beglaubigte Kopie. Das Original ist beim Leasinggeber.

Hallo,
so eben habe ich die Dokumente von Leasing erhalten.
Und zu meiner Überraschung bin ich als erster Besitzer eingetragen.
Brauche also nichts Weiteres machen.
Vielleicht hilft die Info allen anderen
VG
iww

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