Kfz-Zulassung nur noch mit Einzugsermächtigung?

Hallo,

stimmt es, bzw. ist es rechtlich wirklich ok, wenn Zulassungsstellen behaupten, ohne die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (privat, keine Firma) wäre keine Zulassung mehr möglich?

Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, irgendwo mal ein Urteil gelesen zu haben, dass dies nicht hinzunehmen sei und es sehr wohl auch ohne diese Erteilung möglich sein müsse, eine Zulassung zu erhalten.

Chris

Moin,

ansonsten Einzugsermächtigung erteilen und dann einfach bei der Bank widerrufen…

Gruß,
Tommy

Hallo Chris,

Ja, das stimmt. M.W. aber nur (bisher) in NRW, weil die Finanzämter noch einigen säumigen Zahlern nachlaufen.
Wenn man jetzt versucht ein Auto anzumelden, geht aufgrund der Vernetzung zwischen Zulassungsstelle und Finanzamt sofort ein Pop-Up auf, in dem steht, daß noch Steuern offen sind und die Zulassungsstelle verweigert die Anmeldung. (Vorausgesetzt, es sind noch Steuern offen)
Das kannst du aber umgehen (Einzugsermächtigung) indem du den Rat meines Vorschreibers befolgst.

Gruß
Sticky

Und dann…?
Was genau bringt das?

Vielen Dank.

Und wenn man dann die Einzugsermächtigung im Nachhinein wieder kündigt und statt dessen „manuell“ die Kfz-Steuer überweist, gibt das dann keine Probleme - immer natürlich unter der Voraussetzung, dass ich schon pünktlich zahle?

Chris

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Was genau bringt das?

Hallo Levay,

Das bring zB, daß du selber entscheiden kannst, wann du innerhalb der Frist deine Steuern zahlst und die Bank das nicht einen Tag vor Geldeingang die Lastschrift mangels Deckung zurückgibt.

Gruß
Sticky

Na ja, wenn die Bank die Lastschrift zurückgibt, ist das im Ergebnis nix anderes, als wenn man selbst die Lastschrift zurückgibt, und genau das wurde hier ja empfohlen.

Levay

hi,

in berlin ist das auch so. nennt sich „Erstversteuerungsverfahren“. google doch mal einfach nach dem begriff.

mfg vom

showbee

Hallo!

stimmt es, bzw. ist es rechtlich wirklich ok, wenn
Zulassungsstellen behaupten, ohne die Erteilung einer
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (privat, keine Firma)
wäre keine Zulassung mehr möglich?

Das ist vollkommen in Ordnung. Eine Zulassung ist nämlich grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erfüllt sind. Und in diesem Gesetz ist ausdrücklich vorgesehen, dass Länder in einer Rechtsverodnung bestimmen können, dass eine Zulassung nur mit einem Nachweis über die Zahlung der Steuer oder aber eben nur mit Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich ist. Es kann ja sein, dass sich diese Vorschrift in neuerer Zeit geändert hat…jedenfalls geht das mit der Einzugsermächtigung in den Ländern vollkommen klar, die von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht haben, NRW zum Beispiel.
Ach so, die Regelung findet sich in § 13 KraftStG.

Gruß,

Frank.

Moin,

ansonsten Einzugsermächtigung erteilen und dann einfach bei
der Bank widerrufen…

Rechtlich gesehen eigentlich unmöglich. Was ich gegenüber meiner Bank nicht erklärt habe, kann ich auch nicht wiederrufen. Widerrufen kann ich nur gegenüber demjenigen, dem ich die Einzugsermächtigung erteilt habe.

Frank

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Hi,

Na ja, wenn die Bank die Lastschrift zurückgibt, ist das im
Ergebnis nix anderes, als wenn man selbst die Lastschrift
zurückgibt, und genau das wurde hier ja empfohlen.

Nein, es wurde empfohlen die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Dies macht man i.d.R. schon bevor etwas abgebucht wurde. Das FA muß dann ganz regulär die Rechnung schicken und auf die Überweisung warten.

Grüßle
Frank K.

Hallo Frank,
nur aus Interesse - wenn ich das richtig verstehe, geht es hier nur um
die Erstzahlung. Die könnte doch theoretisch auch direkt bei der
Anmeldung dann in Bar geleistet werden. Damit wären alle Tricksereien
mit Einzugsermächtigung und späterer Zurücknahme erledigt.
Oder?
Gruß,
T-Bird

außerdem

Na ja, wenn die Bank die Lastschrift zurückgibt, ist das im
Ergebnis nix anderes, als wenn man selbst die Lastschrift
zurückgibt, und genau das wurde hier ja empfohlen.

Nein, es wurde empfohlen die Einzugsermächtigung zu
widerrufen. Dies macht man i.d.R. schon bevor etwas abgebucht
wurde. Das FA muß dann ganz regulär die Rechnung schicken und
auf die Überweisung warten.

Nabend,

Außerdem wird das Finanzamt eventuelle Rücklastschriftgebühren bei der Mahnung berücksichtigen.

Gruß
Sticky

Hallo!

Das FA muß dann ganz regulär die Rechnung schicken und
auf die Überweisung warten.

Auch jetzt, mit der Einzugsermächtigung, bekommt man vorher einen Steuerbescheid, wie immer. Ob ich nun den Bescheid bekomme und zahle, oder ob ich den Bescheid bekomme und - falls die Deckung vielleicht mal kritisch ist - soviel Geld auf’s Konto packe, dass die abbuchen können, kommt doch eigentlich auf’s selbe raus…im übrigen ist doch die ganze Prozedur nichts besonderes. Schonmal versucht, einen Handyvertrag abzuschließen ohne Einzugsermächtigung?

Frank

Hi,

Auch jetzt, mit der Einzugsermächtigung, bekommt man vorher
einen Steuerbescheid, wie immer. Ob ich nun den Bescheid

Den Steuerbescheid bekommst du bei der Einzugsermächtigung nur noch beim ersten Mal zugeschickt. Alle weiteren Jahre erhälst du, soweit es keine Änderungen in der KFZ-Steuer gegeben hat, keinen Steuerbescheid mehr sondern das Geld wird einfach abgebucht. Zumindest ist das in BW so geregelt. Und da kann ich es durchaus verstehen, wenn jemand was dagegen hat, das das FA ihm kommentarlos das Geld vom Konto bucht…

Grüßle
Frank K.

Hallo!

Ja, das stimmt. M.W. aber nur (bisher) in NRW, weil die
Finanzämter noch einigen säumigen Zahlern nachlaufen.

Nein, auch Bayern macht das seit 01-September (oder August) so. Mich hat es voll erwischt, als ich das Auto meines Freundes anmelden war. Musste ich auch noch mein Konto angeben. Aber ein Anruf beim Finanzamt und schon war das Konto wieder geändert.
Ich finde den Einzug gar nicht so schlecht. Generell ist es in BY so, dass man eine Einzugsermächtigung unterschreiben muss. In manchen Städten und Gemeinden (z.B. Fürth) ist es sogar so, dass vor der Neuanmeldung eines KFZ geprüft wird, ob alle alten Steuern gezahlt wurden. Wenn nicht, ist keine Anmeldung möglich. Scheint eine gern unterschlagene Steuer zu sein…

Liebe Grüße,
die Lidscha