Ich möchte mir jetzt schon einen Multivan-T5 kaufen und zulassen, weil er einige Monate Lieferzeit hat und auch noch aufwändig behindertengerecht umgebaut werden muß.
Weil aber mein altes Auto, mit seinen 290.000km noch recht gut läuft und deshalb auch wahrscheinlich noch einige Monate durchhalten wird, möchte ich es auch noch so lange wie möglich fahren und den T5 so lange „abrufbereit“ in der Garage stehen lassen.
Frage: Kann ich den neuen T5 zulassen, aber erst später bei der Kfz.-Versicherung anmelden und dann auch fahren?
Wenn „Ja“ --> wie?
Hallo
Frage: Kann ich den neuen T5 zulassen, aber erst später bei
der Kfz.-Versicherung anmelden und dann auch fahren?
Ganz klar „NEIN“. Für die Zulassung ist eine Haftpflichtversicherung nötig.
Wenn „Ja“ --> wie?
Nur möglich als Zweitwagen oder Saisonkennzeichen, aber immer mit eigener Versicherungspolice.
Abhängig von der Versicherung ist es aber möglich nach dem Umschreiben der Versicherung auf das neu zugelassene Fahrzeug das alte noch bis zu 4 Wochen beitragsfrei angemeldet zu lassen. Aber unbedingt mit der Versicherung abklären, und den Termin nicht verpassen.
Gruss vonsales
Hallo,
Abhängig von der Versicherung ist es aber möglich nach dem
Umschreiben der Versicherung auf das neu zugelassene Fahrzeug
das alte noch bis zu 4 Wochen beitragsfrei angemeldet zu
lassen.
Beitragsfrei? Das kenne ich nicht. Allerdings laufen in der Übergangszeit (2 Wochen ist eigentlich gar kein Problem, 4 Wochen schon eher) beide Fahrzeuge auf der selben Schadenfreiheitsklasse.
Aber definitiv richtig ist: Ein zugelassenen Fahrzeug muss zwingend Haftpflicht versichert sein.
Beste Grüße
Guido
Hallo,
…kaufen und
Ok,
zulassen,
warum schon zulassen, wenn man ihn nicht fahren will?
…aufwändig behindertengerecht umgebaut werden muß.
Das wird ja wohl eine Fachfirma machen. Die haben auch normalerweise eine rote Nummer, mit der sie das Fahrzeug beim Händler abholen, Probefahrten machen und zu dir überführen können.
Außerdem müssen die Umbauten oft eingetragen werden, das dürfte in Summe billiger sein es gleich mit der Zulassung zu machen, als erst zuzulassen und dann die Eintragung.
Cu Rene
Danke, für eure antworten. Das habe ich mir schon gedacht.
Also werde ich bei meiner Versicherung nach der besten Alternative nachfragen.
Gruß Blumenernst
Hallo,
Beitragsfrei? Das kenne ich nicht. Allerdings laufen in der
Übergangszeit (2 Wochen ist eigentlich gar kein Problem, 4
Wochen schon eher) beide Fahrzeuge auf der selben
Schadenfreiheitsklasse.
Ist wahrscheinlich nicht bei jeder Versicherung so. Habe aber im März einen Fahrzeugwechsel durchgeführt, Vertrag wurde auf das neue umgeschrieben, bezahlen musste ich nur das neue Fahrzeug, das alte hatte ich noch fast 3 Wochen zugelassen. Erleichtert den Verkauf, da Probefahrten möglich sind. Wurde auch von der Versicherung selbst angeboten, sonst hätte ich das gar nicht gewusst.
Gruss vonsales