KFZ-Zulassung z.Bsp in Berlin für Hamburg zulassen

HAllo,
kann man in Berlin z.Bsp. für Hamburg ein Auto zulassen, oder muß man es in Hamburg zulassen?

Auto wird in Berlin gefahren

angemeldet soll es aber z.Bsp in Hamburg weil dort jemand wohnt und weniger Versicherung bezahlt, als wenn es in Berlin zugelassen wird.
Muss man deswegen nach Hamburg fahren um es zu zulassen, oder kann man es auch in Berlin machen mit dementsprechend HH Kennzeichen?

Hallo,

das Fahrzeug wird ja auf dich zugelassen (verwantwortlich für das Fahrzeug). Und da ist der Wohnort entscheidend.
Wenn du in Hamburg eine Firma hast, kannst du es auf die Firma in Hamburg zulassen - aber auf eine andere Person in Hamburg kannst du es nicht zulassen.

Gruß Heinz

Hallo zurück,

nein, wenn Du in Berlin wohnst, wirst Du weder in Berlin noch in Hamburg ein HH-Kennzeichen bekommen. Wie bereits geschrieben kann man kann das Auto nur in dem Zulassungsbezirk und mit der entsprechenden Zuteilung zulassen, wo man den Hauptwohnsitz hat.
Lediglich wenn man in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann man neuerdings das bisherige Kennzeichen behalten, muss es aber trotzdem im neuen Zulassungsbezirk ummelden - und zahlt dann auch entsprechende Versicherungsbeiträge. Denn genau dazu gibt es ja die verschiedenen Regionalklassen.

danke für die Antworten, habe mich wahrscheinlich nicht deutlich ausgedrückt.

Das Fahrzeug soll z.B. auf eine Person die in HH wohnt angemeldet werden.
Gefahren wird das Auto von einer anderen Person in Berlin.

Meine Frage ist nun, ob der in Berlin wohnende das Auto in Berlin mit HH Kennzeichen zulassen kann stattt B halt HH, oder kann man ein Auto nur in der Stadt zulassen (in dem Fall HH), wo man wohnt?
Also der Berliner würde in Berlin für den Hamburger das Auto in Berlin für Ihn zulassen mit dementsprechenden HH Kennzeichen.

Hallo,

im Gegensatz zu @Guido_1b9f36 und @Heinz bin ich der Ansicht, dass das Fahrzeug auch auf jemand anderen zugelassen werden kann, auch in einer ganz anderen Stadt.

Allerdings sollte man aus meiner Sicht die Besitzverhältnisse ganz genau zwischen beiden Parteien festhalten, um spätere eventuelle Streitigkeiten vorher auszuschließen.

Grüße

Natürlich kann man ein Fahrzeug auf eine andere Person zulassen. Den Zulassungsbehörden ist es völlig egal, wer damit fährt. Mögliche rechtliche Vorkehrungen, falls es mal Ärger gibt, wurden ja schon erwähnt.
Aber wie ich schon geschrieben habe geht das nur dort, wo der Halter wohnt, in diesem Fall in Hamburg.

Besitzverhältnisse kein Problem -> Familie

also muss das Auto in der Hamburger-Zulassungsstelle angemeldet werden das kann man nicht in auch in Berlin machen? Haben die keinen Zugang zu den HH-Kennzeichen?

Ja, und alles andere wäre doch auch völlig lebensfremd !