In welchem Bezirk muß ein Zweitwagen, der ständig in einem anderen Zulassungsbezirk, als der, in dem der Halter wohnt, genutzt wird, zugelassen werden?
Kann ich ständig mit einem Auto in Stadt A rumfahren, daß als Zweitwagen auf meine Eltern in Stadt B zugelassen ist?
Kann ich ständig mit einem Auto in Stadt A rumfahren, daß als
Zweitwagen auf meine Eltern in Stadt B zugelassen ist?
Hi,
klaro. Du kannst das auf jemand anderen angemeldetet Auto da fahren wo Du es möchtest und so lange wie du es möchtest. Es
wird dich niemand fragen warum du das Auto in Stadt A anmeldest obwohl Du in Stadt B wohnst. Vorrausgesetzt die Person auf die
das Fahrzeug angemeldet wird wohnt in Stadt B.
Alles klar ?
Achja, sehr oft spart man dabei auch in der Versicherung, da
die Ballungszentren meistens höhere Regionalklassen haben.
Ich gehe mal davon aus dass das Auto über die Versicherungs"prozente" Deiner Eltern laufen soll, also sparst Du sowieso *g*
Das steht in § 27 Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung. Den Paragraphen musste ich zwar suchen, aber an den Inhalt konnte ich mich noch aus meiner Fahrschulzeit, die immerhin schon 18 Jahre zurückliegt, erinnern:
„Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den
Bezirk einer anderen Zulassungsstelle verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die
Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich
nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsstelle, die dem Fahrzeug
ein Kennzeichen zugeteilt hat.“
Im Übrigen kannst du ein Bußgeld bekommen, wenn es herauskommt (wenn dich z.B. jemand anschwärzt). Ich gebe zu, das ist wohl eher selten, aber ich habe Bekannte, denen ist es passiert.
klaro. Du kannst das auf jemand anderen angemeldetet Auto da
fahren wo Du es möchtest und so lange wie du es möchtest.
Bevor du so munter hier falsches behauptest, solltest du dich
vielleicht mal über die Rechtslage informieren.
(Siehe meine direkte Antwort an Heike)
Meinst Du nicht auch, daß es besser gewesen wäre, Deinen Text etwas freundlicher zu formulieren?
So zum Beispiel:
„Ich muß Dich hier mal korrigieren/ergänzen…“ etc.
Übrigens… fahren kann man das Auto tatsächlich wo man will und solange man will, aber das wäre nun reine Wortklauberei )
Meinst Du nicht auch, daß es besser gewesen wäre, Deinen Text
etwas freundlicher zu formulieren?
So zum Beispiel:
„Ich muß Dich hier mal korrigieren/ergänzen…“ etc.
Du hast natürlich vollkommen recht. Aber das ist nun mal meine Art. Ist nicht böse gemeint (nur ein bisschen genervt…)
rein theoret. gebe ich Dir dann recht wenn Du mir den Fall
nennst in dem jemand beschuldigt wird immer in Stadt A zu fahren
obwohl das Auto jemandem gehört der in einer anderen Stadt wohnt. Das kommt einem Leihvertrag ( eben ohne Kosten ) gleich und ist also egal.
Aus diesem Grund ist es praktisch demnach unlogisch, dass eine Stadt jemanden belangt der immer dort mit einem fremden Fahrzeug herumfährt.
Also alles Auslegungssache und im Endeffekt „Null Problemo“.
Ich mach sowas ähnliches bereits seit 6 Jahren und mein Nachbar ( der böse ) doppelt so lange. Keine Probleme keinen Ärger kein nicht´s.
Also mach doch nicht gleich Panik. Sonst denken manche noch die Angestellten der Stadtverwaltung verfolgen ahnungslose Bürger und protokollieren deren Fahrgewohnheiten ! *g*
ich will keine Panik machen, sondern eine korrekte Antwort geben. Ich kenne eine Familie, die ist umgezogen und hat ihr Auto nicht umgemeldet. Nach ein paar Monaten wurden sie von ihren Nachbarn angeschwärzt und mussten das Auto daraufhin ummelden. Ob sie auch ein Bußgeld bezahlen mussten, weiß ich nicht.
Ich hab auch ein paar Jahre das Auto meiner Mutter in einer anderen Stadt gefahren, und es ist nichts passiert.
Aber das heißt ja nicht, dass es korrekt ist.
Ich finde, man sollte nicht locker-flockig etwas behaupten, was eindeutig dem widerspricht, was im Gesetz steht.
Letztendlich muss sich natürlich jeder selbst entscheiden, was er macht. Aber es kann nicht schaden, zu wissen, wie es richtig ist, oder?
Vielleicht ein Missverständnis?
Ich denke, ihr redet von zwei Paar Schuhen.
Das gnaze sind nämlich in meinen Augen ganz verschiedene Dinge, die ihr das ansprecht. Ich will´s mal so sagen:
Ich wohne in München, KZ ist M-AB 1234; nun ziehe ich nach Hamburg um, fahre weiter aber mit Münchener KZ. Das kann arge Probleme geben, wenn ich die Wohnsitzänderung beim Strassenverkehrsamt nicht bekannt gebe (merken die spätestens, wenn Strafzettel zurückkommen).
Ich wohne in München und Auto läuft auf Vater´s Namen; nun ziehe ich nach Hamburg und das Auto läuft weiter auf Vater, also M-AB 1234. Ist meiner Meinung nach dann der von Frank beschriebene Fall, der -so denke ich mal- in D einige hunderttausendemale (sicher jede 2. Student) existiert und keine OW darstellt.
Ja. Siehe mein Posting an Heike (auf die ursprüngliche Frage), da geht es um den ständigen Standort des Fahrzeugs, und nicht darum, wo der Halter wohnt.
Mit Sicherheit ein Missverständnis?
Hi Delia,
ich bin auch der Meinung, dass ihr von unterschiedlichen Dingen redet… sonst hätten einige professionelle Verleihfirmen arge Probleme, denn die Fahrzeuge fahren nur selten dort, wo die Firma den Hauptsitz hat und alle Fahrzeuge angemeldet sind.
Auch ich kann nichts unrechtes finden, wenn mir mein Vater seinen Wagen leiht… wie sollte ich den Wagen meines Vaters denn anmelden, wenn der doch in Hamburg wohnt und ich in München???
Meines Wissens ist der Wagen auf den Wohnsitz des Haltes anzumelden!!!Also kein Problem im Sinne der Fragestellung!!!
Ayla… die ein eigenes Auto hat… auf ihren Wohnsitz zugelassen… und es auch der Tochter für ein Jahr leihen würde, ohne es umzumelden (wohin denn auch???)