KFZ zum ersten Mal auf eigenen Namen zulassen

Hallo miteinander,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen zu folgendem Problem:

ich besitze meinen Führerschein seit 10 Jahren und fahre auch dementsprechend seitdem :smile: allerdings waren meine gesamte Fahrzeuge bisher entweder auf meine Mutter zugelassen, oder Vater, oder Bruder, etc… um die günstige Prozente nutzen zu können. Das heisst ich war bisher noch nie Versicherungsnehmer, sondern lediglich der Halter. Ich möchte nun auf meinen eigenen Namen ein Fahrzeug anmelden, und zwar so dass ich Versicherungsnehmer und Halter bin. Kann ich denn irgendwie, irgendwo Prozente von meinen Eltern übernehmen, oder wo werde ich eingestuft wenn ich ohne Prozente übernehme mein Fahrzeug anmelden möchte? Angenommen ich übernehme keine Prozente von irgendeinem bei wieviel SF muss ich dann anfangen? Ich frage aus dem Grund, weil ich nun über KFZ-Versicherungs-Vergleichs-Rechner Angebote einhole, und da wird man ja gefragt, wo man derzeit eingestuft bin. Ich weiss es ja nicht, wie kann ich das herausfinden?

Bin für jede hilfreiche Antwort und Tip sehr dankbar und bedanke mich
im Voraus.

hallo,

ich kenne es so,daß man den auf
die eltern zugelassenen wagen
mit 125% fährt.

da ich nicht weiss,ob man diese
125% auf eine andere vers. über-
tragen kann,würde ich mich bei
der bisherigen vers. versichern
und dann später wechseln.

evtl. gibts hier weitere infor-
mationen:

http://www.bundderversicherten.de

mfg

kunde3

KFZ zum ersten Mal auf eigenen Namen zulassen
Ahoi!

Sofern ein Elternteil dazu bereit ist einen Rabatt an Dich abzutreten, kannst Du höchstens in SFR 10 eingestuft werden, entsprechend der Dauer die Du einen Führerschein besitzt. Ggf. ist darauf zu achten, ob der Anbieter die Rabatt-Übertragung zwischen Eltern und Kindern limitiert auf Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit ihren Eltern leben!
Andernfalls käme bei Dir die Einstufung über die Führerscheinregelung möglich, in der Regel bei SFR 2 oder 3. Diese „Vorschusslorbeeren“ sind allerdings nicht zu einem anderen Anbieter übertragbar. D. h. bei einem Versichererwechsel würde der neue Versicherer die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre anerkennen und die Sondereinstufung abziehen.
Soweit erst mal…Empfehle Variante 1
MfG

Hallo
erstmal: die anworten sind nur richtig wenn das neue kfz ein pkw wird.

Sofern ein Elternteil dazu bereit ist einen Rabatt an Dich
abzutreten, kannst Du höchstens in SFR 10 eingestuft werden,
entsprechend der Dauer die Du einen Führerschein besitzt. Ggf.
ist darauf zu achten, ob der Anbieter die Rabatt-Übertragung
zwischen Eltern und Kindern limitiert auf Kinder, die in
häuslicher Gemeinschaft mit ihren Eltern leben!

der fragende erwähnte, daß er jeweils der halter des kfz war, die vn aber durchtauschte. insofern halte ich es für unwahrscheinlich, daß er eine sf 10 übernehmen kann. außerdem meinte er auch daß geschwister mal vn waren. hier wäre außerdem noch eine sf-übertragung bei gegebener häuslicherer gemeinschaft denkbar. dies ist abhängig von der tatsächlich gefahrenen zeit und vom tarif des vr. aber: sf aus verträgen, die mindestens ein jahr beendet sind, sind i.d.r. nicht mehr übertragbar.

Andernfalls käme bei Dir die Einstufung über die
Führerscheinregelung möglich, in der Regel bei SFR 2 oder 3.

falsch. die führerschein-einstufung ist sf 1/2.
du meinst die verbesserte zweitwageneinstufung.
falls du diese variante in anspruch nimmst empfehle ich eine zulassung des kfz im ersten halbjahr 2007 damit du zum 1.1.08 in dies sf 1 kommst. falls es etwas später wird, frage den vr nach einer rückdatierung zum 1.7.2007

Diese „Vorschusslorbeeren“ sind allerdings nicht zu einem
anderen Anbieter übertragbar. D. h. bei einem
Versichererwechsel würde der neue Versicherer die tatsächlich
schadenfrei gefahrenen Jahre anerkennen und die
Sondereinstufung abziehen.

das ist zwar richtig, bezieht sich aber wieder auf die verbesserte zweitwageneinstufung. eine fs-einstufung wird weitergegeben.
wobei wir bei einer weiteren einstufungsmöglichkeit wären. bist du verheiratet oder lebst in einer eheähnlichen gemeinschaft und dein ehe-/lebenspartner ist mindestens in der sf 2, würde ich bei dessen versicherung mal nach der verbesserten zweitwageneinstufung nachfragen.

Soweit erst mal…Empfehle Variante 1

ohne den genauen sf-verlauf zu kennen und ob übertragungen überhaupt möglich sind, ist mir die antwort zu pauschal.
mfg snake

Hallo

ich kenne es so,daß man den auf
die eltern zugelassenen wagen
mit 125% fährt.

ich wage zu behaupten dass bei 99% der deutschen vr die zweitwageneistufung im moment sf 1/2 mit 140 % beitragssatz ist.

da ich nicht weiss,ob man diese
125% auf eine andere vers. über-
tragen kann,würde ich mich bei
der bisherigen vers. versichern
und dann später wechseln.

diese variante wäre für den fragenden nicht von vorteil, da er ohnehin selbst die sf 1/2 bekommt. außerdem wäre bei einer späteren sf-übertragung mit einem sf-verlust von einem jahr abhängig vom tarif des vr, zeitpunkt der zulassung und übertragung des sf zu rechnen. weiterhin muß der fragende als fahrer vermerkt werden, was wieder zu beitragszuschlägen führt. insofern: nicht von vorteil.
mfg
snake

Hallo Snake

erstmal: die anworten sind nur richtig wenn das neue kfz ein
pkw wird.

Jawoll.

sf aus verträgen,
die mindestens ein jahr beendet sind, sind i.d.r. nicht mehr
übertragbar.

Ja, allerdings lösbar über den Umweg einer Versicherungsnehmergemeinschaft und spätere alleinige Übernahme.

du meinst die verbesserte zweitwageneinstufung.

Sorry, da hab ich wohl etwas durcheinander bekommen.

ohne den genauen sf-verlauf zu kennen und ob übertragungen
überhaupt möglich sind, ist mir die antwort zu pauschal.

Danke und ja!
Beste Grüße, kas!

Hallo

sf aus verträgen,
die mindestens ein jahr beendet sind, sind i.d.r. nicht mehr
übertragbar.

Ja, allerdings lösbar über den Umweg einer
Versicherungsnehmergemeinschaft und spätere alleinige
Übernahme.

dann finde mal einen vr der so einen spaß heut zu tage noch mitmacht. außerdem gehört auch in solch einem szenario einem vn der sf. dieser kann später unter den bekannten vorausetzungen übertragen werden.
mfg snake