Liebe www-Mitglieder!
Angenommen, jemand hat ein Auto, welches wegen abgelaufenem TÜV’s zwangsstillgelegt werden soll. Der Halter und Besitzer des Fahrzeugs war jedoch an den entsprechenden Tagen nicht anzutreffen.
Zwischenzeitlich liegt ein Schreiben vor, in welchem der ausübender Beamte mitteilt, dass das Auto nunmehr zur Fahndung ausgestellt wurde und bei der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anzeige eingeht, weil das Fahrzeug erneut nicht angetroffen wurde.
Was passiert, wenn die Fahndung jetzt fruchtet (was ja früher oder später der Fall sein wird)? Muß der Halter sogar mit einer Haftstrafe rechnen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG, sorgloseSusi
Hallo
Liebe www-Mitglieder!
Angenommen, jemand hat ein Auto, welches wegen abgelaufenem
TÜV’s zwangsstillgelegt werden soll. Der Halter und Besitzer
des Fahrzeugs war jedoch an den entsprechenden Tagen nicht
anzutreffen.
Zwischenzeitlich liegt ein Schreiben vor, in welchem der
ausübender Beamte mitteilt, dass das Auto nunmehr zur Fahndung
ausgestellt wurde und bei der Staatsanwaltschaft eine
entsprechende Anzeige eingeht, weil das Fahrzeug erneut nicht
angetroffen wurde.
Was passiert, wenn die Fahndung jetzt fruchtet (was ja früher
oder später der Fall sein wird)? Muß der Halter sogar mit
einer Haftstrafe rechnen?
Mit Haftsrafe wohl eher nicht, aber billig wird es mit Sicherheit nicht werden… (Staatsanwalt muss ja auch leben
)
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG, sorgloseSusi
LG
Mikesch
Hallo,
Was passiert, wenn die Fahndung jetzt fruchtet (was ja früher
oder später der Fall sein wird)?
Die Nummernschilder werden wohl entstempelt, was dem Besitzer mindestens durch einen Aufkleber mitgeteilt wird. Solle das Fahrzeug auf öffentlichen Grund angetroffen werden kommt sicher noch eine Anzeige dazu und ggf. wird es abgeschleppt, da es ohne Zulassung dort nicht stehen bleiben darf.
Alles natürlich auf Kosten des Halters.
Cu Rene