KfzVersicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ich fahre seit Februar 2004 einen Firmenwagen und habe deshalb auch kein eigenes Fahrzeug mehr auf meinen Namen zugelassen bzw. auf meinen Namen versichern lassen.
Ich erhielt die Information, daß meine Schadensfreiheitsklasse von momentan 35 % 7 Jahre erhalten bleibt. Das heißt, daß ich in diesem Jahr etwas unternehmen muß.
Jetzt meine Frage :
Reicht es aus, wenn ich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung erbringe, daß ich ca. 35000 - 40000 Kilometer im Jahr unterwegs bin? (wenn es so etwas überhaupt in meiner Firma gibt)
Oder muß ich ein Versicherungspflichtiges Fahrzeug (Auto ,Motorrad o.ä.) auf meinen Namen zulassen und dementsprechend versichern, und wie lange um meine Prozente in der Versicherung nicht zu verlieren?

Vielen Dank im Vorraus
K.Unger

Hallo,

da in den AKB, also den Kfz-Bedingungen, häufig nur folgender Satz steht:

Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien
Verlauf nicht.

…würde ich direkt beim letzten Versicherer anfragen, ob es die Möglichkeit der AG-Bescheinigung gibt.

Ich selbst hatte bislang erst bei einer Kundin eine solche Konstellation, da hat die HUK-Coburg es abgelehnt. Vielleicht hat man bei anderen Anbietern aber mehr Glück?!

Toi toi und Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo,

letzteres dürfte die bessere Wahl sein.
Allerdings stimmt das mit den 7 Jahren nicht allein.
Ich kann bei min. zwei Versicherern ohne zeitl. Begrenzung eindecken.
Dennoch wäre es für Sie besser, irgendein Fzg. zuzulassen.

VG von Jens Sternberg
www.jens-sternberg.de

Sehr geehrter Herr Unger,

damit Sie Ihren Rabatt nicht verlieren, müssen Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen versichern. Die Zeit spielt hierbei keine Rolle.

MfG

Stephan Brückner

Hallo,

es muss ein Kfz für min 180 Tage zugelassen sein um weitere 7 Jahre den Vertrag zu parken ansonsten sind die %e weg.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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SIGNAL IDUNA Gruppe
Hauptagentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
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Postanschrift:
SIGNAL IDUNA Hauptagentur
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Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
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www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33

Sehr geehrter Herr Unger,

hier muss eine erneue Anmeldung erfolgen, um die % zu erhalten!
Vielen Dank,

mfG

S.Lukas

bis dahin sollte ein Versicherungspflichtiges Kfz angemeldet werden. Es sind 7 Jahre, wo der SFR bestehen bleibt und das ist Februar 2011. Eine Bescheinigung, dass man ein Kfz nur fährt genügt nicht.
Es gibt Versicherungsgesellschaften, die auch bis 10 Jahre ohne Anmelden eines Kfz den SFR anerkennen.
A-Z Versicherung

Vielleicht gibts weitere Infos auch auf dieser Seite:
http://motorradversicherung-vergleich.org/