Hallo!!!
Habe bei Generali mein Auto zum Neuwert versichert, nach halben Jahr habe ich das Auto zu schrot gefahren, Wiederbeschafungswert in höhe von 9000 wurde ausgezahlt,als neue hat das Auto knap über 13.000 gekostet, Versicherung weigert sich den Rest zu bezahlen, Sie sagen, dass der Rest erst dann ausgezahlt wird, wenn ein neues Fahrzeug gekauft wird und ich wollte eigentlich mit dem Kauf erstmal abwarten, was machen, wer gibt ein rat, ich sehe das als Betrug, oder sieht jemand das anders!!!
Hallo,
kenne mich da leider nicht aus…
Gruß,
Micha
hallo,
also ganz genau kann ich dir das wohl nicht beantworten, denn das hängt von deiner versicherungspolice ab. es erscheint mir jedoch logisch, dass du den rest erst bei „wirklicher“ neuanschaffung bekommst. damit soll wohl der missbrauch solcher policen begrenzt werden, denn sonst kann ja jeder einfach ein auto neu kaufen, versichern, zu schrott fahren und dann die neuwertsumme (die der wagen wegen des wertverlustes nicht mehr wert ist) einkassieren.
das ist aber nur meine meinung, da ich dir wie gesagt ohne einsicht in deine versicherungsbedingungen keine genaue antwort geben kann. ich würde auch keinen betrug seitens der versicherung vermuten, denn die möchte dir ja die differenz auszahlen sobald du einen neuen wagen gekauft hast (ich hoffe du hast das auch schriftlich).
lieben gruß
vita
Hallo,
na das ist wieder ein klassischer Fall - die Zahlungsmoral der Versicherungen hat sicher hier in den letzten Jahren definitiv verändert - soviel vorab.
Natürlich gehe ich davon aus das die Versicherung ohne das ich nun die Abrechnung der Entschädigung gesehen habe die Mehrwertsteuer gekürzt hat.
Diese wird in der Tat erst mit der Anschaffung eines neuen PKW ausbezahlt. Warum weitere Kürzungen darauf sind kann ich nicht sagen dazu müsste ich mir Abrechnung ansehen. Denn Neuwagenentschädigung ist Neuwagenentschädigung. Wurde der Wagen gestohlen oder Totalschaden - auch das kann bei der Entschädigung eine Rolle spielen.
Meine Firmenemail [email protected] oder www.kundler.com
Hallo,
diese Regelung steht doch ganz klar geregelt in den Vers.-Bedingungen…!!!
Betrug bei einer deutschen Versicherung???
Ich würde mir ein neues Auto kaufen und die Kohle von der Vers. kassieren… was sonst und worauf warten…???
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Am besten Rat bei einem Anwalt holen.
Stephan Brückner
Auch hallo und guten Tag Anonymus,
es ist immer wieder erfrischend lustig, wenn man anonyme und im Ton sehr unpersönliche Anfragen erhält. Die Beantwortung dieser Anfragen macht auch noch besonderen Spaß, wenn zudem dann nie eine Reaktion auf die Beantwortung erfolgt.
Es fehlt nur noch eine Fristsetzung zur Beantwortung der Frage.
Aber nun zu Ihrer Anfrage:
Die Versicherung handelt richtig, es wird schließlich nur der Schaden ersetzt, der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstanden ist. Für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs wird eben auch nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Alle darüber hinausgehenden Zahlungen stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung zu Lasten der Versichertengemeinschaft dar.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
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Heydeck & Partner
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Schlichtungsstellen.
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Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
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