Kg + düsseldorfer

wie ist das eigentlich bei einer trennung: der unterhalt fuer kids wird ja nach düsseldorfer tabelle errechnet - wie fliesst eigentlich das kg in diese berechnungen ein?
wir es dem zahlenden von seinen verpflichtungen „abgezogen“ oder wie oder was?
gruss
khs

Hallo Karl-Heinz,

schau mal unter

http://www.kanzlei.de/du-tab99.htm (C. - Mangelfälle)
http://www.famrz.de/g0299.htm
http://www.paps.de/News/unterhalt.htm
http://www.ra-kassing.de/familie/scheidun/kinder/unt…
http://www.kind-vater.de/unterhalt.htm
http://www.anwalt-hls.de/familie/frankfur.htm (sehr ausführlich)

nach.

So long

Tessa

danke fuer die links - bin offensichtlich nur zu bloed, die bedeutung zu verstehen…
wird nun, oder wird nicht?
gruss
khs

Hallo
Von deinem Unterhalt für die Kinder wird die Hälfte vom Kindergeld abgezogen.
z.B. 300 DM Unterhalt das Kind bekommt 250 DM Kindergeld , dann sind 175 DM Unterhalt zu Zahlen . Wichtig ist auch zu wissen ob du Verheiratet bist oder nicht . Die Düsseldorfertabele ist nur ein richtwert .
Gruß Hexe

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Ab 1.1.2001 gilt:

Es müssen mindestens 135% des Mindestsatzes der Ddorfer Tabelle gezhalt werden. Wenn Du mehr zahlst, kannste halbes Kindergeld beim Nettobetrag des Kindesunterhalts (bis zu den 135% nicht drunter) abziehen.
Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts wird immer nur der Betrag nach der Ddorfer Tabelle eingesetzt, d.h. beim Ehegattenunterhalt kommt es nicht auf den Zahlbetrag des Kindesunterhalts sondern nur auf den Tabellenbetrag an.