KG vor Gericht

Hallo,
nochmal ne kleine Frage.

Angenommen es würde eine Privatperson vor Gericht einer KG gegenüber stehen:

  • Ist der Vertreter der KG verpflichtet nachzuweisen, dass er Komanditist der KG ist und somit berechtigt die Geschäfte zu führen? Kann, falls dieser Nachweis nicht sofort nachgebracht werden kann, ein Versäumnisurteil erwirkt werden?

  • Oder hat sich das Gericht schon darüber Informiert, wer die KG vertreten darf?

  • Oder muss der Kläger sich selbst per Handelsregister darüber informieren?

Sollte z.B. ein Herr Müller als Vertretung einer Müller KG erscheinen, so heisst das doch noch lange nicht, dass der Herr Müller Komplementär der KG ist, oder?

Danke für jede schnelle Antwort!
Dirk

Hallo,

nochmal ne kleine Frage.

versuchen wir’s mal:

  • Ist der Vertreter der KG verpflichtet nachzuweisen, dass er
    Komanditist der KG ist und somit berechtigt die Geschäfte zu
    führen? Kann, falls dieser Nachweis nicht sofort nachgebracht
    werden kann, ein Versäumnisurteil erwirkt werden?

Wenn es um die Vertretungsrechte vor Gericht geht, wird das Gericht sich darum kümmern, ob der Erschienene zur Vertretung berechtigt ist.

  • Oder hat sich das Gericht schon darüber Informiert, wer die
    KG vertreten darf?

Ohne Vertretungsmacht keine Vertretung.

  • Oder muss der Kläger sich selbst per Handelsregister darüber
    informieren?

ME: nö

Sollte z.B. ein Herr Müller als Vertretung einer Müller KG
erscheinen, so heisst das doch noch lange nicht, dass der Herr
Müller Komplementär der KG ist, oder?

was denn nun: Kommanditist oder Komplementär?? :wink:

mögen die Profis mich korrigieren, falls ich falsch liegen sollte.

Gruß
HaweThie

Danke, ich hoffe du hast recht :wink:

Sollte z.B. ein Herr Müller als Vertretung einer Müller KG
erscheinen, so heisst das doch noch lange nicht, dass der Herr
Müller Komplementär der KG ist, oder?

was denn nun: Kommanditist oder Komplementär?? :wink:

Komplementär natürlich, da der Komandist doch nie Vertretungsrechte hat.

Gruss
Dirk

Kleinigkeit nebenbei

  • Ist der Vertreter der KG verpflichtet nachzuweisen, dass er
    Komanditist der KG ist und somit berechtigt die Geschäfte zu
    führen?

Dazu ist der Kommanditist gerade NICHT berechtigt, § 164 HGB.

Levay

Klar, hatte mich unten in meiner zweiten Mail auch schon korrigiert.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Falls es nochmal irgendjemand interessieren wird, hier zur Vervollständigung:

Habe mittlerweile erlebt, dass der Richter einfach im mündlichen Verfahren den Erschienenen Vertreter der KG ist, ob der Komplementär ist.
Antwortet diese mit ja, so glaubts der Richter…