Ganz so einfach ist das nicht!
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Meine Freundin arbeitet als Krankenschwester in einem
Krankenhaus des öffentlichen Dienstes.
Also wird sie vermutlich in ihrem Arbeitsvertrag etwas stehen haben, was so ähnlich klingt, wie „wird nach BAT vergütet“.
Nun hat ihr jemand aus dem Hause erzählt, dass der aktuelle
Tarifvertrag zum Jahresende ausläuft und dass sich beide
Parteien bis dahin niemals geeinigt haben werden.
Das ist mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme.
Also soll dann zu 2005 eine Zeit kommen, wo kein Tarifvertrag
für sie gültig wäre und der Arbeitgeber (also das Krankenhaus,
bwz. der Verband) beispielsweise die Löhne nach belieben
kürzen könnte.
Und das ist mit Verlaub: Blödsinn! Allerdings ein gern genutztes Argument von verdi um Mitglieder zu fischen!
Selbst, wenn das KH den Tarifvertrag (in welcher Form auch immer) nicht mehr anwendet, dann steht immer noch im Arbeitsvertrag die Vergütung nach BAT!
Und um diese außer Kraft zu setzen, bedarf es einer Änderungskündigung! So einfach weniger zahlen ist nicht! Bei neuen Mitarbeitern sieht das allerdings anders aus!
Dies sei schon in anderen Häusern in Schleswig Holstein
vorgekommen, dort sollen die Schwestern bis zu 600,- weniger
Brutto bekommen haben sollen.
Wie gesagt: Bei neu angestellten Mitarbeitern ist das durchaus möglich! Schaut mal in den Arbeitsvertrag, bevor Ihr Euch kirre machen lasst!
Nur, wer in der Gewerkschaft ist, wäre von solchen Kürzungen
verschont…
Wie gesagt: Werbung (ziemlich perverse Form derselben!) der Gewerkschaft!
Ein Tarif ist dann gültig, wenn
- der AG im Arbeitgeberverband ist und der AN in der Gewerkschaft
- der Tarifvertrag für allgemeingültig erklärt wurde
3 es so im Arbeitsvertrag geregelt ist!
Und 3 trifft eigentlich fast immer zu!
Derjenige, der ihr das erzählt hat, wollte sie auch gleich zum
Unterschreiben eines Mitgliedsantrag überreden. Es ist zwar
jemand aus dem Krankenhaus, aber das kommt mir recht komisch
vor.
Vermutlich ein Betriebsrat, der private Angelegenheiten (Gewerkschaft) nicht vom Dienstlichen (Betriebsrat) unterscheiden kann! Das ist leider auch häufiger die Regel als die Ausnahme!
Können solche großen Lohnkürzungen vorkommen? Was kann man ihr
raten?
Schaut mal in den Arbeitsvertrag!
Wie schon ganz richtig erwähnt wurde: Solange sich die Tarifvertragsparteien nicht einigen, wirkt der alte Tarif nach. Und im öffentlichen Dienst kam es bislang noch immer zu einer Einigung!
LG
Guido