Hallo Kollegen,
ich habe da gerade eine Diskussion und kann momentan niemand in der Schadenabteilung erreichen. Ich bin aber sicher, Ihr wisst die richtige Antwort.
Angenommen ein Leasing Fahrzeug, Neupreis ca. 50 TEUR, sei nach einem Jahr durch einen unverschuldeten Unfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden geworden.
Wiederbeschaffungswert: 40 TEUR
RW: 10 TEUR
Buchwert Leasing: 45 TEUR
Regulierung:
40 WB - 10 RW = 30 TEUR (Richtig / Falsch)?
Was ist mit der Differenz Buchwert/Restwert Leasing?
Danke
Gruß Keki