Hallo,
grundsätzlich gilt zunächst zu beachten, das Putzkräfte, Hausmeister oder PR-Angestellte nicht als Ergänzungskräfte angerechnet werden können.
Ergänzungskräfte können ungelernte Personen sein, die jedoch während der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Ergänzungskraft unmittelbar mit der Betreuung der Kinder beauftragt sein müssen.
Die Angaben in der Anlage zu §19 KiBiz sind lediglich eine Berechnungsgrundlage für die Sollstunden der pädagogischen Kräfte. Hier mal ein Beispiel:
Die Einrichtung hat folgende Plätze:
10 Plätze der Gruppenform IIIc sowie
15 Plätze der Gruppenform IIIa
Zunächst muß also der Sollstunden-Wert ausgerechnet werden:
10 Plätze IIIc = (49,5 Std. lt. Tabelle / 20 Kinder lt. Tabelle mal 10 (tatsächliche) Plätze = 24,75 Std.)
15 Plätze IIIa = (27,5 Std. lt. Tabelle / 25 Kinder lt. Tabelle mal 15 (tatsächliche) Plätze = 16,5 Std.)
Die Ergebnisse zusammen gerechnet ergibt 41,25 Std., sowohl für Fachkraft als auch Ergänzungskraft, also insgesamt 82,5 Stunden für pädagogische Betreuung.
Diese Stunden müssen sie an pädagogischem Personal minimum vorhalten. Eine pädagogische Fachkraft muß außerdem während der Anwesenheit von Kindern anwesend sein.
Im übrigen gelten seit diesem Jahr neue Bestimmungen beim Einsatz von Arbeitnehmern, die mit minderjährigen arbeiten - beispielsweise das ein ausführliches polizeiliches Führungszeugnis vorliegen muß.
Putzkräfte, Bürohilfen, Hausmeister etc. dürfen keinesfalls unter Ergänzungskraftstunden geführt werden (und unter Umständen auch gar nicht als erzieherische Person im Sinne des KiBiz tätig sein). Im übrigen ist es im Umkehrschluß auch so, das pädagogisches Personal (lt. Vorgaben) während Ihrer Arbeitszeit z.B. nicht als „Putzfrauen“ oder „Spülhilfen“ tätig sein dürfen, da sie als pädagogische Kräfte die Betreuung der Kinder als Aufgabe haben.
Zur Berechnungsgrundlage der Fach- und Ergänzungskraftstunden finden sie im Internet mehrere Excel-Vorlagen zur Berechnungshilfe. Außerdem empfehle ich die Personalvereinbarung zum Kibiz zu beachten, falls Sie diese noch nicht kennen.
Falls Sie mir mitteilen können, wieviele Plätze mit welcher Gruppenform in Ihrer Einrichtung zur Verfügung stehen kann ich genauere Auskünfte über Sollstunden und Umstände geben.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße!