KiBiz Verstoß / Vorstand vs. Elternbeitrat

Liebe/-r Experte/-in,

Der Vereinsvorstand unseres Kindergartens kündigte eine langjährig beschäftigte (13 Jahre) Erzieherin und Kindergartenleitung „fristgerecht und ordentlich mit sofortiger Freistellung“.

Die Abmahnung bezog sich wohl auf eine Verspätung.

Die Gründe liegen wahrscheinlich in langjährigen persönlichen Auseinandersetzungen zwischen den Erzieherinnen einer Gruppe und der Betroffenen.

Die Erzieherinnen einer Gruppe drohten geschlossen zu gehen, wenn der beklagten Person nicht gekündigt wird. Gesagt - getan.

Erst nach der Kündigung sind die Eltern und der Elternbeitrat informiert worden.
Das ist laut KiBiz ein Gesetzesverstoß.

Kann der Vorstand von den Mitglieder (Elternbeirat) ganz oder in Teilen - den es waren wohl nur zwei die diese Kündigung forciert haben, abgesetzt werden und wenn ja wie geht das Formal?
P.S. Bis zum 14.11. kann man ein TOP zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 29.11. einreichen.

Vielen Dank für Ihre Antwort
Christoph Breuer

Hallo,
Abwahlen sind, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt, jederzeit möglich. Sie müssen auf der Tagesordnung stehen oder in einem Antrag formuliert werden, der den Mitgliedern mit der Einladung fristgerecht zugeht. Die Frist ist in der Regel in der Satzung oder der Geschäftsordnung festgelegt, bei Euch anscheinend 2 Wochen.
Gruß HH

Hallo Christiph,

hier kann ich überhaupt keine Aussage dazu machen.
Experte bin ich auch nicht.
Tut mir leid.
Aber, darf wirklich aus persönlichen Gründen gekündigt werden?
Würde mir jemand drohen, so wie z. B. hier die Erzieherinnen, würde ich es darauf anlegen.
Kann ja nicht sein, wenn einer oder mehrere nicht meiner Meinung sind bzw. mir gedroht wird, spreche ich die Kündigung aus.
Da sollten sich vielleicht mal alle Beteiligten zusammensetzen, mit einem neutralen Schlichter, so dass hier für ALLE nach einer passenden Lösung gesucht wird.
By fly