Liebe/-r Experte/-in,
Der Vereinsvorstand unseres Kindergartens kündigte eine langjährig beschäftigte (13 Jahre) Erzieherin und Kindergartenleitung „fristgerecht und ordentlich mit sofortiger Freistellung“.
Die Abmahnung bezog sich wohl auf eine Verspätung.
Die Gründe liegen wahrscheinlich in langjährigen persönlichen Auseinandersetzungen zwischen den Erzieherinnen einer Gruppe und der Betroffenen.
Die Erzieherinnen einer Gruppe drohten geschlossen zu gehen, wenn der beklagten Person nicht gekündigt wird. Gesagt - getan.
Erst nach der Kündigung sind die Eltern und der Elternbeitrat informiert worden.
Das ist laut KiBiz ein Gesetzesverstoß.
Kann der Vorstand von den Mitglieder (Elternbeirat) ganz oder in Teilen - den es waren wohl nur zwei die diese Kündigung forciert haben, abgesetzt werden und wenn ja wie geht das Formal?
P.S. Bis zum 14.11. kann man ein TOP zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 29.11. einreichen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Christoph Breuer