Hallo,
haben vor kurzem unseren Steuerbescheid für 2010 erhalten. Ich bin den nun durchgegangen und bei der Recherche von einigen Punkten auf folgende Frage gekommen, die ich nirgends richtig beantwortet bekommen habe.
Folgender Fall (wohnhaft in NRW, Splittingverfahren):
Ich Hauptverdiener rk (ca. 34.000€ Brutto Einkommen), meine Frau nicht getauft und keiner Gemeinde angehörig (ca. 7.000€ Einkommen). Zu versteuern bleiben dann noch etwa 30.000 Mann und 5.700 Frau.
Wie verhält sich das nun mit der Kirchensteuer? Muss diese nur auf die 30.000 oder auf die 35.700 gezahlt werden?
Aus Riesterrentenverträgen steht uns ein Anspruch in Höhe von 257€ zu. Muss hierauf auch die Kirchensteuer gezahlt werden? Wie sieht es aus, da dieser Anspruch ja nicht zu 100% mir bzw. meiner Frau gehört.
Eigentlich müsste ja dann alles immer nur für mich betrachtet werden, für die Kirchensteuer oder?
Wenn durch den Anspruch auf Altersvorsorgezulage die Kirchensteuerzahllast steigt, kann diese dann wieder in der Steuererklärung 2011 mit angegeben werden?
Viele Fragen und großteils auch recht umfangreich und kompliziert. Wenn noch etwas an Informationen fehlt, sei mir dieses bitte verzeit. Bitte einfach eine kurze Info, dann werde ich es ergänzen.
Schon jetzt danke ich allen, die mir versuchen bei diesen Fragen zu helfen.