Kind eines Deutschen(Geburtsurkunde vorhanden!) wird auf der Dt. Botschaft nach Erstausstellung eines 5 jahre gueltigen Pass` nicht als Deutsche anerkannt.
Der Vater wohnt nicht in Deutschland,die Mutter ist nicht Deutsche. Die Ehe ist in Deutschland nicht anerkannt, in Skandinavien schon.
Das Kind hat nun keine Identitæt.Keinen Reisepass.Was tun???
Der Sachverhalt ist zu dürftig. Was heißt „Kind eines Deutschen“? Ist das biologisch gemeint? Es zählt nur der rechtliche Vater. Das ist der Ehemann der Mutter (gültige Ehe notwendig) oder derjenige der die Vaterschaft anerkannt (Anerkennung muss in D wirksam sein)hat.
alwosa
Danke erst mal Alwosa. Also genauer:
Was heißt „Kind eines
eutschen“? Ist das biologisch gemeint?
ES IST DER BIOLOGISCHE VATER UND DER EHEMANN DER MUTTER(INDONESIERIN).
Es zählt nur der
rechtliche Vater.(gültige Ehe :notwendig)
ABER DIE EHE IST IN DEUTSCHLAND NICHT ANERKANNT, IN NORWEGEN, WO DIE FAMILIE LEBT, SCHON.
alwosa
ALSO MUESSEN DIE NACH DEUTSCHLAND,DIE STANDESAMTLICHE TRAUUNG NACHHOLEN, DANN DEN PASS FUER DAS KIND BEANTRAGEN?
NACH INDONESISCHEM RECHY IST DAS KIND DEUTSCH(NACH DEM VATER).FUER DIE NORWEGER IST DAS KIND INDONESIER ODER DEUTSCHE;NICHT NORWEGER.klar.
Also wenn die Ehe in Deutschland nicht anerkannt ist, d.h.nach dt. Recht wirksam ist, dann kann er auch nicht als Ehemann der Mutter der Vater sein, weil er dann eben nach dt. Recht nicht verheiratet ist. Dann muss er eben die Vaterschaft anerkennen.
Warum wird die Ehe denn in D nicht anerkannt?
alwosa