Kieferorthop. Zusatzleistung / Hilfe bzgl. Rechn

Hallo Zusammen,

vll. kann hier jemand zum folgenden Sachverhalt weiterhelfen / Stellung nehmen.

Kieferorthopädische Behandlung steht bei Kind A an und wird April 06 bei Kieferorthopäde K begonnen.
Behandlungsplan sieht zunächst Behandlung mit losem Apparat vor um die , lt. K notwendige spätere Behandlung mit fester Klammer vorzubereiten.

K besteht darauf, dass zur Behandlung mit fester Apparatur Zusatzleistungen notwendig seien, die von der Krankenkasse nicht mehr übernommen würden.
Voranschlag: ca 900 Euro für die Dauer der Behandlung mit fester Apparatur, geschätzt auf ca. 3 Jahre. Hierfür muss von den Eltern von Kind A ein Vertrag unterzeichnet werden, welcher alle Zusatzleistungen listet (professionelle Zahnreinigung und Versiegelung vor Aufbringen der Brackets, Zahnreinigung bei Wechsel des Drahtes der Brackets, Kontrollroentgen während der Behandlung mit Brackets, Abschleifen und Versiegeln der Zähne nach Entfernen der Brackets).
Weiterhin muss ein Lastschrifteinzug erteilt werden, welcher zum Einzug eines monatlichen Abschlages i.h.v. 25 E / Monat berechtigt (für o.g. Zusatzleistungen).

Der Lastschrifteinzug beginnt mit Beginn der Behandlung mit loser Apparatur (welche vollumfänglich von Kasse getragen wird im Rahmen dessen was übernommen wird, 20 % muss sowieso selbst getragen werden , dies wird nach Behandlungsabschluss von KK erstattet).
Nachdem nach über 12 Monaten mit loser Apparatur Zweifel an der Behandlungsmethode auftreten, begibt sich Patient nach Rücksprache mit KK zu einem zweiten Kieferorthopäden um eine zweite Meinung zur Behandlung einzuholen.
Mit dem Ergebnis, dass die Behandlungsmethode für Kind A nicht geeignet ist und dass generell beim Fehlstellungsbild eine Behandlung mit fester Klammer nicht durchgeführt werden kann. Nach Rücksprache mit KK erfolgt ein Wechsel des Kieferorthopäden, welcher auch von KK problemlos genehmigt wird.

Die Eltern von Kind A haben nun 16 Monate lang mtl. einen Abschlag i.h.v. 25 E/Monat geleistet an Kieferorthopäde bei welchem die Behandlung begonnen wurde, welcher auf die Zusatzleistungen bei Behandlung mit fester Klammer bezogen ist. Diese wurde ja noch nicht begonnen .

Frage: was ist nun mit den bereits gezahlten Abschlägen ? Darf der Kieferorthopäde diese einbehalten, obwohl die entsprechende Behandlung ja nicht erfolgt ist und bei ihm auch keine weitere Behandlung mehr erfolgen wird ?

Nein, ausser es wurden bereits Prophylaxesitzungen gemacht?

Ausserdem darf man eine Behandlung auf KK Kosten nicht verweigern sonst bitte der KK melden. Ärzte die nicht bereit sind auf KK Kosten eine Behandlung durchzuführen sollten Ihre Zulassung zurückgeben da das ganze System sonst völlig ad absurdum ist.
Jeder Arzt hat schliesslich einen Vertrag mit den KKsen geschlossen und daran MUSS er sich halten, d.h Behandlung zu den Bedingungen der Krankenkassen.
Zusatzleistungen sind OK weil sie eine höherwertige Therapie versprechen aber können frei vom Patienten gewählt werden.
Gruss

es wurden keine prophylaxesitzungen vorgenommen.
es wurde lediglich über ein jahr mit der losen apparatur „gearbeitet“, welche vorbereitend auf die feste klammer sein sollte.

die im zusatzvertrag aufgeführten leistungen wie z.b. zahnreinigung und versiegelung, wärmeaktivierende bögen usw usf… konnte ja noch nicht erbracht werden, da ja noch keine feste klammer aufgebracht wurde. und da die behandlugn bei diesem KO auch nciht fortgeführt wird, wird es dort auch keine solche geben…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]