Hallo Zusammen,
vll. kann hier jemand zum folgenden Sachverhalt weiterhelfen / Stellung nehmen.
Kieferorthopädische Behandlung steht bei Kind A an und wird April 06 bei Kieferorthopäde K begonnen.
Behandlungsplan sieht zunächst Behandlung mit losem Apparat vor um die , lt. K notwendige spätere Behandlung mit fester Klammer vorzubereiten.
K besteht darauf, dass zur Behandlung mit fester Apparatur Zusatzleistungen notwendig seien, die von der Krankenkasse nicht mehr übernommen würden.
Voranschlag: ca 900 Euro für die Dauer der Behandlung mit fester Apparatur, geschätzt auf ca. 3 Jahre. Hierfür muss von den Eltern von Kind A ein Vertrag unterzeichnet werden, welcher alle Zusatzleistungen listet (professionelle Zahnreinigung und Versiegelung vor Aufbringen der Brackets, Zahnreinigung bei Wechsel des Drahtes der Brackets, Kontrollroentgen während der Behandlung mit Brackets, Abschleifen und Versiegeln der Zähne nach Entfernen der Brackets).
Weiterhin muss ein Lastschrifteinzug erteilt werden, welcher zum Einzug eines monatlichen Abschlages i.h.v. 25 E / Monat berechtigt (für o.g. Zusatzleistungen).
Der Lastschrifteinzug beginnt mit Beginn der Behandlung mit loser Apparatur (welche vollumfänglich von Kasse getragen wird im Rahmen dessen was übernommen wird, 20 % muss sowieso selbst getragen werden , dies wird nach Behandlungsabschluss von KK erstattet).
Nachdem nach über 12 Monaten mit loser Apparatur Zweifel an der Behandlungsmethode auftreten, begibt sich Patient nach Rücksprache mit KK zu einem zweiten Kieferorthopäden um eine zweite Meinung zur Behandlung einzuholen.
Mit dem Ergebnis, dass die Behandlungsmethode für Kind A nicht geeignet ist und dass generell beim Fehlstellungsbild eine Behandlung mit fester Klammer nicht durchgeführt werden kann. Nach Rücksprache mit KK erfolgt ein Wechsel des Kieferorthopäden, welcher auch von KK problemlos genehmigt wird.
Die Eltern von Kind A haben nun 16 Monate lang mtl. einen Abschlag i.h.v. 25 E/Monat geleistet an Kieferorthopäde bei welchem die Behandlung begonnen wurde, welcher auf die Zusatzleistungen bei Behandlung mit fester Klammer bezogen ist. Diese wurde ja noch nicht begonnen .
Frage: was ist nun mit den bereits gezahlten Abschlägen ? Darf der Kieferorthopäde diese einbehalten, obwohl die entsprechende Behandlung ja nicht erfolgt ist und bei ihm auch keine weitere Behandlung mehr erfolgen wird ?