Kieferorthopäde möchte Gesamtsumme auf einmal obwohl eine Ratenzahlung vereinbart wurde

Hallo,

ich hatte letztes Jahr ein Beratungsgespräch bei einem Kieferorthopäden, da meine Zähne nicht gerade waren und mein Zahnarzt meinte, dass ich die unbedingt behandeln lassen muss. Bei dem Beratungsgespräch wurde vereinbart (mündlich) dass ich 500 € anzahlen soll und dann jeden Monat 100 € in Raten zahlen soll. Ich hatte dem Dr. gesagt, dass bei mir dass Finanziell nicht anders möglich ist, und ich sonst die Behandlung nicht machen lassen kann. Er schlug mir dann dass mit den Raten und der Anzahlung vor. Ich hatte dann einen Schrieb, wo die Voraussichtlichen kosten, von 3400 € betitelt wurden. Er sagt immer sie Zahlen nur bis zu dem Betrag. Egal ob Rechnungen kommen oder nicht. So weit, so gut. Im September 500 € Anzahlung geleistet und ab Oktober regelmäßig die 100 €. Nun soll meine Zahnspange ende nächsten Monat raus und mein Kieferorthopäde meinte nun… Zahlen Sie bitte den kompletten Betrag bis dahin, sonst macht er die Zahnspange nicht raus. So und ich sagte ihm, das dies nicht möglich ist und verwies auf die Absprache. Hinzu kommt, dass ich noch eine zusätzliche Apparatur in den Mund bekommen habe, die ich jetzt zusätzlich bezahlen soll. (540 €) also beläuft sich der Betrag auf einmal auf 3940€ statt auf 3400€ abgesehen davon, dass ich den kompletten Betrag bis Ende nächsten Monat nicht aufbringen kann. Was nun? Zum Anwalt? Oder hat der Kieferorthopäde recht? Ich bin erwachsen, also übernimmt die Krankenkasse nichts.

Vielen Dank

Das wäre Nötigung und strafbar, und medizinisch unethisch(Fall für die Zahnärztekammer)

Die mündliche Abmachung gilt. Problem ist immer der Beweis, was abgesprochen war.
Allerdings kann sich „voraussichtliche Kosten 3400 €“ nur auf die Kosten zum damaligen Zeitpunkt beziehen.

Die Zusatzkosten für ein zusätzliches „Ding“ von 540 € waren nicht erfasst und konnte auch nicht in der Absprache erfasst sein.
Das halte ich für unstrittig.

Und wenn sich der Arzt auf 500 € Anzahlung und Ratenplan von nur 100 € eingelassen hat, dann müsste( ihm und Dir) doch klar sein, dass zum Zeitpunkt der Entfernung der Spange die hohen Kosten noch gar nicht abgezahlt sein können. Der Zeitpunkt sollte ja in etwa festgestanden haben.

Also müsste dem Arzt klar gewesen sein, es ist dann noch lange nicht abgezahlt.

Nur mal als Tipp : Man kann sich die Spange auch von einem anderen Zahnarzt entfernen lassen, wenn das medizinisch nötig ist. Gut, der arbeitet auch nicht gratis.

Anmerkung:
Das was Du zu den Kosten und der Absprache schilderst, klingt lebensfremd.
Aussage „sie zahlen nur bis 3400€, egal was für Rechnungen kommen“ ist sehr seltsam. Welche Rechnungen ? Die vom Arzt selbst ? Warum sollte der solche Rechnungen schreiben, die der Absprache widersprechen ?
Meint er Rechnungen des Zahntechnikers ? Die sind an den Arzt gerichtet, er muss sie zahlen, gibt es aber an Dich weiter.
Passt auch nicht.

Wie gesagt, mündliche Absprachen sind Mist !

versuche eine einvernehmliche Einigung mit dem Zahnarzt, berufe Dich auf die Abmachung. Hoffentlich war die auch so wie Du sagtest. Der bisherige Zahlplan spricht ja dafür.

MfG
duck313

Der hat damit nichts zu tun. Zahnspangen gibt’s beim Kieferorthopäden. Und auch nur diese entfernen ggf. Zahnspangen.

Ich habe immer Rechnungen bekommen…Wo auch der Satz ( zahlen Sie so wie mit dem Dr. mündlich vereinbart) . Es wurde ein Behandlungsplan erstellt worin alle Schritte enthalten sind. Vom einsetzen bis herausnehmen der Spange. Und der Komplettbetrag wären diese 3400€. Also quasi die kompletten Behandlugskosten sind in dem Betrag inbegriffen.

Das mit den Rechnungen . .Er meinte es kommen zwischendurch immer Rechnungen…Aber ich müsse nur die 3400 € zahlen… Da die einzelnen Rechnungen in dem Gesamtlänge mitinbegriffen wären.

Bekannt, meist sind es ZA und KO in Personalunion.

Ist doch aber klar, wenn er nur beim KO war, dann wäre auch das sein Ansprechpartner. Wer die Rechnung stellt mit dem muss man sich auseinandersetzen.
So viel Grips darf man dem Frager und mir zutrauen.

1 Like

Das ist doch wohl selbstverständlich.

Was genau ist selbstverständlich?

Vom Zahnarzt kam nur die Empfehlung das ich die Zähne machen lassen soll. Die Rechnungen sind vom KieferO. „Nicht“ vom Zahnarzt.

Hab da wohl was missverstanden.
Ich dachte, es kamen immer Rechnungen über die Monatsrate von 100 €.

Du meinst, es kamen Zwischenrechnungen für Teilleistungen des Arztes ?
Die solltest Du unbeachtet lassen, weil ja Monatsraten vereinbart waren ?

Und alle Teilleistungen (Teilrechnungen) sollten zusammen ca. 3.400 € ergeben.
Na gut, dann war das eben die mündliche Abmachung.
Aber das ist auch das Problem mit allen mündlichen Absprachen.

Offenbar war die Sache mit den 540 € nicht erfasst, weil zum Zeitpunkt der Nennung „3.400 € für alles“ nicht absehbar.

Weil nichts schriftlich ,so ist das ein weiteres Problem, was war vereinbart und vor allem.

Ist denn im Behandlungsplan die Leistung ( 540 €) schon erfasst gewesen ? Stand die Leistung drin im Plan ?
Wenn ja, dann würde ich schon sagen, sie wäre in der Summe 3.400 € enthalten.

was sagt der Arzt denn dazu ? Wenn Du ihm vorhältst, es war eine Komplettleistung für 3.400 € zugesagt. Wieso dann eine Erweiterung um 540 € ?
Wie begründet er das ?

Er meinte das er das nicht voraussehen konnte… Normalerweise sollte das im Preis drin sein…im Plan steht das die komplette Behandlung voraussichtlich 3400 kostet

Es klingt nicht unvernünftig und ist einsichtig.
Aber ich kann das nicht entscheiden!

Ist doch wie mit allen Kostenvoranschlägen. Es ist kein Festpreis. Es kann unerwartete Mehrkosten geben.
Ich kann ja hier nicht entscheiden (Du sicher auch nicht) warum die Mehrkosten entstanden sind. Offenbar ist etwas eingetreten, was im Behandlungsplan nicht erwartet wurde, das es eintreten würde.
Und die Erhöhung liegt mit ca. 15 % noch gut im Rahmen, was man bei so etwas erwarten kann.

Aber das ist doch auch nicht Dein Hauptproblem. Das ist doch, dass offenbar jetzt die komplette Restzahlung gefordert wird und vom mündlich vereinbarten Ratenplan abgewichen werden soll.

Ähm - nö. In aller Regel sind das zwei völlig verschiedene Leute in völlig verschiedenen Praxen. Es gibt da keinerlei Synergien. Auch die Ausstattung ist völlig anders. Und wer die spezielle Ausstattung eines Kieferorthopäden besitzt, möchte sie auch kostendeckend verwenden. Und nicht eine zweite Ausstattung für die Tätigkeit als Zahnarzt anschaffen.

Abgesehen davon, dass man nicht drei zusätzliche Jahre dafür investiert, halbtags was anderes zu machen. Und wie das mit der Abrechnung bei der Krankenkasse funktionieren könnte weiß ich beim besten Willen auch nicht. Zweimal das Jahresbudget, einmal als Zahnarzt, einmal als Kieferorthopäde wird wohl kaum in Frage kommen. Und wie ist das mit der Weiterempfehlung einer Zahnstellungskorrektur an sich selber?

ja das stimmt. Um die 540€ an sich geht es mir auch nicht. Es geht um die Bezahlung. Ich habe wie vereinbart Monatlich die Zahlungen geleistet usw. Und Auf der Gesamtrechnung steht: Zahlen Sie wie mit Dr. XX mündlich vereinbart. Sollte er mir die Zahnspange nicht zum vereinbarten Termin rausmachen, muss ich wohl zum Anwalt.

In der Regel…

Mein Zahnarzt war ebenfalls Kieferorthopäde und hat entsprechende Behandlungen auch durchgeführt.
Er musste sich nur etwas zurückhalten damit er die Behandlungen nicht all zu schnell abschließt und dann Ärger mit den KÖ in der Umgebung bekam, die ihre Behandlungen immer so schön in die Länge gezogen haben…

leider, leider ist er jetzt in Rente.
Ein Zahnarzt der nichts verkaufen wollte was nicht wirklich notwendig war und ein Zahnarzt der erstmal wirklich alles versucht hat um einen Zahn zu retten bevor Krone oder Brücke gemacht wurde.

Krümel