Kieferorthopäde = außergewöhnliche Belastung

Hallo nochmal,

da man die Kosten für die Kieferothopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastung angeben kann, hierzu mal eine Frage:

Wenn sich die Behandlung über 3 Jahre streckt, die Kosten aber monatlich in Raten gezahlt werden müssen, können die Kosten doch auch nur anteilig dann für das jeweilige Jahr abgestzt werden, oder?

Was ist, wenn der Kieferorthopäde am Ende eine Gesamtrechnung schreiben würde, obwohl die Beträge trotzdem monatlich üb er 3 Jahre hinweg gezahlt wurden, könnte man dann auch den Gesamtbetrag für das Jahr absetzten, in dem diese Gesamtrechung erstellt worden ist?

Vielen Dank für eine kurze Antwort

Hallo!

Grundprinzip bei der Einkommensteuererklärung: §11 EStG sprich: Zahlungsprinzip.

Einnahmen und Ausgaben sind immer im Zeitpunkt der Zahlung anzusetzen, Rechnungsstellung ist egal.
Gruß

Jörg

Die eigentliche Frage wurde vom Schweden beantwortet.

Zusätzlicher Hinweis:

Fahrtkosten (PKW: 0,30€/km) und ggf. Parkgebühren nicht vergessen.

Gruß JK