jemand der älter als 18 und kein medizinischer Härtefall ist geht zum Kieferorthopäden.
Dort findet ein Erstgespräch statt. Es werden Rö-bilder und Abdrücke von Ober- und Unterkiefer
gemacht.
Nach Auswertung der Befunde kommt der Arzt zu dem schluß, daß das Problem nicht
kieferorthopädisch sondern prothetisch am besten zu lösen wäre
und somit aus seiner Sicht bei ihm nichts weiter gemacht werden
solle.
Daraufhin fordert der Arzt für die „Behandlung“ und Beratung 160€ !!
Dem Patient wurde nichts mitgeteilt daß dies
Privatleistung sei!
Muß aus rechtlicher Sicht bezahlt werden?
Aber nein! Die Halunken sollen doch froh sein, wenn Sie Besuch kriegen und von den Leuten das Gefühl vermittelt bekommen, gebraucht zu werden. Das ist doch unbezahlbar! Studiert haben Sie auch nur zum Spaß, und das Personal kann ja nebenbei Zeitungen austragen, wenn es Geld verdienen will. Die Röntgenmaschinen laufen ohnehin den ganzen Tag und die Filmplatten können ja auch nicht soviel kosten, sind ja nur schwarzweiß. Das Material für die Abdrücke kann man sich auf Baustellen zusammenklauen, da hat man damit auch keine Kosten.
Und dann will der Bandit so ein Vermögen haben und meißelt, bohrt und schraubt noch nichtmal rum, weil er es für medizinisch nicht indiziert hält? Ja wird der Typ denn fürs medizinische Know-How bezahlt? Der soll gefälligst irgendwas mit Werkzeugen, Schienen und viel Blut machen.
Ich hoffe, die Ironie konnte ein wenig durchschimmern.
2 Sterne für einen wertlosen Beitrag ???
es ging ja nicht darum, dass der Kieferorthopäde für lau die Arbeiten durchführen soll. Sondern darum, ob der Patient oder die Kasse die Zahlung übernimmt.
Ich kenne die Rechtslage zwar nicht, aber kann ein paar Dinge dazu sagen:
Ein seriöser KO klärt einen vor der Untersuchung über die Kosten auf und wer zunächst dafür aufkommt.
Er sollte beurteilen können, ob es sich um eine Behandlung handelt die von der Kasse übernommen wird, oder das aussichtslos ist. In diesem Fall wäre die Voruntersuchungen (Röntgen + Abdrücke) hinfällig, es sei denn der Patient wünscht es trotzdem.
Die genannten Untersuchungen dienen den KK zur Beurteilung des Kiefer- bzw. Bisszustandes. Soweit ich weiss ist diese noch Bestandteil der Versicherungsleistung.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine solche Voruntersuchung nicht aus eigentlicher Tasche bezahlt werden muss.
Tipps:
Krankenkasse kontaktieren. Die können (vielleicht) weiterhelfen.
Für diejenigen, die selbst vor einem ähnlichen Fall stehen: Überweisung vom Zahnarzt holen. Dann hat der nämlich einen „Auftrag“ vom überweisenden Zahnarzt den er kassenärztlich behandeln muss.
Hallo,
a) Ianal!
b) Ich habe grad im Moment mit einem KO gesprochen.
c) Die Kosten der Diagnose liegen im Rahmen und müssen bei Patienten älter als 18 vom Patienten selber bezahlt werden, wenn nicht besondere Gründe vorliegen (z.B. der erwähnte medizinische Härtefall).
d) Wenn die Kosten vor der Diagnose nicht geklärt sind, ist das das Problem des KO - der Patient zahlt nur das, was er auch bestellt/verlangt hat. Er macht diese Erklärung deshalb grundsätzlich schriftlich.
Bist Du ganz sicher, daß eine derartige Erklärung nicht irgendwo bei den vielen Unterlagen mit dabei war? Dann würde ich mal mit dem Arzt diesbezüglich (erstmal freundlich) sprechen…
Ein seriöser KO klärt einen vor der Untersuchung über die
Kosten auf und wer zunächst dafür aufkommt.
Auf jeden Fall. Wobei nicht immer vorher feststeht, wer zahlen muß Aber auch dann muß der Patient VORHER darauf hingewiesen werden.
Die genannten Untersuchungen dienen den KK zur Beurteilung
des Kiefer- bzw. Bisszustandes. Soweit ich weiss ist diese
noch Bestandteil der Versicherungsleistung.
Nein. Nicht, wenn der Patient älter ist als 18.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine solche
Voruntersuchung nicht aus eigentlicher Tasche bezahlt werden
muss.
Doch. S.o.
Tipps:
Krankenkasse kontaktieren. Die können (vielleicht)
weiterhelfen.
Vielleicht. Aber erstmal mit dem Arzt sprechen.
Für diejenigen, die selbst vor einem ähnlichen Fall stehen:
Überweisung vom Zahnarzt holen. Dann hat der nämlich einen
„Auftrag“ vom überweisenden Zahnarzt den er kassenärztlich
behandeln muss.
Da bin ich mir nicht so sicher, ob das was ändert.
es ging ja nicht darum, dass der Kieferorthopäde für lau die
Arbeiten durchführen soll. Sondern darum, ob der Patient oder
die Kasse die Zahlung übernimmt.
Sorry, habe meine Kristallkugel nicht mit. Tatsächlich steht da ja was von „Privatleistung“ unter der akribischen Schilderung der durchgeführten Maßnahmen.
Die genannten Untersuchungen dienen den KK zur Beurteilung
des Kiefer- bzw. Bisszustandes. Soweit ich weiss ist diese
noch Bestandteil der Versicherungsleistung.
Nein. Nicht, wenn der Patient älter ist als 18.
Ich musste damals nichts zahlen. Und viele, die ich kenne ebenfalls nicht. Aber wie gesagt ich kenne die Rechtslage nicht. Vermutlich ist sie nicht eindeutig oder einige Ärzte versuchen dies durch Privatrechnungen zu umgehen (dann kann ein höherer Satz abgrerechnet werden). Auf jeden Fall sollte man vorher fragen, um böse Überraschungen zu vermeiden oder sich erkundigen, wie es andere KO´s handhaben.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine solche
Voruntersuchung nicht aus eigentlicher Tasche bezahlt werden
muss.
wie gesagt, habe andere Erfahrung gemacht. s.o.
Für diejenigen, die selbst vor einem ähnlichen Fall stehen:
Überweisung vom Zahnarzt holen. Dann hat der nämlich einen
„Auftrag“ vom überweisenden Zahnarzt den er kassenärztlich
behandeln muss.
Da bin ich mir nicht so sicher, ob das was ändert.
Probieren. Ein Gespräch vorher mit dem (hermkömmlichen) Zahnarzt ist auf jeden Fall nicht verkehrt.
Sorry, habe meine Kristallkugel nicht mit. Tatsächlich steht
da ja was von „Privatleistung“ unter der akribischen
Schilderung der durchgeführten Maßnahmen.
Schon klar. Aber da steht auch etwas davon, dass dem Patient NICHT mitgeteilt wurde, dass es sich um eine Privatleistung handele.
Ich war auch vor vielleicht drei Monaten beim KO. Er hat mir extra vorher gesagt, dass das Angucken und auch die ersten Maßnahmen privat sind, es sei denn, ich bringe eine Überweisung vom Zahnarzt mit. Und weil mir der Zahnarzt ja geraten hatte, zum KO zu gehen, hatte ich die auch und musste nichts bezahlen. Dass ich dann leider den Rest hätte bezahlen müssen, hat er mir auch gleich gesagt.
Vielleicht ist es ja möglich, die Überweisung nachträglich reinzureichen?