Kieferorthopädie

Hallo!! Ich habe ein Problem .Meine Tochter war bei einem Kieferorthopäden in Behandlung wegen einer einzusetzenden Zahnspange. Mit diesem war sie jeodch nicht zufrieden. Nach diesem fand sie einen anderen Kieferorthopäden. Diese hat sich mit dem vorher behandelden Kieferorthopäden gesprochen wegen der
Übernahme.Der erste behandelnde Kieferorthopäde erzählt dem neuen Kieferorthopäden es wäre noch eine Rechnung offen(Ich weiß nur nicht ob sie dieses überhaupt mitteilen darf?) Und auf Grund dieser Sache übernahm der neue Kieferorthopäde meine Tochter nicht.Dann suchten wir einen weitern Arzt auf dieser sprach wiederrum mit dem ersten Kieferorthopäde gesprochen und dieser erzählte ihm , wir würden ins Universitäts Krankenhaus Eppendorf gehen wollen was aber nicht stimmt.So übernahm uns auch dieser Kieferorthopäde nicht,weil er davon ausging das wir dort hin gehen. Als wir den ersten Kieferorthopäden zur Rede stellten sagte dieser er hätte uns verwechselt und es wäre ein anderer gewesen der dort hinwollte. Nun möchte auch der erste und somit behandelnde Kieferorthopäde uns nicht wieder nehmen , weil es schon zu lange her ist als wir bei ihm in Behandlung waren (ca.1,5 Jahre). Nun ist meine Frage : Was kann man jetzt tun? Kann man von einem unabhängigen neuem Kieferorthopäden die Zahnspange rausnehmen lassen und würden wir dann unseren 20% Prozentenanteil verlieren? Denn wie gesagt übernimmt uns auch der erste Kieferorthopäde nicht mehr.Oder gibt es weitere Möglichkeiten?

Mfg

Hallo,

Leider kenne ich mich mit dem aktuellen Stand der Krankenkassenabrechnung nicht mehr gut aus da ich in Griechenland praktiziere.
Wie waere es denn wenn der urspruengliche Kieferorthopaede den letzten nochmals kontaktiert und ueber die Verwechslung aufklaert? Sie koennten dann bei dem letzten weitermachen.

Liebe Gruesse,

Dr Julia V

Hallo,
eine verbindliche Auskunft kann ich in diesem Fall leider nicht geben. Es ist jedoch gängig daß bei einer offenen Recchnung die Behandlungsunterlagen von dem ersten Behandler nicht herausgegeben werden. Die Geschichte mit dem zweiten Behandler finde ich etwas seltsam da dieser ja nicht durch die Aussage des ersten Kieferorthopäden davon ausgehen kann daß ihr Kind sich woanders in Behandlung begeben möchte.Ich sehe das Problem an der Stelle das zwischen der letzten Behandlung und heute 1,5 Jahre vergangen sind. Ich gehe davon aus das der Erstbehandler in diesem langen Zeitraum die Behandlung abgebrochen hat. Sollte dies der Fall sein so wären ihre 20% verloren und in der Regel müssen sie auch das entfernen der festen Zahnspange selbst bezahlen. Desweiteren besteht kein Anspruch mehr auf eine neue Kieferorthopädische Behandlung. Ich würde ihnen Raten sich mit ihrer Krankenkasse und dem ersten Kieferorthopäden in Verbindung zu setzten und erst einmal zu klären ob die Behandlung abgebrochen ist oder nicht. Falls nicht können sie sich nach einem neuen kieferorthopäden umsehen der die Behandlung weiterführt. Auf alle Fälle sollten sie dafür sorgen das die feste Apperatur sie ihr Kind im Mund hat so bald wie möglich kontroliert wird so das durch die lange Pause keine Schäden an den Zähnen enstehen.

Hallo,
das ist eine ganz schön vertrackte Angelegenheit. Als erstes würde ich mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und nachfragen, ob der erste Kieferorthopäde die Behandlung abgebrochen hat, wenn ja, bekommen sie ihr Geld auf keinen Fall zurück. Wenn nein, die Kasse um Mithilfe bitten.
Wenn Rechnungen offen sind und man den Kieferorthopäden wechselt, ist der Kollege berechtigt, die Unterlagen solange zurück zu halten, bis die Rechnung bezahlt ist. Das wird auch dem Nachbehandler mitgeteilt.
Wenn sie nur die Zahnspange irgendwo rausnehmen lassen und keine Weiterbehandlung erfolgt, gilt die Behandlung als abgebrochen und sie bekommen ihr Geld dann auch nicht zurück. Da lassen die Kassen dann meistens auch nicht mit sich reden.
Sie müssen also unnbedingt einen neuen Kieferorthopäden finden, der die Behandlung übernimmt und dann auch korrekt zu Ende geführt wird.
Was ist denn in den 1 1/2 Jahren passiert, hat sich mal jemand die Spange angeschaut? Eine MB-Behandlung ohne Kontrolle kann für die Zähne sehr gefährlich werden.
Sie können natürlich, wenn sich keine Lösung findet, auch die Zahnspange von einem Zahnarzt entfernen lassen und das dann privat bezahlen, bekommen aber auch dann den Eigenanteil nicht zurück.
Ich hoffe, sie finden eine Lösung ihres Problems, vielleicht doch mal mit der Tochter an die Uni gehen, vielleicht ist die Uni kulanter bei der Aufnahme neuer Patienten mit einer Vorgeschichte.

MFG

Guten Abend,

am Besten, Sie sprechen darüber mit Ihrer Krankenkasse.

Gruß Sabsibinni

Hallo!

Es ist völlig normal, dass eine Behandlungsübernahme erst dann stattfindet, wenn alle offenen Rechnungen bezahlt sind - vorher werden keine Unterlagen rausgegeben. Sie werden bestimmt einen Kieferorthopäden finden, der die Behandlung zuende führt - Sie müssen dabei aber wissen, dass so eine Übernahme für den neuen Arzt ziemlich nachteilig ist, da meist viel Arbeit noch bevorsteht wofür der neue Arzt aber kaum noch Honorar bekommt. Wahrscheinlich werden Sie aus eigener Tasche etwas dazubezahlen müssen. Und wenn dann ein erfolgreiches Ende der Behandlung erreicht wird, bekommen Sie den Eigenanteil zurück.
Ich hoffe, ich konnte helfen!
Viel Glück
mfG
Katrin

Behandlungsübernahmen sind oft sehr schwierig.
Das ist üblich, dass ein Kieferorthopäde die Behandlungsunterlagen für eine Weiterbehandlung nicht weitergibt, wenn noch eine Rechnung offen ist.
Wenn eine Behandlung 1,5 Jahre unterbrochen ist, dann muss der nächste Kieferorthopäde wieder bei „NULL“ anfangen.
Das bezahlt die Kasse nätürlich nicht.
Sie können davon ausgehen, dass Sie die 20 % Eigenanteil von der Kasse nicht wiederbekommen, da jeder Kieferorthopäde eine „Unterbrechung der Behandlung als Abbruch“ werten wird.
Sprechen Sie mit Ihrer Kasse, Ihre Chancen sind aber gering

MfG K

lieber mdk,
die sache ist kompliziert und die verkettung der umstände z.t. sicherlich sehr unglücklich. daher gibt es jetzt auch keine einzig wahre lösung !!!
ich würde mich an ihrer stelle an die kzv hamburg wenden und nachfragen, ob sie nicht vermittelnd für sie tätig werden könnte, einen neuen behandler zu finden. oder sie wenden sich an ihre krankenkasse, die dies für sie eventuell übernimmt.

ich hoff, ihnen geholfen zu haben

und verbleibe

mfg

thedens, bremen