Kieferorthopädie - wie wird folgendes behandelt?

Hallo,

einem Patienten mit totalen Discusverlagerung in einem Kiefergelenk wurde zu folgender Behandlung geraten:

  • Flexible Aufbissschiene zur Beseitigung der Discusverlagerung (Teil I der Behandlung) über ca. neun Monate,

  • KFO-Behandlung mit festen Zahnspangen über ca. 18 Monate (Teil II),

  • Verlängerung des Unterkiefers mittels chirurgischem Eingriff (Teil III),

  • Tragen eines Retainers auf unbestimmte Zeit.

Die Teile II und III werden von der gesetzlichen Kasse übernommen, soweit am Ende der Behandlung die Operation steht, die Maßnahmen insgesamt medizinisch indiziert und am Ende von einem Gutachter als erfolgreich beurteilt werden.

Meine Frage richtet sich auf den Teil I. Wie wird normalerweise so eine Discusverlagerung behandelt? Wird das parallel zur KFO-Behandlung (also dem Tragen der Zahnspangen) gemacht, oder muss die Behandlung grundsätzlich im Vorfeld der KFO abgeschlossen sein?

Im vorliegenden Fall schlug der KFO eine flexible Schiene vor, im Gegensatz zu den (vermutlich) sonst üblichen fixen Schienen. Den genauen Grund dafür habe ich allerdings nicht einsehen können. daher also die Frage, wie eine Discusverlagerung überhaupt im Regelfall behandelt wird. Das Problem ist nämlich, dass die flexible Schiene nicht von der ges. Kasse übernommen wird, da es sich um eine (Wortspitzfindigkeit) Funktionsdiagnostik handelt (das andere Wort habe ich leider gerade vergessen). Und so eine flexible Schiene ist recht teuer.

Die genaue Diagnose lautete übrigens so:

Schmerzhafte Myoarthropathie nicht unbedeutender Art (CMD) mit totaler Discusverlagerung im linken Kiefergelenk, HWS-LWS-Syndrom und cranialem Kompressionssyndrom.

Danke Euch für jeden Hinweis und viele Grüße,
Crypto.

Hallo,

Meine Frage richtet sich auf den Teil I. Wie wird
normalerweise so eine Discusverlagerung behandelt? Wird das
parallel zur KFO-Behandlung (also dem Tragen der Zahnspangen)
gemacht, oder muss die Behandlung grundsätzlich im Vorfeld der
KFO abgeschlossen sein?

während der Patient eine feste Zahnspange hat kann er keine Schiene tragen. Es wird nur die Schiene getragen ohne KFO Behandlung.
Normalerweise werden die meisten Schienen von der KK übernommen, da es aber mittlerweile immer mehr verschiedene Arten und Therapien gibt, kann es durchaus sein, dass diese Art der Behandlung nicht von der KK übernommen wird.
Im Endeffekt muss man aber ganz klar sagen:
Das was Dein KFOte vorgeschlagen hat hört sich plausibel und medizinisch richtig an, entweder nur die Schienentherapie oder eine kieferorthopädisch/kieferchirurgische Kombinationsbehandlung. Letzteres wird in der Tat von der KK gezahlt, auch wenn der Patient schon über 18 Jahre alt ist.
Gruss

Im vorliegenden Fall schlug der KFO eine flexible Schiene vor,
im Gegensatz zu den (vermutlich) sonst üblichen fixen
Schienen. Den genauen Grund dafür habe ich allerdings nicht
einsehen können. daher also die Frage, wie eine
Discusverlagerung überhaupt im Regelfall behandelt wird.

Servus Crypto,
ich gehe auf diesen Aspekt Deiner Fage ein. Ich glaube nicht, dass der Begriff ‚flexible Schiene‘ von einem Fachmenschen stammt. Vielleicht verwendest Du ihn, um einen Gegensatz zur ‚sonst üblichen fixen Schiene‘ zu haben.

Festsitzende kieferorthopädische Hilfsmittel (Brackets) verändern die Position einzelner Zähne und Zahngruppen, die Position des Kiefers (hier Unterkiefers) zum Schädel bleibt wie sie ist. Bei Dir soll vermutlich versucht werden, den verlagerten Discus durch Veränderung der Unterkiefer-Position (relativ zum Schädel)wieder ‚einzufangen‘. Das geht im Grunde nur mit Hilfsmitteln, die den Oberkiefer als fixe Bezugsbasis verwenden und die statische und dynamische Position des Unterkiefers von dort aus zu beeinflussen versuchen. Solche Geräte sind idR herausnehmbar, sind aber überhaupt keine kieferorthopädischen Geräte und deshalb meines Wissens auch nicht als kieferorthopädische Maßnahmen abrechenbar. Ohne ‚funktionsanlytische‘ diagnostische Maßnahmen ist die Behandlung der Diskusverlagerung überhaupt nicht vorstellbar. Dieser Teil der Therapie wird dem Bereich der ‚Funktionstherapie‘ zugerechnet.

Wenn das Behandlungsziel erreicht werden sollte, mag es dann notwendig sein, die neue Lage mit kieferorthopädischen Mitteln zu sichern. Dazu können Christian und Gero (beide hier anzutreffen) mit Sicherheit auch einiges beitragen. Nachdem zu all dem noch eine umfangreiche kieferchirurgische Maßnahme kommen soll, wäre eine Zweitmeinung aus einer Zahnklinik bestimmt kein Luxus. Nicht nur des Geldes-, sondern vor allem der Diagnose und Indikationsstellung wegen.

Gruß

Kai Müller

Hallo Crypto,

bevor ich Dir eine vernünftige Antwort geben kann würde mich interessieren warum Du die kieferorthopädische Behandlung anstrebst. Ist der Grund in Deiner Kiefergelenkserkrankung (CMD) zu suchen oder ist die CMD nur ein erschwerender Aspekt der Behandlung?

Eine Aufbißschiene ist beim gesetzlich versicherten Patienten übrigens immer eine Sachleistung d.h. kostenlos und zwar unabhängig von der Art der Schiene. Eine „flexible“ Schiene ist auch nicht aufwändiger herzustellen als eine harte Schiene. Kostenpflichtig können nur wie Kay schon schrieb die sogannten funktionsanalytischen / funktionstherapeutischen Leistungen sein.

Woher weiß Dein Zahnarzt denn, daß bei Dir eine totale Diskusverlagerung vorliegt? Um dies festzustellen müsste er bereits entweder manuell oder aber instrumentell funktionsanalytische und damit kostenpflichtige Leistungen erbracht haben.

Gruß
Gero

Hallo Kai,

Im vorliegenden Fall schlug der KFO eine flexible Schiene vor,
im Gegensatz zu den (vermutlich) sonst üblichen fixen
Schienen. Den genauen Grund dafür habe ich allerdings nicht
einsehen können. daher also die Frage, wie eine
Discusverlagerung überhaupt im Regelfall behandelt wird.

Servus Crypto,
ich gehe auf diesen Aspekt Deiner Fage ein. Ich glaube nicht,
dass der Begriff ‚flexible Schiene‘ von einem Fachmenschen
stammt. Vielleicht verwendest Du ihn, um einen Gegensatz zur
‚sonst üblichen fixen Schiene‘ zu haben.

Wahrscheinlich habe ich mich hier etwas missverständlich ausgedrückt.

„Flexible“ Schiene sollte bedeuten: eine Schiene, die man herausnehmen kann, die aber auch in der Tat biegsam (also flexibel) ist. Keine herausnehmbare Schiene, die starr ist. Meine Frage bezüglich der Schiene bezog sich darauf, warum ich so eine in sich biegsame Schiene (flexibel) anstelle der starren (nicht biegsamen) Schiene haben müsste (beide Schienen nicht festsitzend sondern herausnehmbar).

Ich hatte im Anschluss an eine Scharch-OP im vergangenen Jahr eine starre Aufbissschiene (Protrusionsschiene) erhalten, die mir aber nach dem Tragen über Nacht Schmerzen im Kiefergelenk verursacht. Das ist der Ansatz für den von mir zurate gezogenen Kieferorthopäden gewesen, die Discusverlagerung zuerst zu behandeln, und zwar mithilfe dieser in sich biegsamen Schiene, die ich ständig auch am Tage außer beim Essen und der Zahnpflege tragen müsste.

Bei Dir soll vermutlich versucht werden, den
verlagerten Discus durch Veränderung der Unterkiefer-Position
(relativ zum Schädel)wieder ‚einzufangen‘. Das geht im Grunde
nur mit Hilfsmitteln, die den Oberkiefer als fixe Bezugsbasis
verwenden und die statische und dynamische Position des
Unterkiefers von dort aus zu beeinflussen versuchen. Solche
Geräte sind idR herausnehmbar, sind aber überhaupt keine
kieferorthopädischen Geräte und deshalb meines Wissens auch
nicht als kieferorthopädische Maßnahmen abrechenbar. Ohne
‚funktionsanlytische‘ diagnostische Maßnahmen ist die
Behandlung der Diskusverlagerung überhaupt nicht vorstellbar.
Dieser Teil der Therapie wird dem Bereich der
‚Funktionstherapie‘ zugerechnet.

Wenn das Behandlungsziel erreicht werden sollte, mag es dann
notwendig sein, die neue Lage mit kieferorthopädischen Mitteln
zu sichern. Dazu können Christian und Gero (beide hier
anzutreffen) mit Sicherheit auch einiges beitragen. Nachdem zu
all dem noch eine umfangreiche kieferchirurgische Maßnahme
kommen soll, wäre eine Zweitmeinung aus einer Zahnklinik
bestimmt kein Luxus. Nicht nur des Geldes-, sondern vor allem
der Diagnose und Indikationsstellung wegen.

Gruß

Kai Müller

Ich habe die Vorgehensweise im Prinzip schon verstanden, nur bei dem flexibel vs. starr (beide herausnehmbar) der Schiene hatte ich Verständnisprobleme.

Der von mir zurate gezogene KFO ist übrigens der zweite KFO, der mir zu dieser Behandlung insgesamt (Tragen der Brackets, OP zur Kieferverlängerung) rät, weshalb ich zu der Behandlungsvorgehensweise an sich keine Fragen mehr habe.
Dieser KFO hat mir als Besonderheit die biegsame Schiene empfohlen, was der vorherige nicht getan hat bzw. eventuell auch aufgrund der noch nicht erfolgten kompletten Diagnose noch nicht getan hat.

Crypto.

Hallo Crypto,

bevor ich Dir eine vernünftige Antwort geben kann würde mich
interessieren warum Du die kieferorthopädische Behandlung
anstrebst. Ist der Grund in Deiner Kiefergelenkserkrankung
(CMD) zu suchen oder ist die CMD nur ein erschwerender Aspekt
der Behandlung?

Ich hatte im vergangenen Jahr eine Schnarch-OP, bei deren Nachsorge ich eine Protrusionsschiene erhalten habe. Diese sollte ich nachts tragen, um zu verhindern, dass meine Zunge in meinen Rachen fällt und das Schnarchen mitverursacht. Diese Schiene kann ich aber nicht tragen, es verursacht über mehrere Tage verstärkte Schmerzen im linken Kiefergelenk. In diesem Kiefergelenk habe ich ein Knacksen beim Kauen, schon als Jugendlicher (es fing plötzlich an, wurde seitdem nie schlimmer, aber das wird befürchtet). Leider wurden damals beim Abdrucknehmen keine genaueren Untersuchungen gemacht, die verhindert hätten, dass ich diese falsche Schiene überhaupt bekomme.

Auf Anfrage beim damals (Schnarch-OP) zuständigen Arzt habe ich einen KFO aufgesucht, der im Rahmen einer von mir zu zahlenden Untersuchung die Discusverlagerung diagnostiziert hat. Er hat auch den Verlauf der Behandlung vorgeschlagen (flexible Schiene, Brackets, OP, Retainer).

Nun ist dies bereits der zweite KFO, der mir zur Behandlung rät und mir einen ähnlichen Verlauf aufgezeigt hat. Das Knacksen im Kiefer hat auch ein anderer früher schon therapieren wollen, allerdings ging die Erstuntersuchung noch nicht soweit, welche genauen Massnahmen gegen das Knacksen eingeleitet werden müssten. Diesen KFO hatte ich damals aufgesucht, weil mein Zahnarzt mir dazu geraten hat. Aufgrund meiner Zahnfehlstellungen leide ich unter Problemen mit den Zahnhälsen und dem Zahnfleisch. Mein Schnarchen wurde durch die engen Platzverhältnisse in meinem Unterkiefer mitverursacht.

Eine Aufbißschiene ist beim gesetzlich versicherten Patienten
übrigens immer eine Sachleistung d.h. kostenlos und zwar
unabhängig von der Art der Schiene. Eine „flexible“ Schiene
ist auch nicht aufwändiger herzustellen als eine harte
Schiene. Kostenpflichtig können nur wie Kay schon schrieb die
sogannten funktionsanalytischen / funktionstherapeutischen
Leistungen sein.

Laut dem zweiten KFO - das ist der, den ich zuletzt aufgesucht hatte - müsste ich die Kosten für die flexible Schiene und die Behandlung damit insgesamt selber tragen. Ich weiss gerade die genaue Bezeichung dafür nicht, aber es ist nicht die, die eine Kasse tragen würde.

Woher weiß Dein Zahnarzt denn, daß bei Dir eine totale
Diskusverlagerung vorliegt? Um dies festzustellen müsste er
bereits entweder manuell oder aber instrumentell
funktionsanalytische und damit kostenpflichtige Leistungen
erbracht haben.

Er hat mich im Rahmen einer für mich selbst zu tragenden Erstuntersuchung untersucht. Die Diagnose „totale Discusverlagerung“ hat er nach den Symptomen gestellt (Knacksen im Gelenk) und nach Abtasten. Kein Röntgen oder andere instrumentelle technische Maßnahmen.

Gruß
Gero

Grüße zurück,
Crypto,

Hallo Crypto,

ich hoffe ich habe Dich richtig verstanden: Bei Dir soll wegen Deines Schnarchens eine Schienentherapie mit einer weichen Schiene, daran anschließend eine kieferorthopädische Behandlung und daran anschließend eine kieferchirurgische Behandlung erfolgen??

Die weiche Schiene sollst Du bekommen, weil Du die früher hergestellte Schnarcherschiene wegen der dadurch entstehenden Schmerzen nicht tragen konntest??

Ich frage deswegen so lästig nach, weil Du Dir damit die wohl umfangreichste und invasivste zahmärztliche Behandlung ausgesucht hast, die man sich überhaupt vorstellen kann.

Hole Dir bitte unbedingt, bevor Du Dich zu dieser Behandlung durchringen solltest, eine weitere kompetente Meinung ein entweder von einer Universitätszahnklinik oder aber von einem ausgewiesenen Spezialisten für die Behandlung von carniomandibulären Dysfunktionen (CMD) ein.

Ohne allzu sehr ins Detail gehen zu wollen: mit einer weichen Schiene kann man keine Diskusverlagerung behandeln.

Das muss schon eine harte Schiene sein, die immer wieder in kleinen Schritten eingeschliffen werden muss. Eine weiche Schiene kann man nicht Zehntelmillimeter genau einschleifen.

Viel Glück!
Gruß
Gero

Hallo Gero,

Hallo Crypto,

ich hoffe ich habe Dich richtig verstanden: Bei Dir soll wegen
Deines Schnarchens eine Schienentherapie mit einer weichen
Schiene, daran anschließend eine kieferorthopädische
Behandlung und daran anschließend eine kieferchirurgische
Behandlung erfolgen??

Ja, genau. Wobei, genauer: ein wesentlicher Teil der Schnarchproblematik wurde bereits mit der OP im vergangenen Jahr beseitigt. Dort wurden alle Punkte, die zum Schnarchen beitrugen und sich durch Mikrochirurgie beseitigen ließen, behandelt.

Die weiche Schiene sollst Du bekommen, weil Du die früher
hergestellte Schnarcherschiene wegen der dadurch entstehenden
Schmerzen nicht tragen konntest??

Auch richtig.

Ich frage deswegen so lästig nach, weil Du Dir damit die wohl
umfangreichste und invasivste zahmärztliche Behandlung
ausgesucht hast, die man sich überhaupt vorstellen kann.

Schon ok :wink: Wobei: „ausgesucht“ habe ich mir das ganze bestimmt nur sehr bedingt. Wäre vielleicht noch zu erwähnen, dass ich als Jugendlicher, wenn es darum geht, eine „Klammer“ zu bekommen oder nicht, nachts eine lose Klammer getragen habe. Die Behandlung zog sich lange hin und brachte im Ergebnis kaum etwas bis nichts, wie man an meinen Zähnen heute sieht. Ich kann rückblickend allerdings nicht mehr sagen, warum ich damals keine wirksamere feste Klammer bekommen habe.

Hole Dir bitte unbedingt, bevor Du Dich zu dieser Behandlung
durchringen solltest, eine weitere kompetente Meinung ein
entweder von einer Universitätszahnklinik oder aber von einem
ausgewiesenen Spezialisten für die Behandlung von
carniomandibulären Dysfunktionen (CMD) ein.

Das ist ein guter Hinweis, den ich gern aufgreifen werde. Wurde mir übrigens sogar von dem ersten der beiden KFO geraten, den ich damals aufgesucht hatte (das war übrigens drei Jahre vor der Schnarch-OP).

Ohne allzu sehr ins Detail gehen zu wollen: mit einer weichen
Schiene kann man keine Diskusverlagerung behandeln.

Krass! Dann wäre ich ja schön in des Teufels Küche gelandet, hätte ich den Behandlungsvorschlag des zweiten KFO aufgegriffen.

Das muss schon eine harte Schiene sein, die immer wieder in
kleinen Schritten eingeschliffen werden muss. Eine weiche
Schiene kann man nicht Zehntelmillimeter genau einschleifen.

Auch bei den weichen Schienen muss es unterschiedliche Modelle geben. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Eigenentwicklung des KFO.

Viel Glück!
Gruß
Gero

Danke für Deine Antworten und viele Grüße,
Crypto.