Guten Tag,ich habe folgendes Problem: Vor einigen Jahren habe ich mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen,da ich noch minderjährig war, war meine Mutter für die finanzielle Regelung verantwortlich. Nach einigen Behandlungsterminen (ich trage also eine feste Spange),wies mich der Artzt darauf hin das meine Mutter die Rechnungen nicht bezahlt hätte und er mich folglich nicht mehr behandeln würde. Seit dem hat meine Mutter sich nicht mehr um eine Behandlung gekümmert (was nicht an meiner mangelden Initiative lag!). Nun bin ich 18 und würde gerne wissen was ich für Möglichkeiten habe. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen! LG, Thia
Hallo liebe Thia,
der behandelnde Kieferorthopäde muß der Krankenkasse mitteilen ob er eine Behandlung abbricht oder aber unterbricht. Ich würde mich an eben diese wenden wenn Du zu Deinem alten Kieferorthopäden nicht zurück möchtest, aber dringend eine Beratung brauchst.
Mache einen Termin aus, damit der Berater dort auch wirklich Zeit für Dich hat und schildere Ihm alles was Du weisst.
Er wird in seinen Unterlagen nachhalten können was der Kieferorthopäde zuletzt gemacht hat. In vielen Fällen ist auch ein Behandlerwechsel kein Problem. Allerdings müßten wohl oder übel vorher die offenen Rechnungen beglichen werden bevor der Vorbehandler die Behandlungsunterlagen herausgibt. Aber auch das kannst Du in Ruhe mit Deiner Krankenkasse besprechen und Dich dort beraten lassen.
LG
Doris
Hallo Thia,
wenn die Behandlung bereits abgeschlossen oder abgebrochen wurde und Sie bereits 18 sind, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen leider nichts mehr
.
Sie könnten höchstens mit der Krankenkasse sprechen, ob sie evtl. aus Kulanz die Behandlung wieder aufnehmen würde, aber ein gesetzlicher Anspruch besteht ab dem 18- Lebensjahr grundsätzlich nicht mehr.
Privat können Sie dich natürlich jederzeit behandeln lassen, leider entstehen dann - je nach Ausmaß der Behandlung - Kosten von mehreren 1000 EUR.
Sie sollten sich einfach mal beraten lassen, am besten zunächst bei dem Kieferorthopäden, wo Sie schon damals waren, was nicht heisst, daß Sie sich dort weiterbehandeln lassen müssen, aber um den Status der Behandlung zu klären.
Bei der Krankenkasse würde ich auch nachfragen, um die klären, ob die Behandlung offizielle abgeschlossen/abgebrochen wurde und wie diese eine mögliche Kostenübernahme sieht.
Viele Grüße,
K.-L. Mischke
Guten Tag,ich habe folgendes Problem: Vor einigen Jahren habe
ich mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen,da ich
noch minderjährig war, war meine Mutter für die finanzielle
Regelung verantwortlich. Nach einigen Behandlungsterminen
(ich
trage also eine feste Spange),wies mich der Artzt darauf hin
das meine Mutter die Rechnungen nicht bezahlt hätte und er
mich folglich nicht mehr behandeln würde. Seit dem hat meine
Mutter sich nicht mehr um eine Behandlung gekümmert (was
nicht
an meiner mangelden Initiative lag!). Nun bin ich 18 und würde
gerne wissen was ich für Möglichkeiten habe. Über eine
schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen! LG, Thia
Hallo Thia,
wenn Deine Frage in Richtung einer möglichen Therapie bei
erwachsenen Patienten geht, dann brauchst Du Dir keine Sorgen
machen. Zähne lassen sich in jedem Alter verschieben.
Hinsichtlich der Kostenübernahme sieht es jedoch schlecht aus.
Ab dem 18 LJ. ist die Kieferorthopädie ein Privatvergnügen, es
sei den, es ist ein kombiniert kieferorthopädisch /
kieferchirurgischer Eingriff geplant. Das kann aber nur der Kfote
Deines Vertrauens feststellen.
Gruß
Walter
sehr verehrte thia,
leider ist es mir nicht möglich, ihnen präzise zu antworten, da mir zu viele informationen fehlen. zunächst einmal kann ich aber den kollegen gut verstehen, der sich ärgert, für getane arbeit nicht bezahlt zu werden.
generell gilt, dass sie ab 18 selber für ihre behandlung haften, was der arzt mit ihnen allerdings separat vereinbaren muss. die letzte rechnung muss ihre mutter noch bezahlen, da sie noch nicht volljährig waren.
ansonsten sollten sie sich an ihre kasse wenden und alles weitere mit ihr besprechen.
mfg
thedens
Hi Thia,
nun das ist eine Frage für einen Anwalt, bzw. Sozialamt.
(Was die Zahlungsmoral Deiner Mutter anbetrifft-der Arzt kann die Behandlung verweigern, da sie nicht lebensnotwendig ist)
Wenn der Behandlungsplan und die Verlängerung vor Deinem 18 Geburtstag gestellt wurde, hast Du Anspruch auf Zuzahlung der Kasse.
Wurde es danach gestellt oder Verlängert leider nicht.
Such Dir einen kompetenten Anwalt und frag nochmal bei Deiner Krankenkasse und der KZVB nach.
VG
Kerstin
Hallo Thia,
bin leider nicht mit der Abrechnung vertraut, da ich in der Behandlung tätig bin.
Ich denke der Kieferorthopäde kann die ausstehenden Rechnungen per Mahnverfahren von deiner Mutter einfordern, könnte mir vorstellen, wenn du den Eigenanteil künftig selbst bezahlst würde er die Behandlung weiterführen(ist auch für ihn die beste Lösung, Spange rausmachen kostet ja auch Geld.) Tut mir leid, dass ich dir keine genauere Auskunft geben kann, aus unserer Praxis weiss ich aber, dass es meist das Beste ist einfach nochmal mit dem Arzt zu reden. Wechseln ist in dem Fall schwierig weil ein anderer Kieferorthopäde die Behandlungsunterlagen anfordern muss und dein Arzt sie sicher nicht rausgibt( muss er auch nicht) wenn noch Rechnungen offen sind.
Hoffe ich konnte trotzdem helfen
LG Barbara
Hallo Thia,
da Du 18 bist, bleibt Dir meines Wissens, nichts anderes übrig, als die Behandlung privat zu bezahlen. Du kannst Dich natürlich bei Deiner Krankenkasse erkundigen, ob Du aufgrund Deiner Situation einen Zuschuß bekommst. Sicher ist das aber auch abhängig davon, ob Du noch zu Hause wohnst, eine Lehre machst, oder noch zur Schule gehst. Normalerweise ist eine Kieferorthopädische Behandlung ab 18 aus eigener Tasche zu bezahlen.
Ich würde Dir raten, dich an Deine Krankenkasse zu wenden.
Viele Grüße
Sabine