Ich hätte einmal eine Frage zum formalen Ablauf einer Beantragung der Kostenübernahme für kieferorthopäd. Behandlungen.
*Unter bestimmten Umständen* haben ja auch volljährige Krankenversicherte bekanntlich einen Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung.
Angenommen, ein solcher Fall läge vor (bzw. müsste evtl. gerichtlich überprüft werden, ob er vorliegt) aber
nach Auskunft einer Kieferorthopädin würde diese Behandlung nicht nur nicht von der Kasse übernommen, sondern sei es für einen Kieferorthopäden nichteinmal zulässig, einen entsprechenden Antrag an die Kasse (bzw. kassenärztliche Vereinigung) überhaupt zu stellen. Wenn ich dies richtig verstanden habe (sonst bitte korrigieren): Trifft das zu und wenn ja, auf welche gesetzlichen Bestimmungen/Richtlinien stützt sich das?
Gruß
wega
Wenn der KFOte bei der ersten Untersuchung der Meinung ist dass zur Therapie eine Umstellungsosteotomie der Kiefer notwendig ist werden ganz normal die Behandlungsunterlagen erstellt. Bei Behandlungen von Kassenpatienten jenseits des 18ten Lebensjahres geht es automatisch zum Gutachter der Kasse und der muss dem Plan zustimmen dann wird es genehmigt.
Wenn der KFOt der Meinung ist dass keine OP nötig ist dann darf er keine Behandlungsunterlagen auf Kassenkosten erstellen.
Knackpunkt ist folgender: Viele Fälle würden von den einen Kollegen chirurgisch gelöst werden so dass eine Behandlunsübernahme stattfindet, während die anderen Kollegen das eher ohne Chirurgie angehen würden.
Der Gutachter stimmt bei Grenzfällen meistens zu.
Mein Tipp: Such nochmals einen anderen Kollegen auf und höre Dir seine Meinung an.
Gruss Christian
Hallo Christian,
danke erstmal für deine Antwort.
Knackpunkt ist folgender: Viele Fälle würden von den einen
Kollegen chirurgisch gelöst werden so dass eine
Behandlunsübernahme stattfindet, während die anderen Kollegen
das eher ohne Chirurgie angehen würden.
Im relevanten Fall wäre die Sache ohne Chirurgie zu lösen. Es
würde ein Zahn gezogen werden, um einem retinierten Zahn im Kiefer Platz machen soll. Der nachwachsende Zahn soll dann kieferorthopädisch „eingerichtet“ werden.
Der Gutachter stimmt bei Grenzfällen meistens zu.
Mein Tipp: Such nochmals einen anderen Kollegen auf und höre
Dir seine Meinung an.
Ok, das werde ich machen.
Viele Grüße
wega