Kieferorthopädischen Behandlung, korrekt?

Hallo, :smile:

ich war in einer kieferorthopädischen Behandlung. Anlass war, dass
ich oftmals Schmerzen hatte und meine Zunge oftmals verletzt worden
war. Ich habe ich eine lose Zahnklammer für meinen Ober- und
Unterkiefer bekommen und getragen. Nach Abschluss der Behandlung war
mein Oberkiefer in Ordnung. Jedoch musste ich feststellen, dass am
Unterkiefer ein Zahn nicht die gewünschte Stellung erreicht hat. Dies
kann am abschließenden Gipsabdruck eingesehen werden. Der Zahn hatte
eine minimale Stellung nach hinten. Jedenfalls war die Behandlung für
den zuständigen Arzt abgeschlossen.

In den jungen Jahren (ich war 13 Jahre nach Abschluss der Behandlung)
ist es mir nicht aufgefallen, dass dieser Zahn nach und nach wieder
in seine alte Stellung zurückfiel. Meine vorderen Zähne am
Unterkiefer schieben sich langsam von der Seite an den Zahn, dieser
sitzt mittig am Unterkiefer. Einige Zeit nach der Behandlung, ich
kann den Zeitraum leider nicht bestimmen, ist mein Zahn nun wieder in
seine ursprüngliche Lage gefallen. Die anderen Zähne, welche sich vor
dem mittigen Zahn geschoben haben, sind ebenfalls etwas krumm
geworden.

Seit längerer Zeit habe ich wieder einige Probleme mit dem Zahn. Es
machte sich das erste Mal bemerksam, als ich starke Schmerzen dort
verspürte. Weiterhin musste ich feststellen, dass meine Zunge unten
manchmal leichte Verletzungen aufwies. (Ich bin jetzt 19 Jahre,
Schmerzen kamen noch vor meinem 18. Lebensjahr)

Mit den Problemen ging ich nochmals zu der behandelnden Arztpraxis.
Sie wiederholten, dass die Behandlung abgeschlossen war. Mir wurde
anschließend eine feste Zahnklammer angeboten, jedoch war mir der
Preis von knapp 2500€ zu viel.

Ich bin zu einer weiteren kieferorthopädische Arztpraxis gegangen.
Dort wurde mir ein günstigeres Angebot zugesprochen, es handelt sich
um knapp 1400€.

— Dort wurde mir gesagt, dass es normal wäre, wenn man nach einer
solchen Behandlung eine Art Draht hinter die Zähne bekommt, damit
diese sich nicht mehr verschieben können. —

Dies war jedoch bei mir nicht der Fall.

Meine Versicherung, die vorher die Behandlung zu 80% übernommen hat,
übernimmt diesmal nichts. Für mich hat der zuständige Arzt nicht
nicht richtig gehandel, bezüglich des Drahtes! Ist nicht irgentwie
festgelegt, dass nach einer Behandlung die Zähne z.B. nach 5 Jahren
immer noch in der gleichen Stellunge bleiben müssen?

Wäre super, wenn Sie mir eine Antwort scheiben könnten.

Dankeschön, schönen Gruß.

Hallo, es ist normal wenn sich die Zähne im Laufe des Lebens wieder verschieben. Dies kann unterschiedlich stark ausfallen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt diesen Draht nicht von dem Du gesprochen hast da für die eine erneute Verschiebung der Frontzähne lediglich ein ästhetisches Problem darstellt und kein medizinisches.
Ich kläre meine Patienten im Vorfeld darüber auf und biete den sog. Retainer immer als Privatleistung an.
Die Unterschiedlichen Behandlungskosten kommen daher dass mit Sicherheit ein Kollege eine feste Zahnspange für alle Zähne vorsieht während eine anderer nur die Frontzähne richtet.
Gruss Christian

Hallo, es ist normal wenn sich die Zähne im Laufe des Lebens
wieder verschieben. Dies kann unterschiedlich stark ausfallen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt diesen Draht nicht von dem
Du gesprochen hast da für die eine erneute Verschiebung der
Frontzähne lediglich ein ästhetisches Problem darstellt und
kein medizinisches.
Ich kläre meine Patienten im Vorfeld darüber auf und biete den
sog. Retainer immer als Privatleistung an.

. . . . . . . . . . schnipp . . . . . .

Servus Christian,

auch wenn die Kasse den Draht nicht zahlt, so ist IMO Deine Vorgehensweise die wohlverstandene Wahrnehmung Deiner Sorgfaltspflicht dem Patienten gegenüber. Dieser Pflicht kommst Du auf die beschriebene Weise nach - es ist aber nicht so, daß das Deine private Angelegenheit ist. Ein Arzt, dem die Möglichkeit einer krankhaften Entwicklung bekannt ist, hat die Pflicht, seine Patienten darüber-, und über die verschiedenen Wege diese Entwicklung zu verhindern, aufzuklären. Tut er das nicht, macht er sich strafbar - StGB § 13, § 223 StGB.

Jetzt meine Frage:

Warum ist ein tertiärer Engstand

http://www.zahnwissen.de/frameset_lexi.htm?lexikon_e…

nur eine ästhetische Beeinträchtigung, während der primäre unbedingt behandlungsbedürftig ist und seine Behandlung „die häufigste kieferorthopädische Behandlungsart“ darstellt?

Kurz: wäre es nicht Pflicht des behandelnden Kieferorthopäden gewesen, den Retainer anzubieten, ist der Verzicht darauf nicht unter Umständen eine pflichtwidrige Unterlassung? Ich weiß, daß das eine Rechtsfrage- und keine zahnmedizinische ist, mir scheint nur eine Auskunft, die das Auftreten eines tertiären Engstandes zu einer kosmetischen Bagatelle macht, auch nicht der Weisheit letzter Schluß - sorry.

Gruß

Kai

Hallo Kai,

Jetzt meine Frage:

Warum ist ein tertiärer Engstand
nur eine ästhetische Beeinträchtigung, während der primäre
unbedingt behandlungsbedürftig ist und seine Behandlung „die
häufigste kieferorthopädische Behandlungsart“ darstellt?

der primäre Engstand ist nur dann Behandlungsbedürftig wenn ein Zahn einen Platzmangel von 4 mm hat oder wenn ein Kontaktpunkt eines Frontzahnes zur Ideallinie mindestens 4 mm abgewichen ist.
Nach der Kieferorthopädischen Indikationseinteilung (KIG) ein sog. E4 Fall. Nur für diesen recht seltenen Fall zahlt die Krankenkasse weiterhin den Retainer im UK sofern ohne Extraktion behandelt wird. Der primäre Engstand trifft sehr selten als medizinisch indizierte Behanlungsnotwendigkeit zu meistens wird wegen Rückbiss, Kreuzbiss, Nichtanlagen oder seitlichem Engstand behandelt.

Kurz: wäre es nicht Pflicht des behandelnden Kieferorthopäden
gewesen, den Retainer anzubieten, ist der Verzicht darauf
nicht unter Umständen eine pflichtwidrige Unterlassung?

Da wenige älteren Kollegen oft nur mit herausnehmbaren Spangen arbeiten und feste Spangen nie erlernt haben tuen sie sich oft damit schwer. Viele bleiben dann bei dem altbewähreten und retinieren die erreichte Zahnstellung ausschliesslich mit herausnehmbaren Retainern wie es die Krankenkasse vorschreibt und bezahlt.

Ich
weiß, daß das eine Rechtsfrage- und keine zahnmedizinische
ist, mir scheint nur eine Auskunft, die das Auftreten eines
tertiären Engstandes zu einer kosmetischen Bagatelle macht,
auch nicht der Weisheit letzter Schluß - sorry.

Dito zudem würde der Retainer nicht teurer als eine lose Zahnspange sein.

Gruss Christian

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