guten abend,
im tv lief letztens eine reportage,wo 2 studenten an der deu/holländischen grenze zu fuß unterwegs wahren
& von polizisten angehalten wurden-
sie hatten keine drogen dabei-aber der beamte erklärte ihnen,
das es strafbar sei,wenn man ein wohnsitz in deutschland hat
&nach holland in den coffeeshop kiffen geht…
hab vorher davon echt noch nie gehört
&würd gern wissen was da dran ist.
Link dazu
Hallo,
Informationen dazu: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinfor…
Da heißt es: Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens 5 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden.
Gruß Finjen
Deutsche Polizisten geht es nichts an, was in den Niederlanden passiert. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, Luxemburger mit Wohnsitz in Belgien, Ägypter mit Wohnsitz in Brasilien dürfen aus Sicht der deutschen Polizei auf der ganzen Welt außer in Deutschland kiffen, soviel sie wollen, weil die deutsche Polizei dafür nicht zuständig ist.
In Coffeeshops ist das Konsumieren von Marihuana erlaubt
und nicht strafbar.
Daher haben Sie m.E. nichts zu befürchten.
Dem steht allerdings Finjens Zitat entgegen.
In Holland ist es strafbar. Der Eigenverbrauch wird aber in Holland nicht verfolgt. Sozusagen aus Kulanz. Straftatbestand trotzdem. Gilt die Kulanz dann auch in Deutschland?
ich bin jetzt nicht der Coffeeshopexperte, aber genau genommen muss die Tat nach § 7 StGB „mit Strafe bedroht“ sein, worüber man vom Wortlaut her grübeln könnte, wenn sie nicht verfolgt wird.
Jedenfalls gibt es auch in Deutschland eine vergleichbare „Kulanzregelung“ und ein BVerfG-Urteil (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090145.html), das davon ausgeht, dass in solchen Fällen zwar ein Strafverfahren eingeleitet werden kann, weil Konsum auch Besitz voraussetzt, doch dieses in der Regel einzustellen ist.
ich bin jetzt nicht der Coffeeshopexperte, aber genau genommen
muss die Tat nach § 7 StGB „mit Strafe bedroht“ sein, worüber
man vom Wortlaut her grübeln könnte, wenn sie nicht verfolgt
wird.
Die Strafe muss in dem Land in dem gekifft wird mit Strafe bedroht sein u. das ist in d. Niederlanden eben nicht d. Fall!
Deutsche Polizei hätte hier nur eine Möglichkeit ein zu schreiten, wenn d. Kiffer mit KFZ, Moped, Quad etc. von NL über d. Grenze nach D unterwegs wären u. ein Drogentest auch positiv wäre!
MfG ramses90.
nochmal für dich, wenn du als deutscher im ausland scheisse baust ( selbst wenn es da legal ist) kann dich der staatsanwalt deswegen hier immer an kassieren.
Hi, das ist schon richtig. Hat aber nichts mit d. Fragestellung d. TE zu tun, denn da geht es lediglich um kiffen u. dann zu Fuss über d. Grenze. Das ist nun mal nicht strafbewehrt in NL. Und nur wenn es da strafbewehrt wäre, hätte ein Staatsanwalt in D eine rechtliche Grundlage ein Verfahren zu eröffnen.