Vorgestern ist mir was Komisches passiert. Ich fuhr Abends gegen 22.00h durch die Stadt, als plötzlich ein mit tonnenschweren Goldketten behängter, schlurfender Jugendlicher wenige Meter vor mir von links nach rechts über die Straße wankte. Er reagierte weder auf mein Hupkonzert, noch auf die anschließende Vollbremsung und torkelte weiter direkt auf meine Fahrbahn.
Ich konnte ihm nur um wenige Zentimeter ausweichen, dabei guckte er mich an als wäre er seit Wochen zugedröhnt. Meine Schwester, die mit mir im Wagen saß, meinte auch: „Der war bestimmt bekifft!“
Jetzt meine Frage: Hätte ich dem Deppen nun nicht mehr rechtzeitig ausweichen können und ihn unter die Räder gekriegt, wäre ich dann etwa Schuld gewesen?? Auch, wenn er definitiv Drogen im Blut gehabt hätte?
Okay, ist ja zum Glück nichts passiert, aber interessieren würds mich schon …
klar darst du Kiffer überfahren, wenn nicht die, wen dann …
Ich würde an deiner Stelle mal in die StVO sehen. Dort ist geregelt, wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat, nämlich umsichtig. Und in welchem Zustand sich die anderen Teilnehmer bewegen, ist zwar für den zivilrechtlichen Aspekt nicht unerheblich, aber 100 Prozent Schuld für nur einen der an einem Unfall Beteiligten ist eher die Ausnahme (kann im Einzelfall vorkommen, ist aber sehr selten). Und das ist richtig so.
klar darst du Kiffer überfahren, wenn nicht die, wen dann …
> ist zwar wohl eine lustig gemeinte Antwort, hat aber leider mit der Realität nicht viel zu tun:
Passiert Dir das in Frankfurt am Main, hast Du vor dem Gericht wenig Chancen, dem Typen Mitschuld nachzuweisen, ist hier fast normal, dass in gewissen Gegenden die Leute flach über die Strassen kurven. In München kriegste vielleicht ´ne Plakette von ´Unser Dorf soll schöner werden …`.
Es kommt immer auf die Tageszeit und die Umstände an: Bei Nachtzeit, in einem entsprechenden Umfeld, hast Du echt mit so etwas zu rechnen, also ensprechend zu fahren, so sieht´s im Ernstfall der Richter. Also - alles wäre drin gewesen.
Dies meint
unverbindlich
der
Torpedo
Ich würde an deiner Stelle mal in die StVO sehen. Dort ist
geregelt, wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat,
nämlich umsichtig. Und in welchem Zustand sich die anderen
Teilnehmer bewegen, ist zwar für den zivilrechtlichen Aspekt
nicht unerheblich, aber 100 Prozent Schuld für nur einen der
an einem Unfall Beteiligten ist eher die Ausnahme (kann im
Einzelfall vorkommen, ist aber sehr selten). Und das ist
richtig so.
Hallo,
beim Unfall mit einen „schwächeren“ Verkehrteilnehmer (Fußgänger, Fahrradfahrer etc.) in städtischen Bereich hast Du vor Gericht grundsätzlich schlechte Karten, egal mit was der evtl. zugedröhnt war.
Es kommt immer darauf an, ob der Unfall für dich vorhersehbar und vermeidbar war. Fährst du ordnungsgemäss und einer läuft dir hinter Autos versteckt direkt in das Auto, trifft dich keine Schuld. Fährst du nur etwas zu schnell und hättest du rechtzeitig reagieren können bei verminderter Geschwindigkeit,hast du ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung am Hals. Bei Gericht entscheidet oft das Unfallgutachten eines Sachverständigen. Im Zivilprozess bekommt der Fahrer sehr oft eine Teilschuld aufgebrummt, weil er ja „eh versichert“ ist und weil der Richter argumentiert, er müsse immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen.
Ob der andere bekifft, betrunken oder sonstwas war, spielt kaum eine Rolle. Ganz im Gegenteil, wenn du schon siehst, dass einer umhertorkelt, sagt der Richter, du hättest mit seinem Fehlverhalten rechnen können und hättest wie bei einem Kleinkind vorsichtiger sein müssen.
naja…diese Aussage vor Gericht - wenns soweit kommt - und du hast schon verloren!
richtig - aber wenn man jmd. umfährt wird man ohnehin nicht am Anwalt vorbeikommen (es sei denn man hat Lust dauerhaft Fußgänger zu werden). Und der legt die Strategie fest, egal wie weit die von der Realität entfernt ist.