KiGeld bis Februar

Wenn man (nur) bis Februar Anspruch auf KiGeld hat, hat man dann dennoch 100% des Kinderfreibetrages für das entsprechende Steuerjahr? Oder wird dies skaliert?

Zweite Frage: Falls man 100% des Kinderfreibetrages hat, sollte man dann nicht junge Familien auf die steuerlichen Vorteile hinweisen, die sie haben, wenn sie die potentiellen ‚Nesthocker‘ im zweiten Quartal eines Kalenderjahres zeugen?

Danke und Gruß

Wenn man (nur) bis Februar Anspruch auf KiGeld hat, hat man
dann dennoch 100% des Kinderfreibetrages für das entsprechende
Steuerjahr? Oder wird dies skaliert?

wenn das so heisst, ja, dann wird das skaliert…

Zweite Frage: Falls man 100% des Kinderfreibetrages hat,
sollte man dann nicht junge Familien auf die steuerlichen
Vorteile hinweisen, die sie haben, wenn sie die potentiellen
‚Nesthocker‘ im zweiten Quartal eines Kalenderjahres zeugen?

s.o.

gruß inder