Hallo zusammen,
Duale Studenten gelten ja nun in den meisten Fällen nicht mehr als Auszubildende, sondern als Studenten.
a) Wie werden jetzt Fahrtkosten angesetzt:
Fahrt zur (dualen) Uni: 0,30 € pro gefahrenenm km(?) bei den ‚besonderen Ausbildungskosten‘?
Fahrt zur Firma: mit 0,30 € pro Entfernungskilometer oder pro gefahrenenm km(?) bei den Werbungskosten?
b) Was ist, wenn in der Uni-Phase ein Semester im Ausland (Spanien)verbracht wird:
Zählen die Flugkosten dorthin und zurück bzw. zwischendurch über Weihnachten nochmal her und hin zu den Werbungskosten oder den ‚besonderen Ausbildungskosten‘?
c) Was ist mit der dort gezahlten Miete (anteilig, da in einer WG)?
d) Wie werden dort angefallene Verpflegungspauschalen oder doppelte Haushaltsführung berechnet? (Hier wier in einer der Eltern gehörenden Wohnung aber mit eigenem Hausstand gewohnt.)
Keine Ahnung, wie man das ansetzt.
e) Kann ein Laptop, der unter 410€ Netto kostet, sofort abgesetzt werden, ohne ihn auf mehrere Jahre verteilen (=abschreiben) zum müssen?
*grübel*
Grüße vom
JoKu