KiGeld: Duales Studium, WK, Ausbildungskosten

Hallo zusammen,

Duale Studenten gelten ja nun in den meisten Fällen nicht mehr als Auszubildende, sondern als Studenten.

a) Wie werden jetzt Fahrtkosten angesetzt:
Fahrt zur (dualen) Uni: 0,30 € pro gefahrenenm km(?) bei den ‚besonderen Ausbildungskosten‘?
Fahrt zur Firma: mit 0,30 € pro Entfernungskilometer oder pro gefahrenenm km(?) bei den Werbungskosten?

b) Was ist, wenn in der Uni-Phase ein Semester im Ausland (Spanien)verbracht wird:
Zählen die Flugkosten dorthin und zurück bzw. zwischendurch über Weihnachten nochmal her und hin zu den Werbungskosten oder den ‚besonderen Ausbildungskosten‘?

c) Was ist mit der dort gezahlten Miete (anteilig, da in einer WG)?

d) Wie werden dort angefallene Verpflegungspauschalen oder doppelte Haushaltsführung berechnet? (Hier wier in einer der Eltern gehörenden Wohnung aber mit eigenem Hausstand gewohnt.)
Keine Ahnung, wie man das ansetzt.

e) Kann ein Laptop, der unter 410€ Netto kostet, sofort abgesetzt werden, ohne ihn auf mehrere Jahre verteilen (=abschreiben) zum müssen?

*grübel*

Grüße vom
JoKu

was ist ein ‚‚normales‘‘ duales Studium?
Hi !

Duale Studenten gelten ja nun in den meisten Fällen nicht mehr
als Auszubildende, sondern als Studenten.

Das „normale“ duale Studium ist ein Ausbildungsverhältnis. Es liegt also arbeitsrechtlich ein Arbeitsverhältnis vor, welches steuerrechtlich zu „Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit“ nach § 19 EStG führt. Sämtliche Aufwendungen sind daher analog wie bei einem „normalen“ Arbeitnehmer als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Welche Gründen könnten deiner Meinung nach vorliegen, dass dieser Grundfall hier nicht anzuwenden ist, sondern von Sonderausgaben auszugehen ist?

BARUL76

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Welche Gründen könnten deiner Meinung nach vorliegen, dass
dieser Grundfall hier nicht anzuwenden ist, sondern von
Sonderausgaben auszugehen ist?

Ich glaube die Verwirrung kam daher, dass per BSG-Urteil diese Personengruppe sozialversicherungsrechtlich keine Arbeitnehmer oder Azubis mehr sind und damit keine Sozialabgaben mehr anfallen.
Ging in den letzten Monaten mächtig durch die Presse und sorgt für einige Verwirrung. Aber warten wir mal auf die gesetzliche Klarstellung, wurde zumindest an das BMAS herangetragen diesen Sachverhalt gesetzlich zu verankern.

Greetz
S_E

Ich glaube die Verwirrung kam daher, dass per BSG-Urteil diese
Personengruppe sozialversicherungsrechtlich keine Arbeitnehmer
oder Azubis mehr sind und damit keine Sozialabgaben mehr
anfallen.

So ist es.
Es scheint sich allerdings zunächst nur um eine sozialrechtliche und nicht um eine steuerliche Änderung zu handeln.

Dennoch ist unklar, wie einzelnen genannten Punkte gegenüber der Familienkasse (oder auch in einer Steuererklärung) angesetzt werden.

  • Auslandsaufenthalt in der Studienphase,
  • Laptop unter 410€ netto,
  • usw.

Ging in den letzten Monaten mächtig durch die Presse und sorgt
für einige Verwirrung. Aber warten wir mal auf die gesetzliche
Klarstellung, wurde zumindest an das BMAS herangetragen diesen
Sachverhalt gesetzlich zu verankern.

Abwarten geht nicht.
Die Familienkassen wollen immer sofort nach Jahresende ZDF (Zahlen, Daten, Fakten) bekommen.

Gruß JK