Hallo, zum anzurechnenden Einkommen gehören ja auch Zinsen
aus Kapitalanlagen. Kann der Freistellungsbetrag von 801 €
vorher abgezogen werden?
Z.B. Zinsen 900 € ./. 801 € = 99 € anzurechnen. Danke. Gruß
Ja, seit der Abgeltungsteuer
Hallo, zum anzurechnenden Einkommen gehören ja auch Zinsen
aus Kapitalanlagen. Kann der Freistellungsbetrag von 801 €
vorher abgezogen werden?
Z.B. Zinsen 900 € ./. 801 € = 99 € anzurechnen. Danke. Gruß
Ja, seit der Abgeltungsteuer