ab 2001 kann jeder Arbeitgeber, egal wie er zur Arbeit kommt,die Kilometerpauschale erhalten. Mal ein Beispiel: Ein Kraftfahrer darf seinen LKW mit nach Hause nehmen und ihn für den Arbeitsweg nutzen. Kann er bei der Steuererklärung diesen Wagen angeben, um die Kilometerpauschale zu erhalten? Ich habe gehört, ein Angestellter kann auch seinen Firmenwagen angeben, das träfe dann ja in dem Fall zu, aber, gibt es irgendwelche Steuerlichen Besonderheiten, die der Arbeitgeber beachten muß?
zu prüfen, wäre inwieweit ein geldwerter vorteil vorliegt, der dann mitversteuert werden muesste. aber einer sonstigen privaten nutzung (neben fahrten wohnung —> arbeit) wäre auszuweichen, wenn nebenher
a) ein anderes priv. kfz vorhanden
b) der lkw dazu benutzt wird ggf. havariefahrten zu machen…
meint: du sitz auf abruf zu hause, oder du bist in einsatzwechseltätigkeit (fährst immer von zu hause direkt zu irgendeiner anderen baustelle)
etc etc…
shob
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danke erstmal für Deine Antwort.
Die Sache sieht so aus:
Der Fahrer besitzt einen eigenen PKW, den die Ehefrau benutzt und damit zur Arbeit fährt.
Er benutzt also den LKW nur für den Weg nachhause und zur Arbeit. Sonst wird er Privat nicht genutzt.
Er fährt jeden morgen die gleiche Arbeitsstelle an.
Wie sieht es aus?
also die kilometergelder kannst du ja ansetzen. ob ein geldwerter vorteil versteuert werden muss, laesst sich nicht so leicht sagen. FA wird sich schon melden, wenn sie wissen wollen, mit welchem kfz du gefahren bist…
shob
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