Kilometerpauschale

Arbeit als angestellte Musiklehrerin mit wechselnden Einsatzorten.Wie rechnet man die Km bei der Lohnsteuererklärung ab.Fahrtenbuch?
Der Arbeitgeber hat pauschal versteuert Km-geld gezahlt 0,22 cent pro km. Danke

Hallo,
es ist zunächst zu unterscheiden, wohin gefahren wurde. Gibt es eine regelmäßige Arbeitsstelle, so sind die Fahrten dorthin mit 0,30 € je Entfernungs-km (einfache Strecke) anzusetzen. Hierfür hat der Arbeitgeber 0,22 €/km gezahlt und pauschal versteuert. Der Betrag ist auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und wird von den oben erwähnten 0,30€/Entfernungs-km abgezogen. Nur die Differenz wirkt sich in der Einkommensteuererklärung aus. Als nächstes wurden wechselnde Einsatzorte angefahren. Die sind mit 0,30€ je gefahrenen km (hin- u. Rückweg) ansetzbar. Diese Fahrten könnte der Arbeitgeber auch steuerfrei erstatten. Da die Fahrten aber pauschal versteuert wurden, heißt das, dass der Arbeitgeber hierfür nichts erstattet hat. Damit ist für die Fahrten zu wechselnden Einsatzorten keine Erstattung gegenzurechnen und somit die vollen Kosten mit 0,30€/gefahrenen km absetzbar.
Gruss

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.Es sind immer wechselnde Einsatzorte (wöchentlich)und dafür wurde das pauschal versteuerte km-Geld gezahlt.Unter welcher Rubrik muss man das eintragen ?Reisekosten? Muss man ein Fahrtenbuch führen? Es sind täglich mehrere Orte und ändert sich 5mal in der Woche.Es wiederholt sich dann wöchentlich.
Danke

Hallo,
bei täglich wechselnden Einsatzorten sind es Reisekosten. Ein Fahrtenbuch muss nicht geführt werden. Aber eine Aufstellung wann, wohin beruflich gefahren wurde, damit auch die gesamt km ermittelt werden können. Warum der Arbeitgeber pauschal versteuert, kann ich nicht sagen. Eigentlich kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Evtl. mal nachfragen.
Gruss