Hallo
hat jemand Erfahrung mit folgender Konstellation bezueglich einer Fahrgemeinschaft.:
Gesamtentfernung zur Arbeit: 90 km, diese werden an 220 Tagen wie folgt zurückgelegt;
1 Wohnung zum Bahnhof: etwa 5 km
2 Zugfahrt mit einer Jahreskarte 190 € / Monat
3 etwa 30 km vor der Arbeitsstätte erfolgt die Mitnahme im Rahmen einer Fahrgemeinschaft. Dies erfolgt unentgeltlich. Gleichzeitig resultiert aus der Mitfahrt eine Zeitersparnis von fast 50 Min.
Hat jemand Erfahrung wie das FA diese Situation erlaert sehen moechte.
in der Anlage N wird die Fahrstrecke nach Tagen und Abschnitten aufgedröselt abgefragt.
Auf das Ergebnis hat das aber keinen Einfluss, die Entfernungs-Pauschale heißt Pauschale, weil es eine Pauschale ist, d.h. es ist egal, wie und wie billig man da hinkommt.
Guten Abend Barmer,
vielen Dank fuer die schnelle Rueckmeldung.
Noch folgende, lezte Frage:
„…Entfernungs-Pauschale heißt Pauschale…“
Hat das FA das Recht oder die Option einen Einzelnachweis zu verlagen, auch wenn der Pauschbetrag von 4500 Euro unterschritten ist? Ich finde im UstG keine entsprechende Aussage.
Hat das FA das Recht oder die Option einen Einzelnachweis zu
verlagen, auch wenn der Pauschbetrag von 4500 Euro
unterschritten ist? Ich finde im UstG keine entsprechende
Aussage.
nochmal: es handelt sich um eine ENTFERNUNGS-Pauschale.
Man muss hier nix nachweisen, da es nicht darum geht
WIE man zur Arbeit kommt.
Wenn mich mein Kollege jeden Tag umsonst in seinem Dienstwagen mitnimmt, kann ich trotzdem die ENTFERNUNG zur Arbeit im Formular angeben und absetzen.
Dem FA ist es egal ob ich zu Fuss gehe, mit dem Fahrrad fahre oder fliege. Man muss nur Nachweise bringen , wenn man mehr möchte als die Pauschale.