Hallo zusammen,
eine Frage bzgl. Der Kilometerpauschale für eine Lohnsteuererklärung.
Angenommen ein Arbeitnehmer wohnt in A (Lebensmittelpunkt) und arbeitet in B.
Die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte beträgt 100km.
Jetzt hätte er die Möglichkeit um Spritkosten zu sparen 2x die Woche bei seinen Eltern im Gästezimmer zu übernachten. Diese Wohnen in C 15km von seiner Arbeitsstätte entfernt.
Hier ist er nur zu „Besuch“, also nicht gemeldet auch keinen Zweitwohnsitz.
Nun die Frage:
Könnte er die 15KM vom Wohnort seiner Eltern die er zwei Mal die Woche fahren würde auch bei einer Steuererklärung geltend machen? Oder nur die drei Tage die er von seinem Heimatwohnort fährt?
Danke schon mal für eure Antworten