Hallo,
wie könnte jemand, der/die mit dem Kfz von Bekannten (Eigentum und Versicherung laufen nicht auf einen selbst) zur Arbeitsstätte pendelt, die Kilometerpauschale geltend machen, wenn kein genaues Fahrtenbuch geführt oder die Tankrechnungen gesammelt wurden?
Kann so jemand aufgrund der Regelmäßigkeit bei der zukünftigen Datenpflege und durch Abgleich seiner Abeitszeitaufzeichnung darlegen, dass er die Fahrten auch schon mehrere Monate rückwirkend getätigt hat?
Grüße
Median