Kilometerpauschale - ohne Belege und Fahrtenbuch (bislang)

Hallo,

wie könnte jemand, der/die mit dem Kfz von Bekannten (Eigentum und Versicherung laufen nicht auf einen selbst) zur Arbeitsstätte pendelt, die Kilometerpauschale geltend machen, wenn kein genaues Fahrtenbuch geführt oder die Tankrechnungen gesammelt wurden?

Kann so jemand aufgrund der Regelmäßigkeit bei der zukünftigen Datenpflege und durch Abgleich seiner Abeitszeitaufzeichnung darlegen, dass er die Fahrten auch schon mehrere Monate rückwirkend getätigt hat?

Grüße
Median

Servus,

bis zu der Grenze von 4500 € / Jahr braucht es für die „Pendlerpauschale“ kein Fahrtenbuch und auch sonst keine besonderen Nachweise.

Wenn diese Grenze überschritten ist, genügt es, glaubhaft zu machen, dass das benutzte Auto eine Kilometerleistung gemacht hat, die es plausibel macht, dass die Fahrten tatsächlich stattgefunden haben; möglich wären z.B. zwei Werkstatt- oder Inspektionsbelege mit ausgewiesenem Kilometerstand, begleitet von einer Aufgliederung der zwischen diesen beiden Kilometerständen zurückgelegten Strecken: „Fahrten zur Arbeit XX km, Urlaubsreise Hildesheim - Barcelona und zurück YY km, sonstige Privatfahrten ZZ km“ oder ähnlich, alles jeweils auf 50 - 100 km genau geschätzt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Mein gedachter Beispielfall käme ca. auf die 4500, somit wäre solch eine Person schonmal auf der sicheren Seite. Da das Auto in dem gedachten Fall auch erst zwei Wochen vor dem Beginn der täglichen Pendelfahrten den TÜV bekommen hätte und tatsächlich kaum für andere Zwecke genutzt worden wäre, könnte man wohl relativ gut schätzen.

Wünsche einen schönen Abend!