Kilometerpauschale - tatsächliche Rückzahlung?

Hallo,

ich blicke ehrlich gesagt nicht mehr so wirklich durch. Hier mal meine Situation:

Ich beginne ab dem 01.11. ein neues Arbeitsverhältnis. Die Strecke zur Arbeitsstelle beträgt insgesamt 140km bzw. 70km einfach (eigener PKW). Ich habe eine 5-Tage-Woche und bekomme ca. 1700-1800€ Brutto bei Steuerklasse 1.

Kann mir vielleicht jemand sagen, wieviel ich ungefähr wiederbekomme an Steuern? 4830€ könnte ich absetzen, das weiss ich. Aber wie das nun alles funktioniert, oder berechnet wird weiss ich auch nicht :frowning:

Bin in Sachen Steuern ein totaler Dummkopf :smile:

Danke!

Hallo,

erst mal ein paar Fragen. Hast Du vor dem 01.11. gearbeitet? War die Entfernung dann ähnlich?
Wie kommst Du auf die 4.800,- und…? Sind das alles Werbungskosten, oder auch Sonderausgaben?
Davon musst Du dann noch 960 Euro abziehen, die bei jedem als Pauschale der Werbungskosten unterstellt werden. Bleiben also noch ca. 3.800,- Euro.

Du bekommst immer so viel zurück, wie dein Grenzsteuersatz ist. Bei einem Single und deinem Einkommen wird der denke ich so bei 28% in etwa liegen. Du bekommst dann also 28% von 3.800,- Euro zurück. Vorausgesetzt, es handelt sich um Werbungskosten, denn Sonderausgaben (Versicherungen, Krankenkasse etc.) fließen anders in die Berechnungen ein.
Hier kannst Du auch nachlesen:

http://www.finanz-bt.de/programm/rentenreform/steuer…

Gruß Ina

Hallo Ina,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich bin seit dem 01.04.2010 arbeitslos. Auf die 4830€ komme ich folgendermaßen:
70km*230 Arbeitstage*0.30€/km
Sonderausgaben sind dort nicht mit drin.

Laut meiner Rechnung komme ich auf ca. 1050€. Das könnte schon hinkommen.

Also nochmal, vielen Dank für deine Hilfe. Jetzt weiss ich in etwa, mit wieviel Geld ich rechnen kann!

Schönen Abend,

Tobi

hallo zurück,
das ist nicht ganz so einfach, weil noch andere
Daten fehlen. Aber in etwa kann man von einem Betrag um die 600 € ausgehen. Ich habe die 70 km für den 01.11 - 31.12. eingegeben und habe keinen Urlaubs- und Krankentag eingerechnet. Meine schlaue CD hat den Betrag von 600 € „ausgespuckt“.
Ich hoffe, dass das in etwa stimmt.
Tschüss Sylke

Hallo, wenn Du ca. 22.000€ im Jahr verdienst, muss Du diesen Betrag grundsätzlich versteuern. Kosten, die Dir für die Ausübung des Berufes entstehen, kannst Du als „Werbungskosten“ von dem zu versteuernden Betrag abziehen. Konkret bedeutet dies, dass Du 22.000 € abzügl. der 4830 € (über die Km) also 17.170 € versteuern mußt. Es gibt darüber hinaus weitere Werbungskosten(Berufskleidung,Altersversorgung etc.), die Du ebenfalls absetzen kannst. Wie hoch die zu zahlende Steuer ist, bzw. wieviel Du über die Kilometerpauschale zurück bekommst, kannst Du im Internet z.B. unter www.abgabenrechner.de berechnen.

Mit Grüßen

hallo,

was du an steuern tatsächlich erstattet bekommst, kann dir unter den angaben keiner sagen - dazu fehlen zuviele angaben und infos. die steuerrückerstattung ist von vielen faktoren abhängig - höhe der beiträge zur sozialversicherung, werbungskosten, kosten für aus- und weiterbildung, sonderausgaben, daneben ggfs. auch andere einnahmen (kapitalerträge, miete etc.). solange all das nicht - neben dem brutto - bekannt ist, ist jede aussage gleichermaßen richtig wie falsch.

zu den kilometern:

absetzbar sind entweder die tatsächlich entstandenen (und nachzuweisenden) kosten für die benutzung des kfz je gefahrenen kilometer ODER die kilometerpauschale von derzeit 0,30euro je kilometer EINFACHE strecke.

bei 70km hin- und rückfahrt, 5 arbeitstagen in der woche, 20 arbeitstagen im monat wären das also 70*5*20=7000km. multipliziert mit 0,30, macht das 210 euro für diesen monat. das fa erkennt i.a. 230 arbeitstage für das gesamtjahr als arbeitstage an, ohne nachweise zu fordern (urlaub, krankheit etc.).
diese regelung betrifft nur fahrten zwischen wohnort und arbeitsstätte. für andere beruflich bedingte fahrten kann jeweils die volle kilometerzahl (also hin- und rückfahrt) abgesetzt werden.

solltest du allerdings am 1.11. zum ersten mal in diesem jahr eine arbeit beginnen, dann wirst du wohl alles an bezahlter steuer zurückbekommen, weil dein gesamtjahreseinkommen zu niedrig ist (es sei denn, du verdientest 100000euro im monat :wink:).

hoffe, das hilft etwas weiter.

saludos, borito

Hallo,

70km x 220 Tage (max. 230) x 0,30 = 4620 EUR

diese 4620 EUR Werbungskosten reduzieren direkt das zu versteuernde Einkommen. bei einem Steuersatz von schätzungsweise 30% reduziert sich dann die Steuerzahlung um ca. 4620€ x 30% = 1386 €, das wäre dann ungefähr der Erstattungsbetrag

mfg
topu

ps: elster ist kostenlos vom finanzamt und kann das prima berechnen

Hallo Tobairous,

melde bei deinem zuständigen Finanzamt die gefahrenen KM an und lass dir für 2011 einen Freibetrag eintragen, damit du gleich weniger Lohnsteuer zahlst.

Berechnung für 2011: gefahrene Kilometer pro Tag
einfach 70 km x ca. 215 Arbeitstagen (Urlaub bereits abgezogen) x 0,30 € = €4515,-- : 12 Monate ergibt einen Freibetrag von 376,25 €. Für 2010 kannst du nur die 2 Monate beim Steuerausgleich ansetzen, jedoch nur die einfache Stecke.

Hallo
die 4830€ mindern dein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag. Verstehe nicht ganz was Du meinst? Die Berechnung erfolgt nachvollziehbar durch den Finanzbeamten im Steuerbescheid!
Gruss Hermann

Hallo Tobi,

Du kennst den Tatbestand des Betruges?

Du darfst nur Kosten geltend machen, die tatsächlich angefallen sindn.
D.h. die 70km darfst Du natürlich auch nur für die 2 Monate ansetzen. Für die ersten 3 Monate, wo Du ja gearbeitet hattest, hast Du ja einen anderen Weg zur Arbeit. Und in der Zeit, wo Du arbeitslos warst, hattest Du gar keine Fahrtkosten.

Also betücke nicht das Finanzamt…

Gruß Ina

Hallo Tobi,

noch etwas.
Da Du ja die Hälfte des Jahres arbeitslos warst, hast Du sowieso kaum Steuern bezahlt. Also wird die Rückzahlung auch niedriger ausfallen.

Rechne bitte nicht mit Geld, was noch nicht auf deinem Konto ist.

Gruß Ina

Hallo Ina,

vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte natürlich nicht vor das FA zu bescheissen :wink: Da ich nicht vorhabe, nach 2 Monaten wieder zu kündigen, war die Frage schonmal ganz vorsichtig für die Zukunft gestellt.

Tobi

Man kaufe ein einfaches Steuerprogramm für den PC, z.B. QuickSteuer von Lexware, gebe die Daten ein und schon weis man mehr.

Ohne ALLE Daten für die Einkommensteuererklärung zu kennen kann die Frage nicht beantwortet werden!

Bei den hohen Fahrtkosten sollte man VOR Arbeitsbeginn! und dann VOR jedem Jahresanfang unbedingt einen Antrag auf Eintrag eines Lohnsteuerfreibetrages einreichen.
Dann wird jeden Monat weniger Lohnsteuer abgezogen.
Auch hier biete ein gutes Steuerprogramm für den PC Hilfestellung.

Hallo,

nicht jeder kann ein Fachmann auf dem Gebiet der Steuern sein, da hätten die Fachleute ja nix mehr zu tun! :smile:

Ihre Erstattung ist nicht nur von den Werbungskosten abhängig, außerdem spielen noch in der Höhe begrenzt abzugsfähige Versicherungsbeiträge (Sonderausgaben), evtl. außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten usw.) oder haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen sowie eventuell weitere vorhandene Einkünfte (Zinsen, Renten, Vermietung, Selbständig usw) eine Rolle. Man muss die Gesamtsituation betrachten und nicht nur allein das Angestelltenverhältnis.
Wenden Sie sich doch hierzu einfach an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Viele Grüße

Hallo,

das kommt darauf an, was Du sonst noch absetzen kannst.
Auf www.elster.de Software für die Steuererklärung; wenn Du Deine Daten testweise eingibst, kannst Du Dir ausrechnen lassen, was Du zurückbekommst (und mit ‚anderen‘ Zahlen herumprobieren).

Berechnet wird die Steuer im Großen und Ganzen, indem Deine Werbungskosten (und was Du sonst so absetzen kannst) von Deinem steuerpflichtigen Jahres-Brutto abgezogen werden und von dem was dann übrig bleibt die Steuer berechnet wird. Die Differenz zu der von Dir tatsächlich gezahlten Steuer wird - durch Nachzahlung oder Erstattung - ausgeglichen.

Viele Grüße

Paola