Kilometerpauschaule und Leasingraten absetzbar?

Hallo,

hab es leider nicht so ganz verstanden. Vielleicht kann mir jemand helfen. Kann man Leasingraten und auch Kilometerpauschale absetzen? D.h. Leasingraten, Anzahlung und gefahrene Kilometer z.B. 14.000 als Betriebsausgaben bei Selbständigkeit absetzen? 1 % Regel wird angewendet. Fzg wird 90 % seit 11 /07 betrieblich genutzt. Davor wurde das Auto der Mutter genutzt. Ingsg. wurden 14.000 km gefahren.

Danke und Grüße

Die pauschalen Kilometersätze sind nur für Fahrzeuge des Privatvermögens ansetzbar. Gehört das Fahrzeug unweigerlich zum notwendigen Betriebsvermögen, so sind nur die tats. Kosten zu berücksichtigen, ansonsten käme es ja zu doppelten Ansätzen.

Die pauschalen Kilometersätze sind nur für Fahrzeuge des
Privatvermögens ansetzbar. Gehört das Fahrzeug unweigerlich
zum notwendigen Betriebsvermögen, so sind nur die tats. Kosten
zu berücksichtigen, ansonsten käme es ja zu doppelten
Ansätzen.

Endlich kommt Licht ins Dunkle:smile: Fzg gehört zum Betriebsvermögen. Nur wie können die gefahrenen Kilometer abgesetzt werden. Es existieren nur die Leasingraten ab 11/07 + Sonderzahlung und davor wurde das Auto der Mutter genutzt. Gesamt km Annahme: 14.000km für das ganze Jahr. Wie kann man das berechnen. 1% Regelung miteingeschlossen

Danke und Grüße

Hi !

Die Betrachtung der anzusetzenden Kosten ist für jedes Fahrzeug getrennt vorzunehmen.

Wurde einen Teil des Jahres ein Fahrzeug des Privatvermögens (Z.B. Auto der Mutter) für betriebliche Fahrten genutzt, ist hierfür bei einer jährlichen Fahrleistung von unter 40.000 km der Ansatz der Kilometerpauschale zulässig. Eine Kürzung der so ermittelten Aufwendungen um die 1%-Regel ist nicht notwendig/zulässig.

Wurde in einem weiteren Teil des Jahres ein Fahrzeug des Betriebsvermögens für betriebliche Fahrten genutzt, so sind die Gesamtkosten (auch für Privatfahrten) anzusetzen und, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, um die 1%-Regel (nur für die Monate der Privatnutzung) zu kürzen.

BARUL76

.

Mit der 40.000 km Regel bringen Sie leider etwas durcheinander. Diese Grenze ist aus einem BFH Urteil entstanden, da ging es um Arbeitnehmer. Fährt man 40.000 km im Jahr, dann müsste man insgesamt über 80.000 km gefahren sein, damit das Fahrzeug überhaupt noch Privatvermögen darstellen kann.

Servus,

Vorschlag zur Güte:

Wie wärs, wenn Du zuerst den ganzen Sachverhalt schilderst?

Es wäre z.B. interessant zu wissen, wie ein Fahrzeug, das einer Angehörigen des Unternehmers gehört, überhaupt in dessen Betriebsvermögen gelangt ist? Schenkung vielleicht?

Ferner ist die plötzliche Zutat, dass es sich gar nicht um ein, sondern um zwei verschiedene Fahrzeuge handelt, doch immerhin erwähnenswert: Immerhin lässt sie die bisherigen Ausführungen zum Sachverhalt ein bissel plausibler erscheinen, und sie eröffnert auch neue Aspekte zum Thema Fahrtenbuch.

Wenn wir jetzt noch Angaben dazu haben, welches der Fahrzeuge wie viele Kilometer gemacht hat und wie diese auf betriebliche und private Nutzung entfallen, ferner welche Ausgaben auf welches der Fahrzeuge entfallen und ob diese belegt und aufgezeichnet worden sind, haben wir schon vieles dabei, was wichtig ist.

Wenn dann allerdings die nächste Frage nach der nächsten Antwort lautet: „Und wie kann man jetzt den Totalschaden am Fahrzeug der Mutter berücksichtigen, der ihr mit Betrag XY ersetzt worden ist, und nach dem dann das neue Fahrzeug geleast wurde?“, mag ich dann auch nimmer so recht.

Schöne Grüße

MM

Anwendbarkeit für Selbständige
Hi !

Hab jetzt in den Kommentierungen auf die Schnelle leider nichts zu dem Thema gefunden aber, der Verweis in R 23 II EStR auf die sinngemäße Anwendung von R 37 - 40a LoStR mit dem Hinweis in H 9.5 (ehemals 38) LoStH auf die 40.000 km-Grenze dürfte wohl auch zur Anwendbarkeit für Nicht-Arbeitnehmer führen.

Zumindest wird auch in Betriebsprüfungen bei Selbständigen immer wieder auf diese Grenze verwiesen. Bei diesen Verweisungen wird allerdings nicht primär auf die Grenze an sich, sondern eher darauf abgestellt, wofür diese Grenze steht, nämlich auf die „offensichtlich unzutreffende Besteuerung“ (ouB).

Dieser Maßstab (ouB) sollte meines Erachtens sowieso Grundlage der Betrachtungen sein, wenn man mit den Pauschalen arbeitet.

BARUL76

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Hallo,

also mal von vorn:

Es handelt sich eigentlich um drei Fahrzeuge, daher ist mir der Sachverhalt alles andere als leicht verständlich.

1.Fzg: der Mutter, gefahrene Kilometer ca. 12.000 ohne Fahrtenbuch
2.Fzg: Kauf eines gebrauchten Fzg f. ca. 2000,-€ im September, gehört zum Betriebsvermögen, ohne Fahrtenbuch, ca. 1000Km, ging dann kaputt,

daher
3.Fzg: mit Leasingvertrag, komplett neu im November, Anzahlung, gefahrene Kilometer ca. 1500km ohne Fahrtenbuch. Private Fahrten keine mit diesem Fahrzeug. Ab diesem Jahr wird ein Fahrtenbuch geführt.

Grüße

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