Kilometerstand bei Firmenwagen angeben

Guten Tag,
man stelle sich folgenden Fall vor:
ein Arbeitnehmer (AN) hat ein Firmenfzg. zur privaten Nutzung mit 1%-Regel übelassen bekommen.
Der AG führt ein neues Reisekostenprogramm ein, daß in erster Linie für die Steuerung des Außendienstes gedacht ist.
Dort sollen nun alle MA, die einen Dienstwagen fahren, regelmäßig ihren Kilometerstand angeben, um die beruflich gefahrenen km von den privat gefahrenen zu unterscheiden.
Der AN sieht dies jedoch so, daß er seine Pflichten bereits in Form der pauschalen Versteuerung erfüllt hat. Hinweis: der AN ist kein Außendienstmitarbeiter.
Kann der AG dies verlangen?
Danke im voraus für Bewertungen!
Gruß vom
fuchss

Hallo.
Zu Beginn: Ich bin kein wirklicher Experte für diesen Bereich. Mir ist nur bekannt, dass es für 2010 einige Neuerungen im Bereich Firmenwagen gibt.
interessanter Link dazu:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…

hier kann man einiges nachlesen - vielleicht auch weiterführende Links finden?!
Ich möchte mich nicht all zu weit aus dem Fenster lehnen - aber prinzipiell darf man ja bei solch juristischen Fragen auch nicht vergessen, das der Arbeitgeber so oder so am längeren Hebel sitzt und viele Möglichkeiten hat seine Interessen -mit welchen Mitteln auch immer- durchzusetzen.

Naja… zur Sachlage:
In dem Artikel (siehe Link) wird darauf hingewiesen, dass Arbeitgeber jetzt ggü. dem Fiskus nachweisen müssen, dass das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich und somit überwiegend nicht privat genutzt wird, um weiter die 1%-Regel anwenden zu dürfen.

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  1. Das neue BMF-Schreiben stellt nochmals klar: Selbstständige dürfen ihre privaten Fahrten nur dann nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern und sämtliche Kfz-Kosten als Betriebsausgaben absetzen, wenn der Firmenwagen zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. Sie müssen ihn also zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen. Wer weniger betrieblich fährt, muss ein lückenloses Fahrtenbuch führen und kann die Betriebskosten seines Geschäftswagens nur noch anteilig für die betriebliche Nutzung Steuern mindernd absetzen. Im Gegenzug wird der festgelegte Privatanteil ebenfalls anteilig versteuert.
    Das BMF-Schreiben macht zudem eindeutig klar, dass die 50-Prozent-Grenze (überwiegend betriebliche Nutzung) auch für gemietete oder geleaste Fahrzeuge gilt.

Hallo Timo,
vielen Dank für die schon verwertbaren Infos!
Es steht allerdings auch, daß Selbstständige gemenit seien… . Hm. Mal schaun, muss wohl doch in Ri. Steuerberater gehen.
Nochmals Dank&Gruß,
Jens