Kind 12 Jahre soll ein Auto beschädigt haben

Hallo Ihr Lieben

Ein Kind nennen wir es P .von 12 Jahren ,soll ein Auto durch Werfen mit Schottersplitt beschädigt haben . Geschädigter velangt nun 350 Euro Reperaturkosten für Windschutzscheibe und Motorhaube von der Mutter .4 Kidis 9-12 Jahre waren zur Tatzeit dabei, 3 davon sagten aber aus ,das nur eine Radkappe und die Stossstange durch Querschläger ohne enstehenden Schaden leicht getroffen wurden . Mutter hat keine Haftpflichtversicherung

Zusammenfassung des Tathergangs ( Aus Sicht der Mutter )sehr langer Text sorry

Die Mutter von P. ist kurz unterwegs ,Ihr Freund ist zuhause
Abschnitt 1
das Kind P. spielt mit drei zwischen 9 und 10 jährigen Kindern , in der nähe seines Wohnortes .P.wird von einem dieser Kinder mit einem Steinchen am Kopf getroffen und wirft darauf hin 4 Steinchen ( Schottersplitt ca 1,5 x2 cm ,2 Gramm )geziehlt auf die Füsse des Werfers ,der sich auf dem Bürgersteig befand zurück.Ein Splitt prallt vom Schuhwerk ab und sprang als Querschläger an die Radkappe eines in Fahrtrichtung parkenden Autos .Ein Weiterer vom Boden aus an die Stossstange ( spätere Aussage von P. und 2 weiteren dabei gewesenen Kindern )

Abschnitt 2
Als der Halter des getroffenen Fahrzeuges gerade mit seinem Zweitwagen von der Arbeit kam,rannte sein Kind(war zur Tatzeit anwesend )zu Ihm : „Papa P.hat Steine an dein Auto geworfen“ .Er ging mit ihr zu seinem Fahrzeug und schaute es sich an .Darauf hin informierte er den Freund der Mutter ( Stiefpapi von P.)der ersteinmal nach Beschauung ,auf die Mutter warten wollte . Als die Mutter nachhause kam rief P . „Mama ich habe Mist gebaut ich habe ein Auto mit Steinchen getroffen.“ „Welches?“ fragt die Mutter P:„das Schwarze.“ Die Mutter ging mit zum Fahrzeug, wundert sich kurz weil dieses rot war,harkte aber wegen Aufregung ersteinmal nicht nach . Der Geschädigte schon wartend , zeigte wahrlos auf Steinschlagschäden die die Motorhaube in grosser Menge aufwies .Welche Schäden durch die Steine verursacht wurden , konnte er jedoch nicht genau sagen .Ein plötzlich auftauchender Bekannter des Halters , schon bewaffnet mit einer Kamera fotografierte Sie ,Der Freund der Mutter holte darauf hin ebenfalls eine Kamera .eine Weile später zeigte der Geschädigte( so als wenn es Ihm gerade wieder eingefallen wär ) noch zu einem Kratzer auf der Windschutzscheibe , der aber durch die Wurfrichtung nicht so hätte enstehen können .Die Mutter nahm die Vorwürfe ersteinmal offensichtlich so hin , glaubte aber auch wegen hören sagen nicht so richtig, das Ihr Kind die gezeigten Schäden alle verursacht haben soll
Sie sagte in Folge .„WENN mein Kind etwas angestellt hat werde ich dafür sorgen ,dass sie es wieder gut macht „, Bei der Nachfrage was denn die Reperatur so kosten würden ,mischte sich der wohl in diese Richtung auskennende Bekannte so heftig ein ,das ihr die Sache noch spanischer vorkam .“ ca 600 E ,Sie haben doch eine Haftpflichtversicherung ,die werden den Schaden schon übernehmen.“ Die Mutter gab an ,das sie nicht versichert ist .Sie habe sich wegen der guten Erziehung und dem altersgerechten Verständnis des Kindes immer auf P.verlassen können .Der Bekannte schien umzudenken und sprach von Kostenvoranschlägen ,Gutachtern …und das der Schaden auf jeden Fall von Ihr bezahlt werden müsste .Mutter Freund und Geschädigter vereinbarten ein Termin um sich in Ruhe zu beratschlagen wie es weiter laufen soll .Als es wieder nach hause ging schickte sie P ohne weiter mit ihr zu reden ins Bett (19 uhr )
Bei einem weiteren Treffen mit Freund , Mutter und Geschädigtem am darauf folgendem Tag zeigte der Halter 2 Kostenvoranschläge vor.Einer mit hohen Kosten und Einer mit Kosten von genau 300 E . „300 Euro, Die wollen sie nun haben ,wenn könnte meine Freundin es aber nicht sofort bezahlen ,Würden sie sich auch mit einer Motorhaube in gleicher Farbe zufrieden geben?“ fragte der Freund . der Halter bejate Dieses am Ende des Gesprächs .die Mutter hielt sich komplett zurück.Wollte sie doch erst einmal in Ruhe die Warheit herrausfinden ohne anderen vorher in Kenntniss zu setzen .Zuhause fuhr sie ihr Kind mit Gefühl ihm unrecht zu tun an „Toll nun sollen wir 300 E für Scheibe und Haube bezahlen.“ P. erwiedert :„ich habe die garnicht getroffen“ „Was denn?“ P:„das Schwarze und das Rad.“„Was für Schwarzes?.“ Da war es wieder die Stossstange war schwarz ,sie kam nicht auf den Namen .Im Weiteren Verlauf erzählte sie aus ihrer Sicht was geschehen war… siehe Abschnitt 1 .Die 2 anderen dabei gewesenen Kinder erzählten das Gleiche ,nur das 4 wollte die Mutter nict fragen da es ja die Tochter vom Halter ist .Der Halter kam am selben Tag nochmals mit einem Schuldanerkenntnisschreiben .Er selber fand die Massname doof aber sein Bekannter hätte ihn dazu geraten .Als die Mutter sich wegen falschem Inhalt ,neuen Erkenntnissen und dem Glauben an der Unschuld Ihres Kindes weigerte zu unterschreiben drohte er mit der Polizei ,Es liegt noch ununterschrieben bei Ihr .Die Polizei sei wegen Bagatellschaden nicht rausgefahren
Nun liegt ein Rechtsanwaltschreiben vor in dem sie aufgefordert wird ca.250 E + 50 Mehrwersteuer = Reperaturkosten + 50 Rechtsanwalt zu zahlen .

Unternehmung Wahrheitsfindung

*Die Mutter beschaute im Alleingang das Auto noch einmal genauer
Auf der Motorhaube waren 60 Steinschlagschäden alle in einer Farbe 2 davon verrostet .Sucht ein Fahzeughalter jeden Tag seine Haube nach Schäden ab um nun zu wissen welche neu sind ?Ich denke bei einem Neuen eher aber es handelte sich um ein Älteres,an dem der Lack bröckelt
*Sie liess P. ausnamsweise mal die gleichen 4 Steine mehr mals hintereinander zu werfen um zusehen wie treffsicher sie ist .Das Ziel wurde nicht verfehlt.Die Steine titschten im leichten Winkel weiter
*Alle Kinder schilderten getrennt von einander ohne Abweichungen den Abschnitt 1 genau
*Keins der geworfenen Steine lag auf der Haube .P.warf aus neun Metern entfernung zum Ziel gerade aus ,Das auto parkte links ,nicht ordnungsgemäss ,in Fahrtrichtung .Wären die Steinchen auf die Motorhaube geflogen, lägen sie demnach auf der Strasse ,sie befanden sich aber alle 4 auf dem Bürgesteig neben dem Auto .

Die Mutter vermutet nun das die Beschädigung am Auto des Halters schon vorher gewesen sind und er den günstigen Vorfall auf betrügerische Weise als Aufbesserung seines Taschengeldes nutzt

???
Mich würde Interessieren
Welche Schritte könnte die Mutter gehen
und mit was sie eveltuell zurechnen hat
???

Ich entschuldige für den überlangen Text
Ich danke im vorraus ganz herzlich
Gruss Tina

Kinder dürfen spielen
Hallo Tina,

ein 12-jähriges Kind in einem Wohngebiet auf der Straße spielen zu lassen, ist unter normalen Umständen keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Wer also wann welches Steinchen wohin geworfen hat, und welche Beulen dadurch erzeugt wurden oder schon vorher das Auto zierten, das ist alles unerheblich.

Der Geschädigte hat somit keine Forderungen an die Mutter zu stellen; und der Haftpflichtversicherung müßte man schon ordentlich etwas vorlügen, bevor sie Geld herausrückt.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

OT Haftpflicht
Hallo Wolfgang,

der Haftpflichtversicherung müßte man schon
ordentlich etwas vorlügen, bevor sie Geld herausrückt.

das überrascht mich nun doch.

Vom vorgegebenen Fall weg, dazu würde mir noch einiges einfallen, was ich mich aber nicht zu schreiben traue. Ist auch besser für mich. :wink: Es widerspricht Deinem Beitrag übrigens nicht.

Ich unterstelle mal eine Haftpflichtversicherung, also kein Problem für das Kind, für den Schaden aufzukommen und ich unterstelle auch mal, daß zweifelsfrei feststehen würde, daß das Kind den Schaden verursacht hat. (Neues Auto, keine weiteren Schäden, größere Steine.)

Müßte das Kind (die Versicherung) nicht für beim Spielen angerichtete Schäden aufkommen? Ist ja immerhin schon 12!

Gruß, Rainer

Hallo Tina!

An Stelle der Mutter würde ich den Fahrzeughalter oder dessen Anwalt mit einem Einzeiler mitteilen, mir keiner Pflichtverletzungen und zu verantwortender Schäden bewußt zu sein. Punkt. Datum und Unterschrift.

Wenn jemand bei einem mit Steinschlägen übersäten Fahrzeug auf einen bestimmten Pickel zeigt und Geld fordert, hätte ich augenblicklich Stacheldraht am Portemonnaie und stünde für Unterhaltungen über das Thema nicht zur Verfügung.

Laß Dich von einem Anwaltsschreiben nicht ins Bockshorn jagen. Unterbeschäftigte Hinterhofadvokaten bringen nach dem Motto „versuchen kann mans ja mal“ jeden Mist zu Papier, wenn sie dafür bezahlt werden.

Theoretischer Fall: Selbst wenn es gelänge, den Nachweis über die Entstehung eines ganz bestimmten Steinschlagpickels am Auto zu führen (kann natürlich nicht gelingen), haftet die Mutter nicht. Das Kind ist nicht strafmündig und wenn sich Kinder in einem Wohngebiet auf der Straße bewegen, liegt auch nichts mit Aufsichtspflichtverletzung vor. Der Geschädigte bleibt also in jedem Fall auf seinem Schaden sitzen.

Natürlich bezahlt man freiwillig die vom eigenen Filius eingeschmissene Scheibe. Aber wenn deshalb jemand mit Anwalt und Rechnung anrückt und etwas von Rechtsschutz und Hapftpflicht blubbert, läßt man solche Leute auflaufen. Paragraphenreiter, Blockwarte und Hobbysheriffs haben wir genug. Was freundlich und freiwillig im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens über die Bühne geht, ist in Ordnung.

Gruß
Wolfgang

Hallo Rainer,

Müßte das Kind (die Versicherung) nicht für beim Spielen
angerichtete Schäden aufkommen? Ist ja immerhin schon 12!

Im Prinzip ja, aber bei unverletzter Aufsichtspflicht nicht die Eltern (Versicherung) - Eltern haften nicht für ihre Kinder!
Der Geschädigte kann direkt Klage gegen das Kind erheben und ggfls. Schadensersatz vom Kind fordern, wenn es dereinst genug eigenes Geld hat.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

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Moin, moin Rainer,

eine Haftpflichtversicherung solltest Du nicht unterstellen, sondern stattdessen gründlich die Frage lesen. Da steht nämlich ausdrücklich, daß die Mutter KEINE Haftpflichtversicherung hat!

Gruß - Rolf

Hallo Rolf,
ich wollte mich ja gerade nicht über den konkreten Fall unterhalten, das habe ich doch auch geschrieben.

Gruß, Rainer

Hallo Wolfgang,

Im Prinzip ja, aber bei unverletzter Aufsichtspflicht nicht
die Eltern (Versicherung) - Eltern haften nicht für ihre
Kinder!
Der Geschädigte kann direkt Klage gegen das Kind erheben und
ggfls. Schadensersatz vom Kind fordern, wenn es dereinst genug
eigenes Geld hat.

ja, ich weiß. :wink: Deshalb ja meine Konstruktion mit der Haftpflichtversicherung, dann ist Zahlungsfähigkeit ja gegeben. :wink:

OK, danke, ich wollte nur wissen, ob ich richtig liege.
Meine Frage ist beantwortet.

Gruß, Rainer

Hallo Rainer,

ja, ich weiß. :wink: Deshalb ja meine Konstruktion mit der
Haftpflichtversicherung, dann ist Zahlungsfähigkeit ja
gegeben. :wink:

Das glaube ich nicht, denn nicht das Kind „hat“ die Haftpflichtversicherung, sondern die Eltern sind gegen Ansprüche versichert, die wegen des Kindes an sie gestellt werden.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Hi,

ja, ich weiß. :wink: Deshalb ja meine Konstruktion mit der
Haftpflichtversicherung, dann ist Zahlungsfähigkeit ja
gegeben. :wink:

Das glaube ich nicht, denn nicht das Kind „hat“ die
Haftpflichtversicherung, sondern die Eltern sind gegen
Ansprüche versichert, die wegen des Kindes an sie gestellt
werden.

Doch, doch, Kinder „haben“ i.d.R. ihre „eigene“ Versicherung. Meist wird doch eine Familienhaftpflicht abgeschlossen die auch Ansprüche gegen die Kinder abdeckt.
Alles Andere wäre auch sträflicher Leichtsinn der Eltern. Wer möchte sein Kind schon mit Schulden ins Berufsleben schicken…

Wir haben sogar bewußt eine Versicherung abgeschlossen, die ausdrücklich darauf verzichtet die Frage der Aufsichtspflichtverletzung zu prüfen. Auf diese Weise sind auch Schäden abgedeckt, die unsere nicht deliktfähigen Kinder verursachen auch wenn wir unsere Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Gruß Stefan

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Haftpflichtversicherung
Hallo!

Das mit den Haftpflichtversicherungen gehört auch zu den weitverbreitetsten Rechtsirrtümern. Es ist nicht so, wenn ein Schädiger nicht zahlen muss, dann macht das die Haftpflichtversicherung.

Die Haftpflichtversicherung springt für einen Schädiger immer dann ein, wenn dieser schadenersatzrechtlich in Anspruch genommen wird. Kann der Schädiger schadenersatzrechtlich nicht in Anspruch genommen werden, dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht.

Schädigt das deliktsunfähige Kind K daher einen Dritten und kann schadenersatzrechtlich nicht in Anspruch genommen werden, dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung des K nichts, da ja sozusagen eine „Haftpflicht“ nicht besteht. Auch sieht es grundsätlich so aus, dass der Geschädigte seinen Anspruch gegen den Schädiger geltend macht und dieser seinen Anspruch gegen die Versicherung. Der Geschädigte kann sich nicht (von Ausnahmen im KFZ Bereich einmal abgesehen) an die Versicherung des Schädigers wenden.

Es gibt natürlich Versicherungen mit entsprechenden Sondervereinbarungen, wie Stefan geschrieben hat, wobei eine Versicherung, die auch dann etwas zahlt, wenn kein Schadenersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer besteht eigtl. keine Haftpflichtversicherung mehr ist.

Gruß
Tom

Hallo,

offensichtlich will er die Gelegenheit nutzen seine Steinschlagübersäte Haube neu lackiert zu bekommen, auf fremde Kosten versteht sich.

Egal was Dein Kind getan hat, er muß dies auf zivilrechtlichem Wege einklagen, wenn er es beweisen kann.

Unterschreibe nichts, zahle nichts und lasse ihn machen.

gruß

dennis

Hallo Ihr Lieben

Ich freu mich sehr über die vielen ,brauchbaren RE 's ,trotz langem Text

Einfach Klasse !!!

Wer ,wann , wie oder nicht die Aufsichtspflicht verletzt ,wer für den Schaden dann aufkommen muss ,kann man auf massig Seiten im Nett lesen … Eine Seite , wie man gegen einen Steuerfreien-Taschegeld-Aufbesserer vorgehen könnte, werde ich aber nicht mehr suchen

Pssssst. (O: Ich habe auch ein paar süsse Kratzer auf meinem Wagen .
Suche eine passende Spielstrasse in dem ganz viele 10jährige mit haftpflichtversicherten Eltern wohnen *gg*

Gruss Tina

Hi Tina,

da würde ich aber auch sagen, das der „Geschädigte“ versucht, seinen Wagen auf Kosten der Mutter sanieren zu lassen. Wenn ein kleines Kind 4-5 so Stottersteinchen wirft, ist es niemals dazu in der Lage, damit sichtbare Spuren am Auto zu hinterlassen - selbst, wenn es keine Querschläger vom Boden sind sondern es gezielt auf das Auto wirft. Und eine Frontscheibe trägt erst recht keinen sichtbaren Schaden davon. Dafür sind solche Scheiben viel zu hart.
Die typischen Steinschlagschäden enstehen in der Regel bei hohem Tempo auf der Autobahn… und da wirken dann ganz andere Kräfte.

Grüßle
Frank K.

da würde ich aber auch sagen, das der „Geschädigte“ versucht,
seinen Wagen auf Kosten der Mutter sanieren zu lassen. Wenn
ein Kind Stottersteinchen wirft, ist es niemals
dazu in der Lage, damit sichtbare Spuren am Auto zu
hinterlassen

Hallo
Naja " kleines Kind " obwohl sie ist mit 12 erst 135 cm (O:

aber was du schreibst
das genau hat mein Vater gerade auch noch gesagt
Du kannst dir garnicht vorstellen wie verzweifelt die " Mutter " vor dem Beitrag war .Sie hat alles geprüft durchdacht befragt
aber darauf kam sie natürlich nicht . Fährt erst seit Oktober aber ohne Bahn selber .
Freu mich
Deinen Betrag finde ich sehr hilfreich !!

Danke Tina