Kann das FA bei der EkSt ignorieren, wenn ein Kind 22 Jahre alt ist, ohne eigenes Einkommen, zu Hause wohnt und zur Abendschule geht um seinen Abschluß zu machen.
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ja
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nein
Die Antwort kann man sich aussuchen, kommt eben drauf an, was eigentlich gefragt wird.
Ich habe keine wirklich zu beantwortende Frage gefunden.
nein, hat es das?
Wurde Anlage KIND ausgefüllt und gab es Kindergeld?
Kindergeld wird nicht gezahlt und in der Anlage Kind natürlich aufgeführt.
Wenn KiGe beantragt wurde, aber nicht bezahlt wurde, besteht kein Anspruch. Dann hat das Kind auch in der ESt-Erklärung nichts verloren.
Hallo,
wenn das Kind sich aktiv um Arbeit bemüht hat und das auch nachgewiesen werden kann, so besteht die Möglichkeit hier Unterstützungsleistungen gemäß § 33 EStG bei den außergewöhnlichen Belastungen zu beantragen.
Bei Gewährung von freier Kost und Logis werden vom Finanzamt hier regelmäßig die gesetzlichen Höchstbeträge von jährlich 7680 Euro anerkannt.
Eigene Einkünfte und Bezüge des Kinds mindern diesen Höchstbetrag.
Gruß
Lawrence
Hallo,
wenn das Kind sich aktiv um Arbeit bemüht hat und das auch
nachgewiesen werden kann,
Also diese Voraussetzung finde ich in meinem § 33 EStG irgendwie nicht?
Hallo Clematis,
stimmt.
Inzwischen gibt es die Vereinfachungsregelung in EStR 33a1 (1) Satz 4.
Diese gilt zumindest bei Inlandssachverhalten.
Gruß
Lawrence