Hallo, liebe Versicherungsexperten/-expertinnen!
Mein Sohn (fast 5) hat es endlich geschafft, relativ sicher Fahrrad zu fahren. Nun fährt er auf dem Fußweg, ich bin auch immer mit dabei und passe auf, dass nichts passiert. Was aber, wenn er doch gegen ein parkendes Auto fährt. Ich hatte mal gelesen, die private Haftpflicht deckt nur Schäden, die Kinder ab 7 Jahre anrichten. Was nun, zahl ich das dann aus der eigenen Tasche, oder … ??? Ich hab schon so viele Varianten gehört und wäre etwas beruhigter, wenn mir das mal jemand richtig erklären könnte.
Vielen Dank schon mal.
Grüße Susan *die eigentlich sehr froh darüber ist, dass er endlich radfahren kann*
Hallo Susan,
ich freu mich für Dich, dass Dein Sohn endlich radfahren kann. Zum Thema Haftpflicht folgendes: Laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) tritt die (eingeschränkte)Schuldfähigkeit erst nach dem vollendeten 7. Lebensjahr ein. D.h., dass ein Kind unter 7 Jahren, auch wenn es einen Schaden verursacht, nicht schuldfähig ist. Der Geschädigte bleibt somit auf seinem Schaden „sitzen“, wenn der nicht nachweisen kann, dass eine aufsichtspflichtige Person, i.d.R. die Eltern, ihre Aufsichtspflicht veletzt hat. Dann müsste wiederum die Privathaftpflicht der Eltern zahlen (wenn diese zum Schadenszeitpunkt die Aufsichtspflicht hatten)wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Dies hätte allerdings zur Folge (von der Höhe des Shcadens abhängig) dass der Haftpflichtversicherer, die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt prüfen, ob die Eltern in der Lage sind, das Kind richtig zu beaufsichtigen.
Es gibt allerdings Haftpflichtversicherer, die auf die sog. „Prüfung der Aufsichtspflicht“ bis zu einer bestimmten Schadenshöhe verzichten.
Noch weitere Fragen?
Weiterhin viel Spass beim Radfahren!
Gruss
Franz K.
Hallo, Franz!
Ersteinmal vielen Dank für die schnelle Reaktion. Das hieße ja,
wenn der nicht nachweisen kann, dass eine
aufsichtspflichtige Person, i.d.R. die Eltern, ihre
Aufsichtspflicht veletzt hat.
wenn ich hinter ihm herfahre ( damit sollte ich ja meiner Aufsichtspflicht genüge getan haben), muss der Geschädigte selber zahlen. Könnt ich mir vorstellen, dass da Ärger vorprogrammiert ist.
Dies hätte allerdings zur Folge (von der
Höhe des Shcadens abhängig) dass der Haftpflichtversicherer,
die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt prüfen, ob die Eltern
in der Lage sind, das Kind richtig zu beaufsichtigen.
Das will ich mir (und meinem Sohn) lieber nicht antun…
Es gibt allerdings Haftpflichtversicherer, die auf die sog.
„Prüfung der Aufsichtspflicht“ bis zu einer bestimmten
Schadenshöhe verzichten.
Da werd ich bei meiner gleich mal nachfragen, wie die das so im Allgemeinen handhaben.
Noch weitere Fragen?
Erstmal nicht, aber wenn, melde ich mich auf jeden Fall! Danke.
Bei Kindern unter 7 ist es doch meist so, daß sie „kurze Zeit
unbeaufsichtigt waren und dann dieses und jenes angestellt haben“
und wenn es dann so in der Schadensmeldung steht, gibt es auch
keine Probleme.
Wenn Sie hier aber von vorneherein alle Schwierigkeiten aus dem
Wege haben wollen, gibt es jetzt eine Privathaftpflicht mit
„Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung bei Kindern unter 7 Jahre“ - diese zahlt dann Schäden von Kindern unter
7 Jahren ab DM 300 bis DM 20.000.
Viele Grüße
Heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hier noch mal die Richtigstellung bzw. Zusammenfassung des Themas:
Prinzipiell sind Kinder unter 7 Jahren nicht haftbar zu machen für angerichtete Schäden.
Es stellt sich dann die Frage, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern usw. statt ggefunden hat. Wenn nein ist der Fall erledigt, der Geschädigte hat null Ansprüche gegen Dich bzw. Dein Kind sowieso nicht - dies führt sehr oft zu Ärger, da es sehr oft Autos von Nachbarn sind…
Sollte eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen, muß die PHV den Schaden ersetzen (ist schwierig, Verletzung durchzukriegen, wenn sich die Gesellschaft querstellt).
Alternative PHV mit Einschluß von Kids unter 7 abschließen und dem ganzen Ärger aus dem Weg gehen…